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Mittwoch, 25. Januar 2017

Parallele Rechtsräume

Dieses per Link abrufbare Vortragspapier - es stammt schon aus 2007, wo der Vortrag gehalten wurde - des Berliner Oberstaatsanwalts Roman Reusch (der daraufhin versetzt wurde, berichtet M. Klonowsky) zeigt ganz eindeutig, daß in Deutschland die Kriminalität von Menschen orientalischer Herkunft (dabei besonders mit muslimischem Hintergrund) um Dimensionen höher ist als bei Inländern. Dazu muß man nur das Kriterium der "Herkunft" richtigstellen, also nicht auf die Staatsbürgerschaft, sondern auf den kulturellen Hintergrund und die Abstammung rückführen. Dann zeigt sich auch, daß vor allem die hohe Kriminalität (Intensivtäterschaften) von bestimmten sozio-kulturellen Bedingungen regelrecht ausgebrütet wird.

Offenbar hat sich ja bis heute noch niemand Gedanken gemacht was es heißt, daß die Legitimität des Rechts (immer) auf Religion zurückgeht. Das deutsche Recht geht auf das Christentum zurück und setzt Christen (auch wenn das manchem nicht schmecken mag, aber es bleibt so) als Adressaten voraus. 

Während ein Muslim das Recht auf den Koran bzw. der Sharia fußend sieht, ob bewußt oder nicht. Das bedeutet nicht weniger als daß Muslime in Deutschland in hohem Maß "anarchistisch" leben, das heißt in einem familiären und sozialen Klima aufwachsen, in dem das deutsche Recht gar nicht gilt. Vielfach ist sogar davon auszugehen, daß dort Kriminalität als Existenzform bereits im familiären Umfeld besteht und der Nachwuchs in diese Lebensform und Haltung dem Gesetz gegenüber hineinerzogen wird.

Das deutsche Recht in der gegenwärtigen Form ist für solche Adressaten gar nicht gerüstet und deshalb auch ungerecht gegenüber den Opfern*. Deshalb auch nicht gerüstet, Migranten-Kriminalität zu bekämpfen, gar zu verhindern weil vorbeugend zu wirken. Denn anders als die hierzulande gängige Praxis, die Ersttaten (und darin vor allem junger Menschen) besonders milde beurteilt, wirkt gerade und nachweislich bei diesen Migrantengruppen eine hohe Haftstrafe schon bei der ersten Tat besonders, ja einzig effektiv. 

Sogar wenn es nach Strrafverbüßung zu Folgetaten kommt, sind sie aus diesem Täterkreis deutlich weniger schwerwiegend als bei Tätern, die diese Hafterfahrung nicht gemacht haben. Somit ist es auch der gängigen Rechtspraxis zuzuschreiben, daß die Zahl der Intensivtäter (und gerade aus diesen Herkunftskreisen) laufend und steil angestiegen ist und offenbar weiter steigt. Die absoluten Zahlen, die genannt werden, sind beeindruckend.

Das Interessante an diesem Papier ist dabei auch, daß es nicht nur aufzeigt, sondern auch konkrete und plausibel erscheinende Rückschlüsse darauf zieht, was zu tun wäre. Nicht nur durch massive Steigerung der Polizeipräsenz. Es zeigt, daß es großen politischen bzw. außenpolitischen Spielraum gibt, mit dem eines der größten Hindernisse in der Kriminalitätsbekämpfung - die Einbürgerung ist als Recht unabhängig von der Einordnungsbereitschaft, also der Kriminilität gestellt - auch durch Rückschiebevereinbarungen mit den Herkunftsländern beseitigt werden könnte. Besonders fatal wirken bestehende Einbürgerungsautomatismen, wie die durch Geburt im Land.

Auf den Punkt gebracht: Die offizielle Statistik lügt sich in den Sack wenn sie behauptet, daß Kriminalität als Phänomen von sozio-kulturellen Herkunftskriterien unabhängig sei. Täter mit migrantischem Hintergrund, die eine deutlich höhere Neigung zu kriminellen - und vor allem schwerer, notorischer Kriminalität, Kriminalität sogar als Lebensform - zeigen, werden nicht nur viel zu milde (oder gar nicht) gerade am Beginn ihrer "Karriere" bestraft, wo Strafe noch am wirksamsten wäre, sondern sie können sich der Konsequenzenlosigkeit auch deshalb sicher sein, weil sie davon völlig unberührt eingebürgert werden (können), und selbst bei abgelehnter Einbürgerung das Land nicht verlassen werden müssen.




*Ein interessantes Detail aus der hier präsentierten Kriminalstatistik: Täter aus diesen Herkunftskreisen wählen auffallend oft Opfer aus, die ihnen auf jeden Fall unterlegen sind: Kinder, Jugendliche, Frauen, oder Menschen mit sichtbaren Bewegungseinschränkungen (Alte, Behinderte).






*050117*