(1) Um Unklarheiten zu vermeiden: Der Begriff Erbe ist hier in einem erweiterten Sinn verwendet, und schließt überhaupt erhaltene oder zu erwartende Geschenke, "Verdanktheiten größeren Ausmaßes und jeder Art" durch die Vorgängergeneration ein. Das meint zum Beispiel Eltern oder Großeltern, die durch mehr oder weniger üppige Zuwendungen schon zu Lebzeiten ihren Kindern "erwartbar helfen". (Die unerwartete Hilfe in einer bedrängten Situation ist damit nicht gemeint, sie fällt nicht unter diese Thematik. Sehr wohl aber die häufig anzutreffende überzogene, Subsidiarität wie Angemessenheit als zur Zurückhaltung verpflichtende, aber ignorierte "Fürsorge" von Eltern.) Was alles dieselbe Ontologie hat wie das wörtlich verstandene Erbe nach Ableben der Vorgängergeneration.