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Sonntag, 20. März 2011

Aus dem Naturrecht heraus

Wernz-Vidal schreibt in seinem Kommentar zum "Ius cannonicum", daß kein Gesetz der Welt (und auch keine private Abmachung) die hierarchische Stufung der Ehepartner aufheben oder verändern kann. Hier handelt es sich, sagt der Kirchenrechtler, um reines Naturrecht, dessen unabänderlicher Anspruch als Vorausetzung zum Gelingen (hier: einer Ehe) sich aus dem Wesen der Dinge ergibt. Einem sogar durch Offenbarung bezeugten sogar, wie Reidick schreibt. Dies betrifft übrigens auch die elterliche Gewalt.

Die Hierarchie gehört zum Wesen des Sakraments, und damit auch zum Wesen des Vertrages. Ihm ist auch das im Ehepakt (als Kern) übertragene "ius in corpus" - das Recht auf den Körper des anderen im Sinne der vollen Leibesgemeinschaft - zugeordnet (nicht umgekehrt!) Das zeigt sich auch in der Bedingtheit, die das "Ius in corpus" nämlich hat, es ist nicht unwiderrufbar. Die Unauflöslichkeit der Ehe gründet also nicht dessen Perpetuität. Damit ist auch klar, daß das "essentialum proproietatum" des Ehepakts - jene Bestandteile, die ihn zustandekommen lassen - noch tiefergegründete Bestandteile hat, als die Körperlichkeit, es besteht nicht volle Identität zwischen Ehebund und dem Übereignen körperlicher Rechte, im Sinne der Zeugung von Nachkommenschaft als vornehmste Frucht.

Es ist ja in den Augen mancher Autoren (s. u. a. Gasparri) eigentlich nicht einmal notwendig, daß die beiden Partner wissen, wodurch Nachkommenschaft entsteht. (Was ein "Smiley" fast verdient hätte.) Wenn auch die Mehrheit der Kommentatoren zum Kirchenrecht der Auffassung sind, daß zwar keine physiologische Kenntnisse, wohl aber die Kenntnis des Zusammenhangs Geschlechtsverkehr und Nachkommenschaft notwendig sei. Bleibt, daß es begründet erscheint davon auszugehen, daß zur Gültigkeit der Ehe der Zusammenhang mit der Übertragung des Ius in corpus, über den Rechtspflichtcharakter des dbitum coniugale nämlich, bei Abschluß der Ehe im klaren sein müssen.

Zumal Übereinkunft der Autoren darüber zu herrschen scheint, daß der konkrete Ehewille nicht auf die Übertragung des Ius in corpus zu "zielen" brauche, es genüge vielmehr der Wille, hic et nunc eine Wahre Ehe zu schließen.

Die Kirchenrechtlerin Reidick schreibt zudem, daß auch die Unauflöslichkeit kein direktes Ziel des Ehewillens sein muß. Auch bei Unkenntnis darüber kann ausreichender Ehewille bestehen, ja selbst dann, wenn Unkenntnis darüber den Beweggrund zum Eheabschluß bildet. (Auch in diesem Fall gilt freilich, daß nichts gewollt sein kann, was nicht zuvor gewußt ist - ein alter Rechtsgrundsatz: "nil volitum nisi praecognitum".)

Wobei klar zu scheiden ist - und das ist ein sehr kluger Satz über die menschliche Wirklichkeit - zwischen dem, was positiv gewollt ist bzw. gewollt sein muß, und dem, was ausdrücklich ausgeschlossen werden darf, damit es zu einer gültigen Ehe kommen kann. Positiv gewollt sein muß nur der Abschluß einer Ehe. Mann und Frau müssen den Willen haben, sich als Gatte und Gattin aneinander zu binden, und um das wirksam zu können, müssen sie wenigstens wissen, daß die Ehe eine dauernde Gemeinschaft von Mann und Frau ist zur Erzeugung von Nachkommenschaft.

Dieses Minimum ist nicht mehr reduzierbar, sodaß man auch sagen kann, daß man es hier mit dem irreduziblen eigentlichen Wesenskern der Ehe zu tun hat. Und in der Tat ist ja das jenes Grundverständnis zwischen den Gatten, auf dessen Zustandekommen normalerweise die Absicht der Kontrahenden sich konzentriert. Das Ius in corpus darf nur nicht positiv ausgeschlossen werden. Aber das Grundverhältnis der Ehe liegt diesem voraus, es ist nicht schlicht identisch!

Darum ist nicht das Ius in corpus sondern das matrimonium ipsum das notwendige Ziel der ehelichen Wilenseinigung, der eigentliche Kern des Ehevertrages. Die Gültigkeit der Ehe wird ja durch die nicht vorhandene Gemeinschaft des alltäglichen Lebens (man beachte: die Gewissensehe, also eine Ehe, die vor der Umwelt geheimgehalten wird, was möglich ist, und wo getrenntes tägliches Leben durchaus möglich ist, durchaus in Parallele mit der Josefsehe, die das Ius in corpus bewußt nicht in Anspruch nimmt), aber auch nicht durch den Nichtvollzug des Ius in corpus (hier gibt es eine Annullierung "aus Gnade" bei der Rota, Anm.) Ehe ist also noch umfassender, noch tiefergreifender, als selbst diese Kernpunkte.

Und ihr eigentlicher, ihr eigentlichster Kernpunkt ist die Einheit. Und die Einheit der Ehe - subsummierbar unter "Treue", mit Führungsverpflichtung des Mannes, Gehorsamspflicht der Frau sowie beiderseitige Verpflichtung zur Liebe und Hingabe - ist hierarchisch strukturiert!

Worauf will das alles hinaus? Daß die Ablehnung der hierarchischen Zueinanderordnung von Mann und Frau - eine Ehe nicht zustandekommen läßt. Und das, das ist in der heutigen Zeit, bei der gesetzlich verankerten "Gleichstellung" der Frau, bei der realen öffentlichen Meinung, bei diesem gesellschaftlichen Klima, ein ... Hammer.

Und tatsächlich gibt es Kirchenrechtler, die der Meinung sind, daß ein außerordentlich hoher Prozentsatz der heute geschlossenen "Ehen" NICHT GÜLTIG geschlossen sind, daß also ein hoher Prozentsatz heutiger Paare unverheiratet bleiben.

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Mittwoch, 16. März 2011

Identifikation mit der Braut - II

Fortsetzung von Teil 1) -  Die Frau wird übergeben

Solche Riten, mit lokal oft abweichenden, stets aber die selben Inhalte bezeichnenden Ausfaltungen, die nachweislich selbst in der Westgotenzeit bestanden, hielten sich bis ins 17. und 18. Jahrhundert, im Ritus 1962 - wie erwähnt - hielt sich der Bezug auf diese anthropologischen Wirklichkeiten explizit bis in unsere Zeit. Theologisch freilich ist diese fundamentale Anthropologie unverändert gültig. Wobei man heute sogar verschweigt, daß die Handreichung, die auch heute noch üblich ist, ein altes, ein uraltes heidnisches Übergabezeichen war - der Übergabe der Braut an den Bräutigam, nein: IN dessen Gewalt als Haupt durch Überreichung (Reichung) der Hand. Ein alter "Zuführungsritus," der durchaus noch heute (in anderen Zusammenhängen) lebt.

Bis in die Neuzeit war auch üblich, daß nur der Mann der Frau einen Ring angesteckt hat: "Christus erwirbt sich die Kirche" (nicht umgekehrt) - Ausdruck derselben Wirklichkeit, und Reminiszenz an ... den Brautkauf, an heidnische oder vorchristliche, also weltliche Bräuche. Erst im letzten Jahrhundert, und vor allem im deutschsprachigen Raum, wurde ein "Ringtausch" daraus, als Ausdruck des für beide gleichen, einenden Bandes, das die Ehe ja (auch) ist: beide unterliegen ja denselben Rechten, und Pflichten, in der Treue, der Hingabe etc. "Nimm diesen Ring, als Zeichen DEINER Treue, im Namen des Vaters ..."

Um kein Mißverständnis aufkommen zu lassen: in nicht wenigen Riten (und Ritualen) findet sich die Auffassung, daß der Mann die Stellung als Haupt nicht zu seinem Vergnügen, sonder zur Pflicht anzunehmen habe! Und so ist das auch immer verstanden worden und zu verstehen - auch hier besteht keine Beliebigkeit.

(Und DARIN liegt nämlich heute oft das größte Problem: der Kreuzesscheu bei den Männern, die in diesem Punkt gegen allen Zeitgeist agieren müßten. Reidick vermutet dieses Motiv auch seitens der Kirche, denn im 20. Jhd. finden sich zunehmend solche Hinweise aus den Ritualien getilgt - ohne daß sich die Auffassung der Kirche darin je geändert hätte: man kann von Sakramentalität nicht sprechen, ohne diese Haupt-Leibes-Struktur der Gatteneinheit zu meinen. Selbst die "Gepflogenheit", zur Verehelichung eine Hl. Messopfer abzuführen, hat dort seinen speziellen Grund: Eucharistie und Ehe sind die beiden "Kirchensakramente": die Ehe ist das wichtigste die Kirche darstellende Sakrament. Dort ist heute wohl auch der letzte Ort, wohin sich die Erinnerung an den eigentlichen Inhalt der Eheschließung - als hierarchische Zueinanderordnung von Frau und Mann zur Einheit - in der Verlesung des Epheserbriefes zurückgezogen hat. Bezeichnend, daß auch hier oft schon nur noch von "Liebe" geredet wird. Liebe ohne Sein ... reduziert zu einem leeren, selbstischen Gefühl. Selbst den uralten "Tobias-Segen" hat man ja ausgeräumt und durch Liebesgeschwafel ersetzt.)

Ein wenig von alledem lebt freilich schon noch heute - nicht nur im Verlobungsbrauch der Ringgabe. Sondern wenn z. B. die Braut dem Bräutigam zugeführt wird. Daß das vom Vater geschieht, ist ein Anklang an germanischen Brauch, trifft aber keine geringere anthropologische Wirklichkeit, die sich auch in den Natursitten wiederfindet.

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Dienstag, 15. März 2011

Identifikation mit der Braut - I

Studiert man die alten Riten und Gebete zur Trauung, so wird der Eindruck überwältigend, mit dem sich die Kirche bei der eigentlichen Trauungszeremonie - der Braut zuwendet! Alte Segensgebete zum "Brautsegen" (den es in gleicher Weise NICHT für den Mann gab; heute ist das sowieso bis zur Unkenntnis verwaschen, nämlich: aufgelöst, gar nicht mehr vorhanden; die heutigen Segen zur Eheschließung könnte man mit der Post schicken) stellen eine regelrechte Identifikation von Kirche und Braut dar.

Denn die Braut symbolisiert die Kirche, in ihrer Antrauung an Christus. Deshalb findet sich in sehr alten Gebeten auch noch eine sehr deutliche Nähe des Brautsegens zu Weihegebeten: in gleicher Art, schreibt Joseph Pascher (übrigens: ein Lehrer von Papst Benedict XVI.), aber mit anderem Text.

Ja, der alte Brautsegen, der über das Brautpaar gesprochen wurde, während beide von einem Velum bedeckt verbunden waren - galt eigentlich nur der Braut! Das heißt nichts anderes, schreibt Gertrude Reidick, als daß die Braut "zur Gattin Christi konsekriert" wurde. Sie ist die des Segens Bedürftige, der Umbruch den die Ehe bedeutet, betrifft sie ungleich mehr in der konkreten Lebensführung, als den Mann.

Aber noch mehr: in diesem Ritus wird nachgezeichnet, was Gott mit Adam tat: der ihm eine Braut zugesellte - "addidit!" Ihr Gebein stammt aus seinem Gebein.

Keiner der anschließenden Segenswünsche bezieht den Gatten mit ein. Noch im Missale von 1962 findet sich das Brautgebet in diesem Sinn. Die heutigen Formeln sind wie gesagt: völlig verwaschen und nichtssagende "Liebesschwafeleien" - die den Eindruck erwecken müssen, als sei die Gestaltung der realen Ehe eine Angelegenheit subjekiver Beliebigkeiten, in Wahrheit ein Indiz für eine neue Form der Leibfeindlichkeit, des Manichäismus: die nämlich die Gestalt und Art des Leibes als unwesentlich ignoriert, ein Widerspruch in sich, betrachtet man die Sakramententheologie, die genau auf der Bedeutung der Gestalt aufbaut - gegen solch reiche, tiefe Symbolik und damit erfaßte, ja aufgerufene Wahrheit.

Die Ehe aber bildet die Kirche und Christus nicht "nach" - sondern Gott hat die Kirche in der Ehe VORgezeichnet, diese in der Kirche NACHgebildet bzw. gleichermaßen gewirklicht.

"Die Frau ist es, die gleichsam in den Daseinsbereich des Mannes hinübergeführt wird, da hier wesensgemäß der Ort ist, in dem beide zu Einem werden." Darum bedarf in besonderem Maß die Frau der gnadenvollen Hilfe Gottes, darum begleitet die Kirche gerade ihren Schritt in die Ehe mit einer langen Reihe mütterlicher Segenswünsche.

Noch deutlicher wurde es in jenen Riten, wo mit zwei Velen agiert wurde: eines umschlang die Frau, und eines dann beide - aber nur noch der Kopf des Mannes schaute heraus.

Fortsetzung morgen - Teil 2) Die Frau wird übergeben



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Sonntag, 13. März 2011

Von der Basis einer Ehe

"Für den Ehevertrag ist die hierarchische Stufung konstitutiv," schreibt Reidick, und sie argumentiert sehr klar und unter Bezug auf die Tradition des Sakramentenverständnisses der Kirche. "Das innere Zeichen wird durch das äußere Zeichen konstituiert; es wird als Symbolwirklichkeit durch das Nur-Sakrament begründet."

Diese hierarchische Stufung im Zueinander - der Mann als Haupt, die Frau als Leib - begründet die Einheit, in ihrer Unbedingtheit des Einander-angehörens, das unlöslich und unteilbar ist. Das Ehepaar ist analoges Zeichen des Verhältnisses von Christus zu seiner Kirche. Aber diese Zeichenhaftigkeit besteht nicht "für sich", sondern nur im Zueinander. Diese Gemeinschaft ist es, die der Träger der Symbolbeziehung zum Christus-Kirche-Bund ist! Als solche nimmt die Ehe als Sakrament Teil an der Gnadenhaftigkeit - die immer eine Anähnlichung an Christus ist.

Das eigentliche Wesen der Ehe liegt im Ehebund, der an Abbild des - hierarchischen - Verhältnisses von Christus und der Kirche ist, und zwar nicht deshalb, weil der sie begründende Vertrag Sakrament ist, sondern die Eheschließu8ng ist ein sakramentaler Vorgang, WEIL sie jenes Band knüpft, das die Christus-Kirche-Einheit repräsentiert.

Damit wird die Ehe im Sakrament - zu dem es kraft der Getauftheit der Partner wird, diese Dimension ist also nicht eine "Dazukommende", die auch weggelassen werden könnte: der Getaufte nimmt an dieser Dimension "automatisch" teil - zur besonderen Weise, an der Erlösung Anteil zu haben. Der Ehestand ist ein besonderer Stand der Erlöstheit.

Was Reidick da schreibt, und es ist ja nicht ihre "Privatmeinung", ist im Grunde purer Sprengstoff. Denn es macht klar, daß das Zueinander der Ehegatten nicht quasi "wählbare" Varianten der Hierarchie möglich macht, sondern ihre (natur- und wesensgemäße) Verfaßtheit braucht, um überhaupt diese Einheit herzustellen - und um so überhaupt gültiges Sakrament zu sein. Und es macht so viele Ehen zu "schlamperten Verhältnissen," die gar nicht gelingen KÖNNEN.

Sakramentale Wirkung, wie es so oft der Fall ist, ohne natürliche Basis aber zu verlangen ist finsterster Aberglaube. Im Klartext, und salopp formuliert: eine "emanzipierte Ehe", in der Auffassung von "Partnerschaft", wie sie so oft anzutreffen ist, ist gar keine Ehe ... denn die Ehe ist kein "ethisch-moralischer Pakt" (wie bei den Protestanten - dort ist sie ja deshalb auch scheidbar), oder was auch immer heute darunter oft verstanden wird, dessen Gestaltung subjektiver Beliebigkeit unterliegt.

Denn das bedeutet, daß es durchaus kulturelle Entwicklungen geben kann, die zu einer Form und Art der "Eheschließung" führen können, die ein wirkliches Eheband der Einheit gar nicht mehr entstehen lassen, weil sie wesentliche, unverzichtbare Bestandteile solcher Einheit ablehnen oder meinen, darauf verzichten zu können. Eine bloße "Liebes- und Treueerklärung" jedenfalls ist zuwenig: es kommt u. a. auf die Bedeutung der Worte "als meine Frau/als meinen Mann" an. Was man gerne unterschlägt. Denn da wird es mühsam. Und Mühe erspart sich die Kirche heute nur zu gerne.

Wer die Gebete des "neuen Ritus" mit jenen des "alten Ritus" vergleicht, kann nämlich nur den Kopf schütteln, auf welche allgemeine, leere und nichtssagende Formel die Eheschließung reduziert wurde. Ganz, als wollte man sich von allem Bestimmtem zur Ehe drücken, und es um keine Aufsehen zu erregen lieber bei allgemeinen Glaubens- und Gnadenwünschen belassen: Herr, laß den Glauben der beiden wachsen ...

Aber wo bleibt dann die Abbildhaftigkeit? Wo bleibt die Basis des Ehesakraments? Wo bleibt überhaupt die Basis einer Ehe? Im Geschwafel der Liebe? Einer Liebe, die immanente Folge ist, die es "direkt" als Willensinhalt gar nicht gibt, weil sie eben Geschenk ist?!

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Donnerstag, 10. März 2011

Nur aufeinander bezogen deutbar

Das eigentliche Fundament ihres Wesens und ihrer Natur, schreibt Gertrude Reidick in ihrer theologischen Arbeit (!) zum Problem der Geschlechterhierarchie, ergibt sich für Mann und Frau nicht aus Begabungen, Kräften, Fähigkeiten. Diese variieren oft sehr, auch wenn manche Begabungen häufiger bei dem einen oder andere Geschlecht auftauchen mögen, wobei eine Entflechtung mit der jeweiligen Kultur und Gewachsenheit kaum möglich ist. Aber auch gar nicht sinnvoll!

Denn das Wesentliche zwischen Mann und Frau ergibt sich aus ihrer Beziehung zueinander, die eine klare Zuordnun ergibt. Aus dieser schöpfungsmäßigen Zweckbestimmtheit heraus ergeben sich auch Prävalenzen im Verhalten und in der kulturellen Form - unbewußte Antriebe und Neigungen, die auch wirkmächtig werden, wenn eine bestimmte Geschichtsphase andere Schwerpunkte zu setzen scheint.

"Mann und Frau stehen einander als Mensch und Person in voller Ebenbürtigkeit gegenüber. Beide sind nach dem Bilde Gottes geschaffen, tragen das Siegel der Gottesähnlichkeit in ihrem Wesen. Was sieunterscheidet, ist lediglich ihre geschlechtliche Bestimmtheit, die unterschiedliche Art ihrer Bezogenheit aufeinander. Der Man wurde zuerst erschaffen, unmittelbar nach dem Bilde Gottes, nicht etwa auf die Frau hin entworfen, doch so gebildet, daß er ihrer Gemeinschaft und Beistandschaft bedurfte, daß er nicht sich selbst genügen konnte, daß sein Wesen nicht rund, sein dasein nicht vollkommen war ohne jene Hilfe, die ihm entsprach, daß sein Leben mangelhaft blieb ohne die Gefährtin, ohne die Frau.

Das Weib aber wurde nach ihm geschaffen, aus ihm gebildet, au ihn hin entworfen, zu seiner Gehilfin und Gefährtin bestimmt, um seinetwillen - propter virum - ins Dasein gerufen. Die tiefe Entsprechung zu diesem in der Offenbarung entworfenen Bild vom Wesen des männlichen und weiblichen Menschen, ihrer menschlich-personalen Gleichartigkeit und ihrer geschlechtlichen Differenzierung lediglich auf Grund der unterschiedlichen Weise ihrer beiderseitigen Zuordnung finden wir in den Aussagen der Geschlechtertypologie.

Geschlechtlichkeit ist eine beziehentliche Realität. Weder das männliche noch das weibliche Sein kann aus sich heraus verstanden und gedeutet werden. Die spezifische Eigenart, in der ein Mann einerseits, die Frau anderseits ihr Menschein darleben, ist bestimmt durch die Verschiedenartigkeit, mit der beide aufeinander hingeordnet sind."

Wie sehr auch immer Begabungen und Fähigkeiten variieren mögen - die Bezogenheit der Geschlechter muß als ihr "Amtscharakter" verstanden werden. Als Ergänzung und Zuwammenwirken der Verschiedenheit ihrer Berufung, ohngeachtet aller auch psychologischen Variationsmöglichkeiten. Die Frau bleibt zur Gehilfin berufen, der Mann dazu, die erste Stelle einzunehmen. Die Rolle der Frau entspricht in ihrer existentiellen Abhängigkeit dem Charakter der Schöpfungsintention - sie ist seinetwillen da, ist Abglanz des Mannes, hat in ihm ihr bestimmendes und begründendes Haupt.

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Dienstag, 8. März 2011

Eine Hilfe für den Mann

"Wenn Mann und Frau die eine Menschennatur in jeweils geschlechtsspezifischer Weise besitzen, so muß diese Eigenprägung mit dem Wozu des Mannseins und des Frauseins zusammenhängen. Nur wer den eigentlichen Zweck von Mann und Frau kennt, hält den Schlüssel in der Hand, welcher den Sinn der einzelnen Geschlechtsdifferenzen aufzuschließen vermag, denn wie der Zweck konstitutiv ist für das Wesen eines jeden Dings, so bestimmt er auch die Natur des Mannes und der Frau bis in die einzelnen Wesenszüge hinein.

Nach den Worten der Heiligen Schrift ist die Frau in ihrem Wesen dadurch bestimmt, daß sie um des Mannes willen erschaffen und ihm zugeordnet wurde als seine Gehilfin.  

Die von der Psychologie herausgestellten Geschlechterdifferenzen scheinen in fast verblüffender Weise Widerspiegelungen dieser Offenbarungsaussage zu sein."

Gertrude Reidick, in "Die hierarchische Struktur der Ehe"

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Freitag, 4. März 2011

Nicht Fertigkeiten sind es

Es kann kein Zweifel darin bestehen, daß der Schöpfungsbericht eine Wirklichkeit erzählt, die sich vielleicht nicht in vordergründigen Details "so" zugetragen hat, die sich aber in dem was geschehen ist als Verwirklichung einer entsprechenden Handlungsabsicht und -wirkung versteht. So schreibt die Kirchenrechtlerin (!) Gertrude Reidick in dem erhellenden Buch "Die hierarchische Struktur der Ehe." Von dieser Grundgegebenheit her - der Frau als Hilfe, als Ergänzung des Mannes - muß sich im wirklichen "Ding" eine Disposition, eine Neigung, eine Hingeordnetheit im tiefsten Inneren zumindest finden, die sich in den äußeren Handlungen als Wirlichungen dieses Seins wiederfindet.

Von dieser Ergänzung, dieser Zuordnung aufeinander her muß Mann und Frau verstanden werden. Nicht aus im einzelnen vorzufindenden Fähigkeiten, über die sich keine wirklich zuverlässigen Charakterisierungen aufbauen lassen. Diese können die hierarchische Stellung nicht begründen, denn es finden sich genug Gegenbeispiele, wo entsprechende Fähigkeiten vorhanden, oder nicht, sind. Die Frau - aus dem Bein des Mannes geschaffen. Insofern von gleichem Fleisch und Bein, also gleichwertig, aber doch hierarchisch  zugeordnet. Auch diese Ursprünglichkeit zeigt ja den Rang der Dinge an, und dieser ist nicht von Fähigkeiten etc. abhängig, sondern liegt in deren Wesensgrund, dessen Ausdruck bestenfalls Eigenschaften sein können.

"Der Name drückt das Wesen eines Dinges aus, issa = Männin bezeichnet die doppelte Seite des von Gott geschaffenen Wesens: gleich dem Adam, daher is (=Mann), anders als Adam, damum is + a. Worin besteht die Andersartigkeit, die im Zusatzelement zum Namen Adams zum Ausdruck kommt? a ist im Hebräischen die Geschlechtsbezeichnung."

Der Schöpfungsakt der Frau AUS dem Mann ist wesentlich, um die Einheit zu zeigen, in der sich beide finden. Sie ist seine Gefährtin in der Ganzheit des Lebens (nicht einfach in bestimmten Tätigkeiten.) Wie es sich im Zeugungsakt - das einen "ganzen" Menschen hervorbringt - darstellt.

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