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Mittwoch, 7. Dezember 2022

Die Ausweglosigkeit der Frau (2)

Doch eines Tages geschieht etwas Ungeplantes. Der Kampf gegen die Strafe aus der Erbsünde beginnt, und er kennt nur einen Ausgang - Doch eines Tages verspätet sich der "Freier vom Tag". Sie weiß auch nicht, ober er überhaupt noch kommt, und da wird ihr ihre Existenz bewußt, denn sie ist von dessen Geld abhängig, muß deshalb für ihn bereit bleiben. 

Erst weiß Jeanne, die Protagonistin (und meist ist nur sie im Bild, und man sieht sie ungewöhlnich gerne, ein wunderbares Filmgesicht, also mit einer Eigenschaft, die keine Eigenschaftsbeschreibung jemals erfassen kann, das man sehen und erkennen muß, und aus) nicht, was los ist. Also beginnt sie nachzudenken, und in der Zeit tut sie alle smögliche, das sie sonst nicht tut, um die Zeit zu nützen.

Eine Zeit, die ihr "zufällt" gewissermaßen, der sie nun erstmals direkt gegenübersteht, weil sie ihr Leben sonst nicht enthält, wie sie sich aneignen könnte, aber das schafft sie nicht. 

Dienstag, 6. Dezember 2022

Die Ausweglosigkeit der Frau (1)

Manchen Cineasten gilt dieser Film der belgischen Filmemacherin, Regisseurin und Drehbuchautorin Chantal Akerman, "Jeanne Dielman, 23, Quai du Commerce, 1080 Brüssel", der Mitte der 1970er Jahre entstanden ist, als der beste Film aller Zeiten. Zumindest sieht man ihn als feministisches Produkt. Aber wenn man ihn sieht, werden durchaus ganz andere Töne angeschlagen.

Man wird nachdenklich über das reale Leben, und vielleicht liegt es an den seit der Entstehung verstrichenen vierzig Jahre, an den Veränderungen, die seither unsere Welt förmlich auf den Kopf gestellt haben, daß man ihn heute eigentlich gar nicht als feministischen Film des weiblichen Aufbegehrens sieht. Die Fragen, die er stellt, sind nämlich keineswegs so einfach beantwortet, wie das 1875 noch viel - und offenbar uach Akerman - meinten. 
Ja man knnte zu der verrückt klingendne Frage kommen, ob nicht dieses Leben das ist, das sich heute (!) viele Frauen sogar ... wünschen würden, sollen wir das so formulierten? Sollen wir so provozierend gegenfragen?
Er dauert allerdings 3 1/4 Stunden, und widerspricht eigentlich allem, was der heutige Filmkonsument angeblich erwartet. Allem voran geschieht in diesen dreieinhalb Stunden fast gar nichts. Doch werter Leser, glauben Sie nur nicht, er wäre langweilig. Er ist tatsächlich großartig und zeigt etwas, womit niemand rechnte: 

Dienstag, 30. Juli 2019

Recht darf nicht über alles sprechen (2)

Teil 2) Dieser selbe Staat aber kann nun doch
kein Verhalten "legalisieren", also gutheißen, 
das in seinem Wesen Ehebruch IST!
Hier beginnt das zweite Reich des Rechts - das des Schweigens




Man kann sie nicht für "gut" heißen, niemand kann das, und sobald uns diese Frage real gestellt wird, muß die Antwort eindeutig sein. Und deshalb - das ist die Argumentationslinie von Briggs, die er in seinem Artikel zelebriert - ist auch niemals Ehebruch, also Prostitution, für gut zu heißen, auch wenn beide dabei zustimmen. Darum geht es nicht. Der Akt Ehebruch ist ein IN SICH schlechter Akt. Niemals also kann er legalisiert sein.

Es ist auch völliger Schwachsinn zu argumentieren, daß eine Legalisierung der Prostitution der Zwangsprostitution oder überhaupt den unschönen Ausartungen der Szene einen Riegel vorschieben würde. Das hat sich noch nie und nirgendwo erfüllt. Warum? Ganz einfach: Weil eine in sich schlechte Tat niemals, niemals und nirgendwo, zu einer Entlastung des Gewissens führen kann, wenn man bei ihr bleibt, und deshalb auch dieser ganze Tätigkeitsbereich immer und überall unter dem geistigen, ontologischen Dach des Schuldgefühls bleiben wird. Wer das nicht glaubt, hat noch nie alte Nutten erlebt, hat noch nie erlebt, was für seelische Spuren dieser "Beruf" hinterläßt.

Das wird durch das liberalistische Gefasel vom "Konsens" nicht besser. Konsens kann niemals "Recht" schaffen! Recht kann sich nur auf ontologische Tatsachen, auf Wirklichkeiten beziehen. Wenn Recht aber in sich Schlechtes, das heißt: Taten, die den Menschen zur Selbstvernichtung führen, und zwar völlig unabhängig davon, ob er "zustimmt" oder "nicht zustimmt", zum positiven Recht erhebt, löst sich der Sinn jeder Rechtsordnung auf, und Recht wird zur faktischen Willkür momentaner Zeitgeiststimmung.

Briggs hat deshalb völlig Recht, wenn er meint, daß die Verlegung der Diskussion auf "Konsens" sofort die nächste Debatte anschließen wird: Die nach dem notwendigen Alter der KonsensFÄHIGKEIT. Sofort wird deshalb die Prostitution Minderjähriger in die Höhe schnellen, wenn man sie "legalisiert", weil sie angeblich "im Konsens" geschieht. Konsens, noch einmal, begründet kein RECHT.

Die Aufklärung hat sich darin - und nicht nur darin, aber hier zeigt es sich besonders - eben dramatisch und vollständig geirrt. Die vom "Vertragsverhältnis" von sozialen Beziehungen als begründendem, ja recht-schaffendem Akt ausging. Damit hat sie sich nur als das entlarvt, was sie in Wahrheit ist: Handlanger, ja Marionette des Kapitalismus, der genau das als Rechtsnorm verlangt. Weil man so den in einer Geschäftstransaktion, in seiner Notlage (und das ist Bedarf sui generis!) über den Tisch gezogenen Kunden festnageln will, weil man sagt: Na, du hast ja zugestimmt!? Recht ohne jeden Bezug zur Seinsordnung also vertritt. Und das ist die Vertrags-Mentalität, die damit ontologische Kompetenz will. Und das betrifft auch das Geschäft der Prostitution.

Romantisch ist da gar nix, werte Herrschaften, wer das glaubt hat einen an der Wumme. Und schon gar nicht froh und frei und lustig. Es gibt es einfach. Weil es da zwei Seiten gibt, die ... naja, mit der normalen Norm nicht zurechtkommt.

Aber uns kommt es auf etwas anderes an, auf ein Element des Rechts: Man muß die Frage eben nicht stellen. Oder: Nicht so stellen.

Es gibt viele Dinge beim Menschen, die auf diese Weise behandelt werden müssen. Das hat mit Heuchelei oder Falschheit oder Lüge nicht wirklich etwas zu tun, und da täte man jedem Unrecht, weil man seinen Spielraum auf eine Weise einengte, die niemand, wirklich niemand erfüllen kann. 

Niemals darf deshalb ein Staat, eine Gesellschaft Prostitution legalisieren! Niemals kann er eine in sich schlechte Tat gutheißen, die noch dazu auf sein Fundament abzielt, auf die Ehe. Und immer muß er eine solche Tat bestrafen. Das käme seinem Selbstmord gleich. Und darauf konzentriert sich Briggs Argumentation, und er führt sie gewohnt brillant. Aber uns kommt es doch auf etwas anderes an.

Denn nie kann Prostitution gutgeheißen werden. Vieleicht soll sie gar noch "sozial abgesichert werden" wie es allen Ernstes in Österreich der Fall zu werden beginnt. Geht's noch? Ein anti-soziales Verhalten durch genau jene Gesellschaft absichern, die es zersetzt? Grün-Rote Liberale sollten endlich das als Sozialstufe beantragen, was sie perfekt erfüllen: Den Stand geistiger Behinderung.

Aber immer muß eine Gesellschaft (verlegen, durchaus, auch das gibt es: Manches ist nur mit Verlegenheit zu "überstehen", aus manchem - man denke an Peinlichkeiten - kann man nur fliehen, und muß man fliehen können) über Prostitution schweigen, sonst hört sie auf, menschlich - das heißt: Analogie des Göttlichen - zu sein. Prostitution muß unter Strafe stehen und darunter stehen bleiben, wo sie das noch ist. Und sie muß bestraft werden, sowohl bei den Ausübenden wie den Konsumenten. Dort, wo sie bekannt wird. Dort, wo sie öffentlich wird.

Aber sie gehört - meist zumindest - zu dem weiten Bereich menschlicher Schwäche. Deshalb muß aber der Staat ihr auch einen Raum geben, in dem sie in die Nacht der Ungesehenheit abtauchen kann, wie so vieles beim Menschen in der Nacht bleiben und bleiben können muß. Um dem Schweigen seinen Raum zu belassen. Und nicht jede Sünde zu einer Stunde des Jüngsten Gerichts zu machen.  

Denn Öffentlichkeit hat immer diese Analogie, ist immer eine Form des Jüngsten Gerichts, wo alles, wirklich alles ans Tageslicht kommt. Was in unserem Gesellschaftstheater öffentlich gemacht wird, was über einen Menschen "aufgedeckt" wird, gehört wie wir wissen und erfahren zu seinem festen Bestand. Sein aufgedecktes Vergehen ist von ihm nicht mehr oder nur noch sehr schwer zu trennen. Denn dazu braucht es die Tugend des Vergessens, und die ist eine Windsbraut. 

Aber nicht jede Sünde muß aufgedeckt werden, nicht in dieser Welt, nicht vor den Menschen. Das läßt sich sogar über viele Sünden sagen, über die in den letzten Jahren so eifrig diskutiert wurde (man denke an Homosexualität). Und manche Sünde darf gar nicht aufgedeckt werden, nicht vor den Menschen, weil man sonst für den Sünder den Weg zur Versöhnung, zur Vergebung, zur Schuldeinbekenntnis verbaut. Denn es ist um viele Sünden ein zweifach Ding gesponnen. Das eine ist das Dunkel der Nacht, das andere der Weg zu Einbekenntnis vor Gott, und Vergebung. Viele Sünden gehören nur Gott, und sonst niemandem.*

So ist zu verstehen, wenn Jesus warnt, man solle nicht richten, auf daß man nicht selbst gerichtet werde. Nicht, weil er damit meint, die Sünde sei keine Sünde mehr, oder man solle den anderen ermutigen, bei ihr zu bleiben! Sondern weil bis zum Jüngsten Tag jeder Chance und Recht hat, diese Sünden zu bereuen, und zum Jüngsten Gericht erhobenen Hauptes mit einem weißen Kleid zu schreiten, weil ihm verziehen wurde. Und das heißt, daß diese Sünde aus dem großen Buch des Wissens Gottes getilgt ist.

Zu meinen, man müsse aber jede Frage stellen, ist nicht "besonders moralisch". Sondern es ist ein Rückschritt in ein Zeitalter, dem der Mensch gar nicht gewachsen ist. Das nur Gott vorbehalten ist.

Klingt das zu kompliziert? Herrschaften, zu kompliziert ist es nur für die Zentillionen an Absolventen von Rechtsstudien, die meinen, sie wüßten nun, ausgestattet mit einem Titel, was Recht ist, weil sie vier Jahre lang Paragraphen auswendig gelernt haben. Die aber nie begriffen haben, was Recht überhaupt IST.

Und das ist nicht nur sehr sehr tragisch, sondern hat bereits Generationen von Advokaten und Richtern geschaffen, die diese chthonische Herkunft des Rechts nur mit einer Antwort lösen können: Die der ideell-ideologischen, der unbewußt schiebenden, oder gar der bewußten Korrumpiertheit. Weil sie die Widersprüche des Lebens nicht auflösen können. Manche Widersprüche kann man aber nur ertragen, nicht lösen.




*Es ist deshalb kein Zufall, daß der Totalitarismus sich gar nicht in erster Linie um die expliziten Gesetze kümmert, die hat ohnehin jede Regierungsform in der Hand. Vielmehr wendet sich der Totalitarismus (bzw. die Utopie) an genau den Bereich der Norm, der stillschweigend ein Volk von innen her strukturiert. Der Totalitarismus hat das Ziel, alle stillen Räume zu beseitigen. Nur mit diesem Fanatismus kann ALLES beherrscht werden, nur so kann JEDER bestimmt werden.




Montag, 29. Juli 2019

Recht darf nicht über alles sprechen (1)

Die Frage, die William M. Briggs in einem seiner jüngsten Blog-Artikel stellt ist viel interessanter, als sie auf den ersten Blick aussieht. Denn sie rührt an etwas sehr Grundsätzlichem, das uns aber völlig aus den Augen verschwunden ist, welcher Verneblichung wir so manche Schwierigkeit verdanken, weil wir uns in Widersprüche manövriert haben, die nicht zu lösen sind und dasselbe tun, wie alle Widersprüche: Sie lösen das Prinzip auf.

Briggs stellt die scheinbar dumme Frage, ob ein Staat Prostitution legalisieren darf? Na wie jetzt, na was jetzt, verlangt er (oder der VdZ) jetzt gar, wie die Puritaner zu allen möglichen Zeiten und Orten die Prostitution zu verbieten und Nüttlein auf den Scheiterhaufen zu schichten?

Herrschaften, natürlich nicht. Vielmehr rollt sich an diesem Fall ein Grundsatz des Rechts auf, über den kaum einmal diskutiert wird und auch wurde. Nämlich der der "zwei Reiche" des Rechts. Dessen ein Reich das der Gesetze und expliziten oder impliziten Normen ist, die es ohne jeden Zweifel und gegen Sanktionierung zu befolgen gibt.  

Es gibt aber einen Bereich, noch ein Reich des Rechts, das wir hier der besseren Verstehbarkeit willen "das Recht der Nacht" nennen wollen, das Recht des Traumes, das niemand je explizit machen wird und je gemacht hat - und doch jeder anerkennt, der noch seine sieben Sinne beisammen hat und vor allem aber eines: Den Menschen kennt weil sich kennt, und ihn (und sich) trotz aller Schwächen liebt.

Was, und trotzdem soll die Prostitution illegal bleiben? Herrschaften, es geht nicht anders. Denn sonst kommt der Staat in einen eklatanten Widerspruch. Denn er kann nur schützen, also als Rechtsbestand anerkennen, was seinen sittlichen und göttlichen Normen entspricht. Das kann, das muß er sogar schützen und jeden Verstoß dagegen bestrafen, je nach Schwere des Verstoßes. Dabei bewegen sich weite Bereiche des Rechts ohnehin im Lande des Alltäglichsten, das wird uns gar nicht bewußt. 95 Prozent (um eine Zahl zu nennen, die Höhe ausdrückt) des Rechts laufen im Rahmen der jedem einleuchtenden, in jedem Haus, in jeder Familie üblichen Verhaltensnormen. Daß man nicht stehlen darf, ist jedem Kind bereits klar. Also - fast jedem. (Wobei - auch das wird heute schon gefährlich dünn, aber lassen wir das an dieser Stelle.)

Niemals aber darf ein Staat einer Sache Rechtsstatus geben, sie also legalisieren, die ihn zersetzt. Und das tut der Ehebruch in jedem Fall. Weshalb er noch heute und in allen Staaten der Welt vor Gericht ein Vergehen ist. Das zwar nicht (und zwar: nicht mehr! früher war das sehr wohl so) überall als Offizialdelikt gehandelt wird, das also sogar eine solche Gravierendheit hat, daß es der Staat selbst ahnden muß, sondern sogar in liberalen Staaten wie dem unseren ist Ehebruch ein Grund, jemanden in einem Scheidungsverfahren zum Beispiel schuldig zu sprechen, oder eine Scheidung verlangen zu können, die der Ehebrecher per Gesetz zugestehen muß. Auch wenn es in unseren Ländern keinen Straftatbestand des Ehebruchs mehr gibt, so anerkennt der Staat dennoch - und das ist im Grunde schon ein Widerspruch - daß die Ehe zu brechen etwas Gravierendes ist.

Nun haben wir es bei der Prostitution mit einer Sache zu tun, die so alt ist wie die Menschheit selber. Die eine Art "Ehe auf Zeit" ist (da hat der Islam gar nicht so Unrecht, wenn er außerehelichen Geschlechtsverkehr offiziell so einstuft und solche "Zeitehen" förmlich schließt), wobei das klar macht, was diesem Satz noch fehlt: Nicht nämlich "seit es Menschen gibt", sondern seit der Mensch mit der Erbsünde belastet ist. Das ist der entscheidende Unterschied.

In dieser sündlichen Neigung wissen wir uns Menschen alle vereint beziehungsweise damit geschlagen. Und so ist der Realist der, der darum weiß und von niemandem verlangt, er dürfe nur dann als Mensch gelten, wenn er diese sündliche Neigung NICHT habe. Das geht nämlich nicht. Und wo eine Neigung, da auch ... ein Fall. Ein wahrscheinlicher Fall, sagen wir es so, denn zwangsläufig ist es ja auch nicht, nicht in jeder Angelegenheit oder Versuchung zumindest.

Deshalb ist so ein Realismus Merkmal jeder wahrlich menschlichen Gesellschaft. Jeder weiß, daß jeder fallen kann. Dafür wird man ihn nicht ausstoßen, man geht vielmehr davon aus, daß jemand von diesem Fall wieder aufsteht, und das will man jedem auch so wenig wie möglich erschweren, wenn auch nicht "schenken".  Dazu gibt es ein absolut unerläßliches Mittel, das die Zwischenmenschlichkeit so wesentlich begleitet, daß es Zwischenmenschlichkeit OHNE es gar nicht gibt. Und das ist Diskretion. Schweigen. Verschweigen meinetwegen.

Und in diese Verhaltensweise hinein fällt so manches. Auch ... die Prostitution. Für beide Seiten. So lange also die Prostitution in diesen Bereich fällt, wobei das oft nicht so leicht zu beurteilen ist (man denke an Zwangsprostitution oder Mißbrauch), wird sie nicht "legal", sondern stillschweigend "toleriert". Gelassen. So lange sie also nicht die Norm bestimmen will, sich als Norm sieht, wird sie in einer menschlichen Gesellschaft stillschweigend ignoriert. Die Sünde, die der Mensch da begeht, wird nicht ans Tageslicht gezerrt, sie wird deshalb verschwiegen, weil es eine Sache ist, eine Sünde zu begehen, und eine zweite, wenn sie öffentlich wird.


Morgen Teil 2) Dieser selbe Staat aber kann nun doch
kein Verhalten "legalisieren", also gutheißen, 
das in seinem Wesen Ehebruch IST!
Hier beginnt das zweite Reich des Rechts - das des Schweigens




Donnerstag, 4. März 2010

Von der Hure zur Ehefrau

Zumindest der Gedanke ist interessant - ob er historisch in diesem Zusammenhang ganz exakt so gewesen ist, mag man bezweifeln, J. J. Bachofen verhält sich zuweilen eher frei Chroniktafeln gegenüber. Aber das spielt auch keine Rolle, wenn der Grundgedanke hält. Und an dem scheint manches Brauchbare, Erhellende.

Bachofen sieht das Fortschreiten zum Patriarchat (freilich schon in dieser zeitlichen Abfolge, generell als Menschheits- und damit anthropologisch verankertes Schicksal, mag man Suppenhaare finden) nicht nur als sittliche Höherentwicklung, sondern er meint zuvor zwei Stufen zu ersehen: die Gynaikokratie der Einehe, als unmittelbare Stufe VOR dem Patriarchat, und davor liegend - die Hetärokratie (Wortschöpfung von mir).

Jene Phase also, wo - "in Analogie zum Sumpfe, aus dem ungeformt das Leben sich erhebt" (Bachofen) - jede Frau, jedes Mädchen sehr promiskur mit ihren körperlichen Freuungen umging. Daß es solche Phasen gab, zumal in Italien, zumal in Kleinasien (unter anderem in Lykien), scheint ziemlich unwiderlegbar, auch andere (zum Beispiel B. Franz Altheim in seinen Studien zur Frühzeit Roms) beziehen sich darauf. Die Altrömer selbst - als Abspaltung der Etrusker - erhoben sich ja genau daraus (übrigens: auch aus den Sümpfen ...), und sie taten es im formal (nicht praktisch!) strengsten Patriarchat (als Prinzip der Gestalt), das historisch belegbar ist.

Bachofen aber, und darauf soll das hier hinaus, erzählt noch etwas anderes: er deutet die fast immer und fast überall in der Menschheitsgeschichte per Gesetz sehr streng gehandhabte Sitte der Mitgift als Vorbedingung der Überwindung der Hetärenphase, ja darin liegt ihre Begründung bis heute.

Denn erst die Mitgift erhob das Mädchen (die Frau) zur Unabhängigkeit vom Liebesdienst, der ja selbst als Tempeldienst dotiert war. Sogar das Erbrecht für Vermögen in der Gynaikokratie, die ja (bei den kleinasiatischen Türken übrigens bis heute) über die Frau läuft, könnte, so Bachofen, darin ihren Sinn finden: als Hebung der inneren Reinheit und Würde (Zitat: Bachofen) der Frau. Bachofen geht sogar soweit, die Mitgift als Beweis dieser gynaikokratisch-hetärischen Form zu werten.

Erst in dieser Stufe und Kulturtat auch, werden Kinder von apatores (Vaterlosen) oder polypatores (von vielen Vätern) oder gar spurii (Gesäten) - zu Kennern ihres Vaters, erst hier beginnt die Ehelichkeit der Geburt eine Rolle zu spielen.

In der Mitgift aber, und das dürfen wir festhalten, wird tatsächlich jeder hetärische Gedanke aus der Ehe verbannt.

Die Morgengabe, in Österreich erst 2008 als "totes Recht" (man beachte in diesem Zusammenhang die Aussage dieses Schritts!) abgeschafft, sollte ja genau demselben Zweck dienen: jeden Anflug von Prostitution aus der Ehe durch einen Beitrag zur wirtschaftlichen Unabhängigkeit der Frau zu verbannen). Sie dient somit der Würdigung der Frau, von der Hetäre zur Partnerin. Bleibt sie aus, wird die Frau in eine schlechtere Stellung dem Manne gegenüber im Rahmen der Erwerbsgemeinschaft Ehe entlassen.




*040310*

Samstag, 29. März 2008

Dummheit - Sittlichkeit - Alkohol - Erbe

Der amerikanische Biologe Pelmann führt 1930 in einer Arbeit (zitiert von L. Lenz in "Erinnerungen eines Sexualarztes", Cairo/Bad Cannstatt, 1941/1953) über die Zusammenhänge von Alkoholismus - Schwachsinnigkeit (Demenz) - Sittenleben sowie die Weitergabe (psychisch-soziokulturelle oder physisch-erbliche Einflüsse sind in dieser Studie nicht differenziert) an Nachkommen einen Fall einer amerikanischen Prostituierten an:

Unter 700 Nachkommen einer im Jahre 1740 verstorbenen alkoholkranken Bordellwirtin waren 106 Uneheliche, 181 Prostituierte, 143 Bettler und Vagabunden (Obdachlose), 64 Armenhäusler (Sozialfälle, nicht selbsterhaltungsfähige Menschen), 76 Verbrecher, 7 Mörder und nur 123 "Normale". Im ganzen hatten diese Nachkommen 116 Jahre im Gefängnis verbüßt, 734 Jahre lang öffentliche Unterstützung bezogen und den Staat etwa fünf Millionen Dollar (Geldwert von 1930) gekostet.

Im Fall der Schweizerin Ada Jucke, geboren 1740, und noch zu Anfang des 19. Jahrhunderts als Trinkerin, Diebin und Vagabundin lebend, konnte eine direkte Nachkommenschaft von 834 Personen nachgewiesen werden. Diese eine einzige Familie hatte dem Staat im Laufe von 75 Jahren an Gefängniskosten, Unterstützungen und an direktem Schaden einen Aufwand von rund 5 Millionen Mark verursacht.




*290308*