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Donnerstag, 4. März 2010

Von der Hure zur Ehefrau

Zumindest der Gedanke ist interessant - ob er historisch in diesem Zusammenhang ganz exakt so gewesen ist, mag man bezweifeln, J. J. Bachofen verhält sich zuweilen eher frei Chroniktafeln gegenüber. Aber das spielt auch keine Rolle, wenn der Grundgedanke hält. Und an dem scheint manches Brauchbare, Erhellende.

Bachofen sieht das Fortschreiten zum Patriarchat (freilich schon in dieser zeitlichen Abfolge, generell als Menschheits- und damit anthropologisch verankertes Schicksal, mag man Suppenhaare finden) nicht nur als sittliche Höherentwicklung, sondern er meint zuvor zwei Stufen zu ersehen: die Gynaikokratie der Einehe, als unmittelbare Stufe VOR dem Patriarchat, und davor liegend - die Hetärokratie (Wortschöpfung von mir).

Jene Phase also, wo - "in Analogie zum Sumpfe, aus dem ungeformt das Leben sich erhebt" (Bachofen) - jede Frau, jedes Mädchen sehr promiskur mit ihren körperlichen Freuungen umging. Daß es solche Phasen gab, zumal in Italien, zumal in Kleinasien (unter anderem in Lykien), scheint ziemlich unwiderlegbar, auch andere (zum Beispiel B. Franz Altheim in seinen Studien zur Frühzeit Roms) beziehen sich darauf. Die Altrömer selbst - als Abspaltung der Etrusker - erhoben sich ja genau daraus (übrigens: auch aus den Sümpfen ...), und sie taten es im formal (nicht praktisch!) strengsten Patriarchat (als Prinzip der Gestalt), das historisch belegbar ist.

Bachofen aber, und darauf soll das hier hinaus, erzählt noch etwas anderes: er deutet die fast immer und fast überall in der Menschheitsgeschichte per Gesetz sehr streng gehandhabte Sitte der Mitgift als Vorbedingung der Überwindung der Hetärenphase, ja darin liegt ihre Begründung bis heute.

Denn erst die Mitgift erhob das Mädchen (die Frau) zur Unabhängigkeit vom Liebesdienst, der ja selbst als Tempeldienst dotiert war. Sogar das Erbrecht für Vermögen in der Gynaikokratie, die ja (bei den kleinasiatischen Türken übrigens bis heute) über die Frau läuft, könnte, so Bachofen, darin ihren Sinn finden: als Hebung der inneren Reinheit und Würde (Zitat: Bachofen) der Frau. Bachofen geht sogar soweit, die Mitgift als Beweis dieser gynaikokratisch-hetärischen Form zu werten.

Erst in dieser Stufe und Kulturtat auch, werden Kinder von apatores (Vaterlosen) oder polypatores (von vielen Vätern) oder gar spurii (Gesäten) - zu Kennern ihres Vaters, erst hier beginnt die Ehelichkeit der Geburt eine Rolle zu spielen.

In der Mitgift aber, und das dürfen wir festhalten, wird tatsächlich jeder hetärische Gedanke aus der Ehe verbannt.

Die Morgengabe, in Österreich erst 2008 als "totes Recht" (man beachte in diesem Zusammenhang die Aussage dieses Schritts!) abgeschafft, sollte ja genau demselben Zweck dienen: jeden Anflug von Prostitution aus der Ehe durch einen Beitrag zur wirtschaftlichen Unabhängigkeit der Frau zu verbannen). Sie dient somit der Würdigung der Frau, von der Hetäre zur Partnerin. Bleibt sie aus, wird die Frau in eine schlechtere Stellung dem Manne gegenüber im Rahmen der Erwerbsgemeinschaft Ehe entlassen.




*040310*

Freitag, 17. Juli 2009

Wahrsagen darf nur der Adel

In jeder Kultur der Weltgeschichte taucht derselbe Zusammenhang zwischen GUT (glücklich, tüchtig, gedeihens- und verheißungsvoll) und ADEL auf - ebenso wie ... umgekehrt: SCHLECHT und PLEBS. Das ist also keine Erfindung der Neuzeit oder kapitalistischen Wahns. (Er findet sich in sehr reiner Form übrigens im Calvinismus wieder, man blicke nach der Schweiz!)

Nun war der klarste Weg, den Willen der Götter zu erfahren, sie zu befragen! Wer aber wäre dafür besser geeignet, ja: einzig geeignet, als der den Göttern maximal Gleiche: der Adelige und Priester, in vielerlei Hinsicht ident.

Das machte im Alten Rom die Stellung der Patrizier so markant. Denn immerhin verkündeten sie - als Recht - den Willen der Götter, und somit die politische Richtung! Hier siegte auch der Stand gegen die Klasse - denn so sehr die Volkstribune sich darum auch mühten: dieses Recht blieb ihnen verwehrt, es war nicht mit der Funktion, sondern mit dem Stand, der Geburt verbunden.





*170709*

Haftbarkeit der Politiker

Die Volkstribune des alten Rom hatten eine enorm schlagkräftige Waffe entwickelt: zwar war ein Patrizier und Konsul nicht belangbar, solange er im Amt war - aber sobald er abtrat, konnte man ihn mit Kapitalklagen (quasi Schadenersatz) verfolgen. Damit hatte man bald soviel Erfolg, daß die politische Macht (auch in der Willkür des Plebs) enorm anwuchs, während die regulären Staatsmechanismen regelrecht ausgehebelt und lahmgelegt oder zu Mitteln der Erpressung (Beispiel: Verweigerung von Wehraushebungen) wurden.

Soviel zu der heute oft recht populär auftauchenden Forderung, Politiker für ihr politisches Handeln persönlich haftbar zu machen. In der Republik, die einen völlig anderen Verantwortungsbegriff wie das Königtum in seiner reinen Form verlangt, muß die Trennung von Privatperson und Politiker (als Beruf; siehe unter anderem Max Weber) gesichert sein, will man Erpreßbarkeit etcetera vermeiden.

Persönliche Haftbarkeit von Politikern ist nur im Zusammenhang mit patrimonialer Herrschaft (vom Hausherrn zum Königtum ausgehend) natürlich und gegeben.





*170709*

Wo Unschuld eine Seltenheit ist

Die Argumente für die Einführung eines für alle gleichermaßen verbindlichen Rechtssystems waren im alten Rom keineswegs eindeutig, denn sie machten die Prinzipien eines technizistischen Bürokratismus zur Grundlage eines Volkes, ersetzten Stand durch Klasse, wie Max Weber es a. a. O. nennt. Franz Altmann zitiert in "Italien und Rom" beeindruckende Gegenargumente (u. a. aus Livius):

... der König sei wenigstens ein Mensch gewesen, der nicht nur zürnen, sondern der auch habe verzeihen können. Recht und Unrecht sei von ihm nur nach dem Maß des Notwendigen festgestellt worden, wobei der Herrscher freundliche und feindliche Gesinnung unterschieden und Gnade habe walten lassen. Das Gesetz dagegen sei starr und allen Bitten gegenüber taub. Es helfe mehr dem Schwachen als dem Mächtigen, es kenne keine Verzeihung in einem Leben, darin Unschuld inmitten menschlicher Hinfälligkeit eine Seltenheit sei.

Altheim zeigt auf, daß mit der Durchsetzung des Zwölf-Tafel-Gesetzes auch das vorher sehr ausgeprägte Asylwesen Roms (das auf vielfache Amnestie hinauslief) nahezu verschwand. Der Rechtsbegriff wird systematisiert, und das Rechtswesen muß danach streben, ausnahmslos vorzugehen und jeden Rechtsvorgang, der nicht auf rein rechtlichen Erwägungen beruht, auszuschalten. "Während man der Plebs auf der einen Seite gegeben wurde, hat man ihr auf der andren eben dadurch genommen. [...] Nicht ihre beginnende 'Befreiung' liegt vor, sondern nur ihren Herrn hat sie gewechselt. An die Stelle des jeweiligen patrizischen Patrons ist ein Größerer getreten, nicht die Plebs, sondern der Staatsgedanke hat gesiegt."

Das Rechtssystem - mit dem beeindruckend gestellten Volkstribun - Roms seit der Königszeit (also: noch VOR den Zwölf-Tafel-Gesetzen) war, soweit es den Plebs (also den Nicht-Patrizier) betraf, zunehmend revolutionären, rebellischen Ursprungs, auch in fallweiser Gegenwehr gegen Tyrannei. Wobei: auch die Abschließung der Kreise des Patriziats, die die Kluft zum Plebs erst so groß machte, erfolgte etwa zehn Jahre NACH der entsprechenden Organisation des Plebs (ca. 495 v. Chr.) als schutzartige Gegenreaktion. Das Volk hatte sich über die Tribune zunehmend ein Gewaltrecht ausgebaut, das tief in das Staatsgefüge eingriff, und von einer Vorherrschaft der Patrizier war ohnehin keine Rede mehr: es gab stattdessen pausenlose Machtkämpfe, wo nur noch jeweilige Schwächen des Gegners zu Machtverschiebungen führten - bis das Faustrecht herrschte, sich regelrecht zwei Staaten anstelle eines gebildet hatten.

So wurde um 450 daran gegangen, ein einheitliches Gesetz für alle abzufassen. Und es entstand, nach griechischem Vorbild und vielerlei Anleihe, aber dennoch sehr original, das Zwölf-Tafel-Gesetz, die Grundlage aller weiteren römischen Staatsgeschichte. Die Inkraftsetzung dieser Rechtsgrundlage erfolgte durch eine "Volksabstimmung" - somit auf der Grundlage eines consensus omnium.

In jedem Fall aber, so Altheim in "Italien und Rom", brachte die Einführung des staatlichen Rechtssystems keine Veränderung, schon gar nicht der Eigentumsrechte. Sondern lediglich eine Verschärfung (weil Betonung der Ausnahmslosigkeit und Unbarmherzigkeit), eine Zwischenschaltung des Staates. Aus privater Rache wurde staatliche Strafe. Der Staat untersagte Willkür, übernahm nur die Abwicklung vormaliger Rache und Strafe. Wodurch er den Gläubiger beziehungsweise Geschädigten aber zur Ausübung zwang. Und damit stellte sich an die Stelle der Stände ... ein Staat mit einem einheitlichen Staatsvolk.

Nach wie vor durfte der Dieb (natürlich fast immer aus der Plebs) bei Nacht ertappt erschlagen werden, nur mußte der Bestohlene diesmal laut schreien, während er ihn erschlug, um so Öffentlichkeit zu zitieren.




*170709*

Vereidigung auf die Mutter

Die Vereidigung" von Soldaten geht - als uralte, archaische Sitte - zurück auf die lex sacrata der frühen Zeit Roms, und der Völker am Apennin! Worin sich der Plebs eine Form zweckorientierter, vorübergehender militärischer Gebundenheit und Organisation gab. Sie wurde mit dem Initialritus eines Eides konstituiert, und war immer auf Verfestigung und Hinüberführung in den bestehenden Staat ausgerichtet.

Dabei war sie eine Form von echtem Widerstandsrecht, wenn sie sich mit der "Sezession" verknüpfte, was mehrmals vorkam (als Zusagen des Senats nicht eingehalten wurden, aber auch im Widerstand gegen Tyrannen). Wenn der Senat die fides - eine moralische Gebundenheit an das Wohl des Volkes - brach, war auch der Untertan von seinen Bindungen an das Recht gelöst, denn die Treue galt dem Recht. Ein schon bei den Germanen zu findendes Recht, übrigens. Der ungetreue König verlor die Gefolgschaft seines Volkes, wenn alle anderen Möglichkeiten der Gegenwehr erschöpft waren. (Bei den Germanen ging dies noch weiter: bis zum Gebot des gewaltsamen Widerstands.)

Dieses Bild wird freilich erst vollständig, wenn man die ursächliche Verbindung von Richterspruch und Gottesurteil/-willen (hier: im Kampf) berücksichtigt. Für die Römer war irdisches Geschehen direktes Handeln der Götter! 

(s. u. a. Max Weber, Franz Altheim)




*170709*