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Donnerstag, 4. März 2010

Von der Hure zur Ehefrau

Zumindest der Gedanke ist interessant - ob er historisch in diesem Zusammenhang ganz exakt so gewesen ist, mag man bezweifeln, J. J. Bachofen verhält sich zuweilen eher frei Chroniktafeln gegenüber. Aber das spielt auch keine Rolle, wenn der Grundgedanke hält. Und an dem scheint manches Brauchbare, Erhellende.

Bachofen sieht das Fortschreiten zum Patriarchat (freilich schon in dieser zeitlichen Abfolge, generell als Menschheits- und damit anthropologisch verankertes Schicksal, mag man Suppenhaare finden) nicht nur als sittliche Höherentwicklung, sondern er meint zuvor zwei Stufen zu ersehen: die Gynaikokratie der Einehe, als unmittelbare Stufe VOR dem Patriarchat, und davor liegend - die Hetärokratie (Wortschöpfung von mir).

Jene Phase also, wo - "in Analogie zum Sumpfe, aus dem ungeformt das Leben sich erhebt" (Bachofen) - jede Frau, jedes Mädchen sehr promiskur mit ihren körperlichen Freuungen umging. Daß es solche Phasen gab, zumal in Italien, zumal in Kleinasien (unter anderem in Lykien), scheint ziemlich unwiderlegbar, auch andere (zum Beispiel B. Franz Altheim in seinen Studien zur Frühzeit Roms) beziehen sich darauf. Die Altrömer selbst - als Abspaltung der Etrusker - erhoben sich ja genau daraus (übrigens: auch aus den Sümpfen ...), und sie taten es im formal (nicht praktisch!) strengsten Patriarchat (als Prinzip der Gestalt), das historisch belegbar ist.

Bachofen aber, und darauf soll das hier hinaus, erzählt noch etwas anderes: er deutet die fast immer und fast überall in der Menschheitsgeschichte per Gesetz sehr streng gehandhabte Sitte der Mitgift als Vorbedingung der Überwindung der Hetärenphase, ja darin liegt ihre Begründung bis heute.

Denn erst die Mitgift erhob das Mädchen (die Frau) zur Unabhängigkeit vom Liebesdienst, der ja selbst als Tempeldienst dotiert war. Sogar das Erbrecht für Vermögen in der Gynaikokratie, die ja (bei den kleinasiatischen Türken übrigens bis heute) über die Frau läuft, könnte, so Bachofen, darin ihren Sinn finden: als Hebung der inneren Reinheit und Würde (Zitat: Bachofen) der Frau. Bachofen geht sogar soweit, die Mitgift als Beweis dieser gynaikokratisch-hetärischen Form zu werten.

Erst in dieser Stufe und Kulturtat auch, werden Kinder von apatores (Vaterlosen) oder polypatores (von vielen Vätern) oder gar spurii (Gesäten) - zu Kennern ihres Vaters, erst hier beginnt die Ehelichkeit der Geburt eine Rolle zu spielen.

In der Mitgift aber, und das dürfen wir festhalten, wird tatsächlich jeder hetärische Gedanke aus der Ehe verbannt.

Die Morgengabe, in Österreich erst 2008 als "totes Recht" (man beachte in diesem Zusammenhang die Aussage dieses Schritts!) abgeschafft, sollte ja genau demselben Zweck dienen: jeden Anflug von Prostitution aus der Ehe durch einen Beitrag zur wirtschaftlichen Unabhängigkeit der Frau zu verbannen). Sie dient somit der Würdigung der Frau, von der Hetäre zur Partnerin. Bleibt sie aus, wird die Frau in eine schlechtere Stellung dem Manne gegenüber im Rahmen der Erwerbsgemeinschaft Ehe entlassen.




*040310*

Freitag, 24. Juli 2009

Heiliges Eigentum

Die uns extrem erscheinen mögende rechtliche Stellung des Eigentums bei den Römern führt sich offenbar bereits auf die Weltsicht der Etrusker zurück. Ihnen war nichts in dieser Welt zufällig, der Mensch, alles Geschehen eingebunden in ein gigantisches Räderwerk, dem (in ihrer Weltsicht) der Mensch eigentlich hilflos ausgeliefert war. Wo immer er sich gegen den Willen der Götter stellte - bereits bei den Etruskern: ein außerordentlich ausgebautes und enorm wichtiges System der Auspizien, der Vorhersage - war sein Handeln zum Scheitern verurteilt.

Die Götter aber hatten natürlich auch die Welt, alle Dinge, in einer strengen Ordnung gedacht und bestimmt, und so war es ein hoch sensibles, entscheidendes Vorgehen, Grund und Boden - und von dort ausgehend alles, was der Entfaltung des Menschen diente, also auch die Dinge (siehe dazu: Adam Müller's Gedanken über die "Gleichstellung von Person und Sache") - aufzuteilen. Diese Teilung war, als grundlegende Verfügung der Götter mit dem Erdkreis, heilig! Der Mensch hat sich dann nach dem Eigentum, seinem Grund und Boden, seinem Bezirk innerhalb der Erde, definiert - nicht umgekehrt. Seine Identität nahm von dort ihren Ausgang - vom Äußeren, vom Staat, und dann vom "Haus" und dem Hausherrn. Bei den Etruskern ging dies ja bis zum Matriarchat: denn das Bleibende war ihnen (oder: ist, denn sie entscheiden auch heute über die Dauer allen Geschöpflichen, das in ihrer Hand liegt) die Frau, der persönlichkeitslose, allgemeine Familienstamm.

Das ging so weit, daß Eigentum untrennbar von der Familie war - wurde es getrennt verlor es ja einen essentiellen Teil seiner selbst! Eigentum war nicht "an sich" da, sondern immer "für jemanden." Es definiert sich in seinem "Nutzwert", der immer ein ganz spezieller "Nutzwert für" ist, es ist also immer personenbezüglich. (Wieder ein Hinweis auf Müller: weil Sachen, Dinge, quasi nach außen gelagerte Teile der Person seien, die zu seiner Lebenswirklichung essentiell wären, würden sie sogar zu Teilen der Persönlichkeit, also sei ihnen auch entsprechender rechtlicher Rang zuzukommen.)

Somit war Eigentum heilig, und es zu verletzen - im Diebstahl, aber auch in der Vernachlässigung - war ein erdkreiserschütterndes Sakrileg. (Samt dem Recht für den Bestohlenen, den Dieb augenblicklich umzubringen.) Der Mensch war von seinem ihm zugewiesenen Ort auf dieser Erde nicht denkbar, und nie zu trennen! Darauf baut dann alles weiter ausdifferenzierte Eigentumsrecht auf.

Im Grunde: bis zum heutigen Tag. Denn in Wahrheit läßt sich kein Eigentumsbegriff verteidigen, wenn er nicht religiös - Gabe Gottes - begründet ist. Wir glauben nur, daß das anders sein könnte, weil wir uns so leichter im Gewissen betrügen können.




*240709*