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Montag, 10. Februar 2014

Morgenleuchten der Demokratie

Niemals hätte das Rechtsgefühl bis ins hohe Mittelalter hinein das Volk als Souverän angesehen. Genauso wenig wie den König als absoluten, in keinem Fall angreifbaren Herrscher. Er war Mittler zwischen Gott und dem Volk, und das Volk erteilte ihm bei einer Wahl nicht die Macht, sondern wählte jemanden, der die Macht ausübte - die er von Gott erhielt. Sich gegen die Macht zu erheben wäre deshalb immer ein Sakrileg gewesen, ein Verstoß gegen ein göttliches Gebot. Es ging wenn - nur um die einzelne Person, in genau abgezirkelten Verstößen und Bereichen. 

Man wählte keinen Diener, sondern einen Herrscher. Das uralte Widerstandsrecht der Germanen lebte solcherart im Rechtsgefühl aller fort, und es bezog sich nur auf den Einzelwiderstand, wo Recht vorenthalten oder Unrecht ausgeübt wurde. Wo jeder sogar das Recht hatte, dem König die Fehde zu erklären.

Wie dieses Verhältnis genau zu verstehen war blieb freilich in den Randbereichen immer ein wenig unklar und verschwommen, und oft genug einfach durch den Sieger in einem Streit definiert. 

Beide Gedanken - Absolutismus und Volkssouveränität - tauchten erstmals im Investiturstreit auf, im Streit, ob der Papst Gregor VII. einen ketzerischen König, Heinrich IV., absetzen könne, oder nicht. Und man nahm sie nicht wirklich ernst, denn das Rechtsempfinden war fest, jeder wußte, was es meinte, und das war nicht im Sinne dieser Gedanken. Daher kümmerte man sich eher wenig um diese Argumente, die beide Seiten der anderen an den Kopf warfen, um ihr Recht im politischen Streit zu beweisen, und wo die Richtigkeit des Gedankens manchmal der politischen Taktik unterlag.

Aber ausgerechnet die Kirche war es, aus deren Kreisen jenes Argument erstmals in der Geschichte des Abendlandes auftauchte, daß das Volk SOUVERÄN sei. Der kirchliche Rechtsgelehrte knüpft dabei an das germanische Widerstandsrecht an, und überinterpretiert es, im Sinne der päpstlichen Politik.  Niemals aber hätten die Germanen ihren Herrscher als ihren Diener begreifen wollen.

Und im Gegenzug entstand der Gedanke der Unangreifbarkeit des Herrschers, auf kaiserlicher Seite. Gestützt durch das Ausgraben der spätrömischen Gesetzeswerke, in denen man den damaligen Absolutismus der Imperatoren auf die neuen Verhältnisse umlegte. Auch das hatte es nie gegeben.  Kein Fürst war je unantastbar, ja etwa bei Westgoten, bei den Merowingern oder den Langobarden gab es eine Unzahl von Fürstenverlassungen und Absetzungen. 

Während von einzelnen Kirchenrechtlern wieder argumentiert wurde, daß wer einen König wähle, diesen auch jederzeit wieder absetzen könne, erwiderten die Königstreuen unter Bezug auf das römische Recht, daß wer jemandem etwas schenke, diese Gabe nicht wieder zurückverlangen könne.

Aber in diesem Streit zeigte sich im 11. Jhd. erstmals als Wetterleuchten der spätere Absolutismus hier, die Demokratie dort, schreibt Fritz Kern. 

Es hatten sich Unsicherheiten der Auslegung offenbart, die aufbrachen, als das Empfinden versucht wurde, und ausformuliert werden mußte. 

Immer mehr versuchten daraufhin die Herrscher, das Widerstandsrecht zu eliminieren. Und sie taten es auch durch Verträge, in denen etwa das Staatsrecht beim Lehensrecht Anleihen nahm. 

Damit trat immer mehr auch der Gedanke auf, daß das Verhältnis des Herrschers zu seinem Volk ein Vertragsverhältnis sei - die konstitutionelle Monarchie bereitete sich vor. Der König war damit nicht mehr Zeichen Gottes für seine Untertanen. Worin auch der alten christlichen Auffassung von der Staatsgewalt widersprochen wurde, die jeden Herrscher zu ertragen hatte, das (passive) Widerstandsrecht nur dort auftrat, wo er die Verletzung der ersten Pflicht - der Gott gegenüber - verlangte. 

Ebenso versuchten die Herrscher des späten Mittelalters zunehmend, das Volk "präventiv" in die Staatsgeschäfte einzubauen, in den ständestaatlichen Einrichtungen, um so nicht Gefahr zu laufen, abgesetzt zu werden. Während von anderer Seite her sich in Deutschland* der Rat der Reichsfürsten bildete, der einerseits das Recht hatte, den König zu wählen, aber auch abzuurteilen, ja ihn abzusetzen. Was gedacht war als "Formalisierung", um die Rechtslage klarer zu halten, Wildwuchs zu beschneiden weil das Recht zu institutionalisieren, erwies sich in ganz Europa als unhaltbar, und zerstörte formal die Souveränität. Weshalb es ab dem 15. Jhd. in "stillschweigendes Verlassen" überging ...

Aber vor allem, so Kern in "Gottesgnadentum und Widerstandsrecht", hat sich im Gedanken des Volkssouveräns, der im 11. Jhd. auftauchte, die Demokratie des 19./20. Jhds. vorbereitet. 

Denn fortan sind diese Gedanken, die ursprünglich je Grenzüberschreitungen im Investiturstreit waren, nicht mehr von der Bildfläche verschwunden, und sie wuchsen sich zu ihrer späteren Vollgestalt aus, die eigentlich in Widerspruch zum Rechtsempfinden der europäischen Völker stand.




*Das Wesentliche an der Magna Charta in England war nicht, daß das Volk gewisse Rechte erhielt. Das Wesentliche war, daß der König einem Gericht unterstellt wurde, das sich an seinem Privatvermögen schadlos halten konnte - ihn aber NICHT absetzen oder persönlich verurteilen konnte. Damit wurde der Staat nie destabilisiert, man mußte den König nie stürzen, und dennoch mußte man Absolutie nicht dulden. Gleichzeitig wurde das Widerstandsrecht gegen königliches Unrecht institutionalisiert, was anfangs zwar noch nicht wirklich funktionierte, aber den Weg zur Schaffung eines Parlaments ebnete, mit dem es endgültig funktionierte.




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Mittwoch, 5. Februar 2014

Pflicht zum Widerstand

Es kann einem schon seltsam erscheinen bei näherem Studium der Geschichte des Widerstandsrechts feststellen zu müssen, daß es bis ins Mittelalter auf eine derart selbstverständliche Weise gehandhabt wurde, daß man meinen könnte, es hätte noch nie derartig autoritäre Zeiten gegeben wie - heute.

Wenn Thomas v. Aquin den Tyrannenmord als gerechtfertigt darstellt, so ist das kein Sonderfall eines gelangweilten Denkers, sondern fügt sich in ein allgemeines Rechtsempfinden, das durch die aufkommende Renaissance (die geistig bereits im subjektiven Autonomismus enthalten lag) gefährdet war. 

Denn seit alters her war es - und ganz besonders bei den Germanen - im allgemeinen Rechtsempfinden verankert, daß die Gehorsamspflicht sich nie vorbehaltlos auf den Regenten, den König bezog, sondern auf "die Krone". Kein Herrscher konnte gegen das Volk regieren, ein solcher wurde nie zur Macht gehoben, oder erfreute sich ihrer nicht lange. Die Zahl der Thronstürze sind deshalb zahllos, und sie zeigen kein Rechtschaos, wie man fälschlich meinen könnte, sondern im Gegenteil: die Verankerung des Einzelnen im Recht selbst.

In den überlieferten Krönungszeremonien drückt es sich aus: Erst mußte der Thronprätendent sich verpflichten und schwören, die göttlichen Gesetze und die Rechtsordnung der Väter zu befolgen und zu schützen. DANN erst wurde er durch Akklamation durch das Volk (als mehr oder weniger auf einen Formalakt beschränkter Wahl) gewählt, und dann (später) gesalbt.* Was wieder für manche Mißverständnisse Anlaß gab. Erst galt das Königtum einige Jahrhunderte als Sakrament, und dann bildete sich im Volksglauben, in Anknüpfung an altes Volksempfinden, die Quasigöttlichkeit des Königs selbst heraus. Die Kirche aber hat alles dieses stets bekämpft, und sich in ihrer Stellung dem Herrscher als GEGENÜBER begriffen. Und entsprach damit dem Volksempfinden. Niemals wurde Herrscherwillkür akzeptiert! 

Wollte ein König Änderungen durchführen, Neuerungen, so sah er sich in der Regel rein auf seine privaten Möglichkeiten beschränkt. Etwas wie heute, wo sich die Politik regelrecht als "Gestalterin" des Gesellschaftslebens begreift, hätte es sowohl bei den Germanen wie im Mittelalter NIEMALS gegeben. Es hätte jedes Recht verletzt. Diese Gedanken kamen mit dem Wiederaufleben des römischen Rechts, und sie kamen mit der Zunahme des orientalischen Einflusses, wo die Sichtweise der Göttlichkeit und damit Absolutheit des Herrschers seit Jahrtausenden üblich war. Der Absolutismus in Europa ist sehr jungen Datums.

Die Großen der Völker, die Adeligen, hätten Zentralismus niemals zugelassen, bildeten ein Gegengewicht zum Herrscher. Was mit der Zentralmacht deshalb zwangsläufig mit der Erstarkung der Herrschermacht (Stichworte: Handel - Städte - Bürgertum - Geld) kam war die Auswechselung des Adels - vom Volks- und Landadel hin zum Beamten-, Geld- und Herrscheradel. Selbst Außenpolitik war damit strengstens an das Volksempfinden gebunden. Imperiale, persönliche Gelüste hatten kaum eine Chance, stießen auch oft genug auf Widerstand, oder wurden zur Privatangelegenheit des Herrschers, für die er allenthalten Allianzen im Volk suchen mußte.

Wer etwa die Geschichte Tirols ansieht, wo die Freiheit noch so ungebrochene Tradition hat, stellt diese erstaunliche Stärke des Volkes immer wieder fest. Nie hätte ein Tiroler die Waffe zu anderen Zwecken als der Verteidigung seines Landes erhoben, nie sich für Außenpolitik mißbrauchen lassen. Darüber (und über mehr) hat sich erst die absolutistische Maria Theresia hinweggesetzt. Außenpolitik dieser Art war eine Frucht der Marken (wie Preußen, Österreich), die von Boden- und Wurzellosen besiedelt wurden, wo eine völlig andere Rechtssituation als in den alten Ländern herrschte.

Die Geschichte Englands in ihrer freiheitlichen Tradition, dem Widerstand gegen absolute Königsmacht, ist deshalb auch wohl den Sachsen zu verdanken, bei denen die Freiheit des Einzelnen besonders stark verankert war.

Aber wenn noch im Mittelalter der Herrscher gegen göttliches Recht verstieß, ging er seiner Herrschaft verlustig. Beispiele gibt es jede Menge. (Und in Wahrheit lebt dieses Rechtsempfinden sogar bis heute; selbst wenn man Politiker der Korruption anklagt, hat das diesen Hintergrund.) Der Widerstand war zum einen Recht, aber er war noch viel mehr PFLICHT jedes Bürgers seinem Volk und Land gegenüber. Unrecht des Herrschers entband den Einzelnen sogar vom Eid. Der sich in einem solchen Fall erhob, um gegen den (konkreten, aber geschändeten) Thron FÜR den Thron, nämlich für seine Würde und Unangetastetheit in der objektiven Stellung des (egal welches) Regenten in der Ordnung des Landes zu kämpfen.

Wobei sich jeder direkt dem König gegenübersah, wenn ungerechte Gesetze verhängt wurden. Hier gab es keine Standesschranken, Könige sammelten so oft viele sehr persönliche Feinde. Und niemand nahm sich ein Blatt vor den Mund, wenn er der Meinung war, daß der Herrscher gegen das höhere Recht verstieß.

Hier findet sich auch eine wesentliche Aufgabe der Kirche, die sie auch damals zumindest einhielt, damit auf der Seite des Volkes stand, weil es dessen Ordnung im Zusammenleben schützte. Ihr ausgearbeitetes und formalisiertes Widerstandsrecht verband sich hier mit dem alten germanischen Rechtsempfinden, wie es bis heute lebendig ist.

In der Praxis war es freilich nie leicht, und ist es im Rückblick noch weniger, zu entscheiden, was rechtmäßige (weil den Heiligen Gesetzen folgende) Rebellion war, und was nicht. Und gewiß auch damals wurde oft genug darüber gestritten. Aber niemand hätte das prinzipielle Recht (als Pflicht) zum Widerstand gegen einen ungerechten Herrscher angeweifelt.

Das stellt man mit Wehmut fest. Es ist der Freimut, der uns so fehlt. Der Untertanengeist, in dem wir lieber unsere Ehre verlieren, als uns falschen Gesetzen nicht zu beugen.




*Wobei ein Rest dieser Auffassung, daß ein Herrscher nur MIT der Zustimmung des Volkes regieren durfte, auch in der römischen Zeit als allgemeines Rechtsempfinden erkennbar ist. Anders ist vieles nicht zu verstehen, meint Fritz Kern in seiner Untersuchung des Widerstandsrechts. Also auch den romanischen Völkern nicht fremd gewesen sein dürfte.




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Montag, 21. Oktober 2013

An der Brust der Mächtigen

Fritz Kern führt in "Gottesgnadentum und Widerstandsrecht" anhand zahlreicher historischer Belege aus, daß die Kirche das Geblütsrecht bei der Thronnachfolge und -besetzung aus prinzipiellen Gründen nie vertreten hat, sondern im Zweifelsfall immer für den Mächtigeren einstand bzw. diesen stärkte. Dem Grundsatz "gratia supponit naturam" folgend, war Tüchtigkeit, die für einen Regierenden auch Mächtigkeit hieß, der eheste Hinweis auf die Erfüllung des Willens Gottes.

Die fast mythische Überhöhung des Geschlechts eines Herrscherhauses war nicht prinzipiell Linie der Kirche, eher im Gegenteil - denn es war ein heidnisches Motiv, das in der vermeint göttlichen Abstammung der Herrscher gründete. Sie gehört aber der Neuzeit an*, entstand in der Renaissance, und führte direkt in den Absolutismus. Erst im 18. Jhd., zunehmend, wurde die Geschlechtsnachfolge auch in den jeweiligen Verfassungen europäischer Länder festgeschrieben.

Deshalb hat die Kirche auch vielfach Usurpatoren unterstützt, die Gottesgewolltheit betont. Weil Fähigkeit prinzipiell immer vor Geblütsfolge bzw. damit zusammenhängenden Legitimitätsfragen ging.

Eine praktische Linie darüber hinaus aber ist eher schwer herauszufinden, weil sich aus dem Mittelalter heraus durch verquickte Motivik in jeweils sehr spezifischen historischen Entwicklungen fast jeder Fall zu einem Einzelfall entwickelt hat. Wo die Kirche scheinbar doch die Geschlechtsnachfolge vertrat, geschah dies fast immer aus der Doppelnatur vieler Kirchenfürsten, die eben auch politische Gründe in ihrer Wahl berücksichtigten.

Zwar läßt sich natürlich der "Vorwurf" schmieden, daß sich die Kirche immer an die "Mächtigen" verkaufte. Aber nachdem die natürliche Ordnung nicht nur der Boden für die Gnade, sondern auch Ausdrück göttlicher Ordnung war und ist, hat die Kirche immer dazu tendiert, faktische Machtverhältnisse anzuerkennen.

Das sich im selben Zug herausbildende "Gottesgnadentum" hat sich so erst allmählich an ein Geschlecht geknüpft, und es war in dieser Form NICHT kirchlich motiviert, sondern in persönlichen Interessen der Herrscher. Kirchlich begründet ist nur die Anerkennung weltlicher Herrschaft ALS Gottes Wille, aber immer in Verbindung mit dem Leitsatz, daß ein Herrscher Gottes Willen auch zu erfüllen gewillt sein müsse.



*Wir haben an dieser Stelle in den Ausführungen zum Stauferkaiser Friedrich II. bereits diese Entwicklung aufzuzeigen versucht, wo (natürlich, aus der unseligen Entwicklung im 11. Jhd. unter Papst Gregor VII., den "zwei Reichen") das Kaisertum (bzw. das Königtum prinzipiell) im luftleeren Raum stand, und sich das obligate Ringen um Legitimation, Grundlage der Herrschaft, asiatischen Modellen annäherte. Von Friedrich II. ist es auf jeden Fall bekannt, er hatte u. a. eine enge Freundschaft zum ägyptischen Herrscher, und träumte zu Zeiten sogar von einem asiatischen Reich, träumte davon, Europa zu verlassen. Er hat nachweislich viele Gedanken aus der dort vorzufindenden Auffassung von Herrschertum geschöpft (in seiner unauflöslichen Verquickung mit der Göttlichkeit)




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Dienstag, 15. Oktober 2013

Der König als Mittler zu Gott

Tief sind die Wurzeln des Ahnens um die Sohnschaft Gottes - und des Menschen Abstammung daraus. Und sie drückt sich in den alten Mythen gleichermaßen aus, im Glauben und Verstehen der Menschen, ja in ihrem ganzen Weltauffassen. Die seit Urzeiten eine tiefe Achtung vor den Mächtigen haben, den Söhnen Gottes, den Göttersöhnen. In deren Nähe zu Gott selbst liegt die Achtung, in der man ihnen begegnet. Ihnen nahe zu sein heißt, an göttlicher Macht teilzuhaben.

Und darin liegt das Geheimnis des Königtums, der Könige. In ihnen war (und ist) noch Priesterschaft und Regententum vereint, weil die Welt nur eine ist, und deshalb ihr sakraler Charakter nicht ein Separatbereich ist, den man hier, ihre weltliche Dimension (die plötzlich überhaupt zu einer solchen geworden ist) dort sieht und respektiert. Denn was der Sohn Gottes macht und tut, es ist Liturgie, in der sich Himmel und Erde vereint. 

Viele Implikationen liegen darin, und noch mehr Fehlentwicklungen. Weil der Mensch Mensch ist. Damit ist auch die Nahtstelle zur Herausentwicklung des Königtums aus der Verfaßtheit der Menschheit als Familie - Sippe geschlossen. Denn in ihr liegt seine ursprüngliche Macht, für jede Familie einerseits gleichermaßen, anders aber in der Stellung dieser Familie zur Mitwelt. (Deshalb war Politik eine Angelegenheit der Männer, was sich auch in ihren ursprünglichen Funktionen, die vor allem militärische Macht hieß, ausdrückt.)

In der Verbindung dieser beiden Elemente liegt das Kriterium für die "Wahl" des Königs, der in Wahrheit bereits vorbestimmt ist. Und man wählt nicht ihn, nicht eine Person, sondern ein Haus. Denn diese Eigenschaft, dieses "Mana" ist vererbt und vererbbar. Übergang der Regentschaft hieß deshalb immer, daß ein Haus in die Königswürde und -stellung hinaufgehoben wird. Wie immer diese Stellung hieß. Aber sogar, wie immer sie ermittelt wurde. Auch die "demokratische Wahl" der Athener mündete in einer Grundhaltung der alsbald ermittelten Führung gegenüber, die sich von der monarchischen in nichts unterscheidet. Niemals hätte ein Mensch weltliche Macht als "von ihm ausgehend" betrachtet, schon gar nicht ein alter Grieche.

Nur bei offensichtlicher Unfähigkeit, bei Verstößen gegen die himmlischen Gebote, die immer auch die menschlichen waren, wurde er abgewählt. (Etwa 751, als die Regentschaft der Franken von den offensichtlich unfähigen, degenerierten Merowingern* auf die Salfranken überging, was in Karl den Großen mündete.) Bei Mißerfolgen, wenn sie in einem Zusammenhang mit dem Willen Gottes gesehen wurden. Kurz: Züge, wie sie in der Auffassung von Königtum und Herrschaft weltweit und zu allen Zeiten gesehen wurden. Und werden, auch heute, bilden dieselben Haltungen die wahre, nur in allen Nebeln dem Blick des Verstandes verschwundene Grundlage unserer Genossenschaften und Staaten. Denn welche Herrschaftsform auch immer, nominell, herrscht und geherrscht hat, sie ruhen auf denselben Grundsätzen und Legitimitätsauffassungen auf, wie etwa Fritz Kern in "Gottesgnadentum und Widerstandsrecht" aufweist.

Das läßt auch das Auseinanderreißen von weltlicher und geistlicher Macht durch Papst Gregor VII. im 11. Jhd. als fatalen Akt erkennen. Denn dadurch erst entstehen zwei institutionelle Körper, die als Institutionen nur noch gegeneinander stehen können. Was sich im Lauf der Geschichte auch so entwickelt hat. Aber hier wird Königtum plötzlich depersonalisiert, und nur noch funktionalisiert. Hier entsteht der "Beamte", hier löst sich die Ordnung der Menschen aus einem personalen Zueinander, aus dem Ordnung hervorgeht, zu einer Ordnung, der irgendein Zueinander dann folgt. Der "homus novus" entsteht, wie bei den Römern (ab dem 2. Jhd. v. Chr.). 

Was nach dem Investiturstreit folgt ist nur noch Ausrollen der Folgen, die durch falsch gestellte Weichen entstanden sind, und der Kirche ihr Hauptproblem - die Ungebrauchtheit, die Langeweile - beschert hat, an dem sie heute erstickt. Aber damit war auch die weltliche Regentschaft in eine nicht mehr abreißende Legitimitätsdiskussion verstrickt, gezwungen, diese zu interpretieren. Denn die monarchische Verfaßtheit der Welt in Frage zu stellen, wäre den Menschen niemals eingefallen. Und es fällt ihnen bis heute nicht ein. Was heute darüber debattiert wird, weil es angeblich anders sei, ist leeres Topfgeklapper. Der Mensch lebt anders, und immer gleich. Nur sein explizites Wissen um die Wirklichkeit ist heute eingeschränkter.

Immer war die Akzeptanz der Königs eine Sache des Volkes, das aus der Befragung göttlicher Zeichen ein Haus erhob, nicht eine Person, aus dem solch ein mächtiger Mann (was ursprünglich vor allem hieß: kampfesstark) als Mittler zu den Allmächten hervorging. Etymologisch läßt sich im Indogermanischen das Wort schon darauf zurückführen: Der Abstämmling, der der dem Herrscherhaus entstammt. Auch wenn diese Haltung immer wieder zum Fetischismus wurde.

Ihm stand das Widerstandsrecht, ja die Widerstandspflicht gegenüber. Es brauchte die Fehlinterpretation des Absolutismus ab dem 17. Jhd., dieses Widerstandsrecht, nach einer langen Geschichte des Kampfes gegen den (alten) Adel, der noch diese Verbindung zur Volksseele entstammte, endgültig zu eliminieren, Macht absolut an die Personen zu binden. Und diese damit zu vergöttlichen, womit die europäische Entwicklung denselben Weg nahm, der in Klein- und Großasien bereits vorgezeichnet war: zur despotischen Massengesellschaft.** Eine Degenerationserscheinung. In der zwangsläufig der (neue) Adel aus zwei Richtungen her - der Selbstlegitimierung wie -rettung - in einem verabsolutierten Standesdünkel versank, und damit seine Existenzberechtigung verspielte.

Daraus aber, aus dieser ursprünglichen Sicht nur verstehbar, hat sich das Geblütsrecht entwickelt, und dieses war schon bei den Germanen nie absolut. Zur Umbildung der Königsherrschaft zur Wahlregentschaft (ab dem 13. Jhd.) kam es, WEIL es (vor allem durch menschliches Versagen) immer wieder absolut gesetzt worden war, ein Herrscher in der Regelung der Nachfolge gegen die innere Wahrheit des Königtums verstieß. Dadurch hat sich - in unseliger Verquickung mit der Entwicklung der Kirche, s.o. - Regentschaft definitiv funktionalisiert, von persönlicher Gnade und Würde getrennt. Die Politik wurde zu einer eigenen Sphäre der Technik, zu einem realen Ding für sich.

Die Mechanismen der Herrschaft aber, die in menschlichen Grundhaltungen wurzelt, die unveränderbar sind, weil die Struktur der Welt wiederspiegeln, haben sich nie verändert. Sie sind nur heute verdunkelt. Mit Grund. Weil sich das Illegitime - der homo novus, der lieber nicht mehr nach dem Recht fragt, mit dem er herrscht, sondern gleich das Recht neu definiert - Raum verschaffen will.



*Man lese den wunderbaren, unterhaltsamen Roman von H. v. Doderer "Die Merowinger", in dem er sie auferstehen läßt.

**Selbst die Entwicklung von Byzanz - zur "hydraulischen Gesellschaft" - , wo die Abstammung realpolitisch keine Rolle mehr spielte, läßt sich so ganz neu begreifen.