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Sonntag, 14. Januar 2018

Einheit nur in der Wahrheit

Hickson: Sollte diese ganze Debatte [über Amoris Laetitia und die Dubia, die dem Dokument Irrtümer vorwerfen; Anm.] nur unter Fachleuten und nicht öffentlich geführt werden?

Seifert: Da die Frage der würdigen Aufnahme und Austeilung der Sakramente für jeden Priester und Gläubigen von entscheidender Bedeutung ist – davon kann ihre ewige Rettung abhängen –, ist die Behauptung, dass diese Angelegenheit nicht öffentlich diskutiert werden sollte, absurd. Darüber hinaus ist Amoris Laetitia veröffentlicht und seine sehr unterschiedlichen und widersprüchlichen Interpretationen sind veröffentlicht. Daher sollte die Debatte öffentlich geführt werden.


Hickson: Sollten wir alle in dieser Situation schweigen, um Frieden und Einheit in der katholischen Kirche zu bewahren?

Ich denke, ich habe diese Frage bereits beantwortet, aber ich möchte noch einmal betonen, dass die Wahrheit nicht nur Vorrang vor Einheit und Frieden hat, sondern die Voraussetzung für echte Einheit und Frieden ist. Ich könnte hier Blaise Pascal zitieren, den großen französischen Philosophen, den Papst Franziskus anscheinend selig sprechen will und der dies in seiner wunderbaren französischen Sprache ausgedrückt hat, die etwas weniger schön ins Englische übersetzt (werden kann) lautet:

Es ist ebenso ein Verbrechen, den Frieden zu stören, wenn die Wahrheit vorherrscht, wie den Frieden zu bewahren, wenn die Wahrheit verletzt wird. Es gibt also eine Zeit, in der Frieden gerechtfertigt ist und eine andere Zeit, in der er nicht gerechtfertigt werden kann. Denn es steht geschrieben, dass es eine Zeit für Frieden und Zeit für einen Krieg gibt, und es ist das Gesetz der Wahrheit, das die beiden unterscheidet. Aber es gibt zu keiner Zeit eine Zeit für die Wahrheit und eine Zeit für einen Irrtum, denn es steht geschrieben, dass Gottes Wahrheit für immer bleiben wird. Darum hat Christus gesagt, dass Er gekommen ist, um Frieden zu bringen und gleichzeitig, dass Er gekommen ist, um das Schwert zu bringen. Aber Er sagt nicht, dass Er gekommen ist, um sowohl die Wahrheit als auch die Falschheit zu bringen. „- (Blaise Pascal, 19. Juni 1623 – 19. August 1662)

Aus einem Interview mit dem Philosophen und Theologen Josef Seifert



Nun ist aber Wahrheit ohne Lehramt - also ohne die tatsächlich bestehende Kirche - nicht denkbar und nicht möglich. Wir können sie nur empfangen, auch, ja gerade im Konkreten, dort ist der Ort wo wir sie empfangen. Wie ist also das wirkliche Problem zu formulieren?

Es entsteht, wenn das faktische, momentane Lehramt mit der bislang erkannten Wahrheit nicht übereinstimmt. Denn zwei Wahrheiten kann es nicht geben. Wenn also die Wahrheit, wie sie dem Getauften, durch die Kirche Erhellten ("lumen Christi") - also "Kulturalisierten" - bislang mehr und mehr aufging und nun plötzlich in Widersprüche gelangen sollte, wenn er dieser selben Kirche gehorcht. 

DAS ist das wahre Problem dieses Pontifikats. Denn es ist auch nicht legitim, es widerspricht der Wahrheit über den Menschen, es widerspricht auch der Wahrheit der Kirche ("Fideismus"), seine Vernunft aufzugeben und "blind" zu glauben, nur weil es das Lehramt verkündet. Das wird aber nun gefordert. Dabei ist es das Lehramt selbst, das die Wahrheit garantiert, weil verkündet! Wahrheit ja, aber Wahrheit gibt es erst durch das Lehramt, denn sie muß verkündet, offenbart werden.

Zwar übersteigt der Glaube die Vernunft, gewiß, aber er kann nie widervernünftig sein. Erst in diesem Bezug kann der Verweis auf die Tradition Relevanz haben. Zumal es widervernünftig wäre, Kirche und Hl. Geist, Lehramt und Indefektibilität auseinanderzureißen.

Für viele ist das eher kein oder ein geringeres Problem, weil ihre Durchdringung des katholischen Glaubens nicht sehr weit gediehen, ihr Glaubenswissen oder gar ihr Glaube gering ist. Wo dies aber der Fall ist wird es angesichts einer oft so offensichtlichen häretischen Lehrverkündigung zu einem sehr sehr schweren Problem. Ganz so, als hätte jemand erst einmal nur gelernt, daß 2 + 2 immer 4 ist, bis es sich tatsächlich in seinem Leben, wo er davon ausgegangen war, auch als wahr bestätigt hätte, ja er hatte erkannt, daß aus demselben Grund auch 16 + 16 immer 32, 130 + 220 immer 350 ist (das Gelernte hat ihn also erhellt, er war lebenstauglicher, die Welt hat sich ihm geöffnet) - und plötzlich soll 2 + 2 auch 5 sein.

Deshalb ist der VdZ oft so heftig (gewesen). Denn dieses Pontifikat reißt einerseits die Kirche in Klump und Asche. Aber es zerstört anderseits auch die individuelle Vernunft, ja es fordert dies sogar namens des Gehorsams, der Grundbedingung des Glaubens und damit der Seligkeit überhaupt.





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Sonntag, 17. Dezember 2017

Wenn subjektive Gewissensruhe selbst die Sünde ist (2)

Teil 2)  Versuch einer zusammenfassenden Erläuterung





Gerade WEIL jeder Mensch (und sein Sein) in der Wahrheit gründet, hat er einerseits die Pflicht zum subjektiven Gewissen, anderseits die noch strengere Pflicht, dieses Gewissen an der ewigen Wahrheit zu formen, nach dieser auszurichten, es "zu bilden". Subjektives Gewissen kann also niemals (prinzipiell; von möglichen Sonderfällen unverschuldeter Gewissensblindheit abgesehen, die aber nur das Maß der Schuld betreffen, nicht die objektiv falsch, sündige Tat "taufen", deren reale Folgen in jedem Fall dieselben bleiben) zum Ergebnis kommen, daß eine in sich schlechte (weil der Wahrheit widersprechende) Tat geboten sei. 

Auch kann eine objektiv schlechte (falsche) Tat nicht im Zuge einer Abwägung gegen eine noch schwerere Tat gewählt und für gut geheißen werden. Zwar ist es, wie Seifert ebenfalls in diesem Interview sagt, ein Gut, wenn ein Drogensüchtiger, der im Ehebruch lebt, sich von der Drogensucht befreit, und das kann auch anerkannt werden. Aber immer noch steckt er objektiv in einer schweren Sünde und steht deshalb außerhalb der Gemeinschaft mit Gott (und damit prinzipiell fern der Gnade). Erst wenn er auch noch diese objektive Verfehlung bereinigt, hat er die Gemeinschaft (als Eingliederung in die objektive Ordnung Gottes) wiederhergestellt. (Indem er sich also trennt, oder zumindest keusch lebt, und dazu dann auch noch beichtet, denn aus der Todsünde oder schweren Sünde kann sich der Mensch nicht mehr selbst in die Gnadengemeinschaft in Gott hineinheben wie in der läßlichen Sünde, hier braucht es also die objektive Tat Gottes durch den Priester in der Beichte.) 

Schon gar nicht darf man Gewissen einfach mit subjektiver Befindlichkeit gleichsetzen. Gewissen hat nur Sinn, wo es auf objektiven Wertmaßstäben beruht, und die sind prinzipiell von außen vorgegeben. Einmal durch Menschen. Und hier kann es tatsächlich vorkommen, daß die Allgemeinheit, die Autorität etc. dem Einzelnen eine Gewissenslage, also ein Gewußtes übergibt, das objektiv irrig und falsch ist).

Das kann aber nicht vorkommen, wenn es um den zweiten Teil des Gewissens geht, der auf der Natur der Dinge bzw. der Welt selbst Bezug nehmen muß, die ja selbst auf der objektiven Ordnung der Wahrheit beruhen (und nur insoweit überhaupt sind) und damit in der Sachlichkeit (die deshalb ein sittlicher Akt ist) gewissensbildend sind. Gewissen kann also niemals außerhalb der Wahrheit und dem subjektiven Bemühen, sich danach auszustrecken (was deshalb ein sittlicher Akt ist) gesehen werden. Diese Natur ist in jedem Menschen objektiv vorhanden und insofern ist das objektive Gewissen in jeden Menschen eingesenkt. Darauf bezieht sich obiger Hinweis von Professor Seifert, wo er deshalb sogar den Heiden Cicero zitiert, der darum weiß. Gottes Gesetz ist also allen Dingen als ihre Natur, als ihre Verfaßtheit eingeschrieben!

Wo ein subjektiver Gewissensentscheid außerhalb der Wahrheit oder zu ihr in Widerspruch steht, muß er im Irrtum sein. Zumalen es auch keine Vernunft oder Vernünftigkeit außerhalb der Wahrheit gibt. Von dort her muß sich also der Mensch auch - gesetzt den Fall daß sie in Widerspruch stehen - gegen die im ersten Teil des Gewissens genannten Bedingungen wehren. Das subjektive Gewissen ist also immer in der objektiven Ordnung gegründet, selbst wenn es scheinbar widerspricht, und es ist dieser objektiven Ordnung NACHgereiht, also unter sie gestellt und nach dieser Ordnung zu bilden.

Wäre das alles nicht so, wäre jedes Martyrium umsonst und sinnlos (gewesen), eine nette Fleißaufgabe, aber nicht mehr. Denn dann hätten sich alle Märtyrer eigentlich "geirrt". Weil es aber so ist, ist letztlich sogar jeder Mensch gegebenenfalls zum Martyrium aufgerufen.

Dies spricht auch klar gegen die sogenannte "graduelle Gutheit" (siehe als Aussage u. a. von Kardinal Schönborn) als Begründung für einen objektiven Gnadenstand. (Siehe das obige Beispiel des drogensüchtigen Ehebrechers.) Weil die falsche, schlechte Tat als Verstoß gegen die objektive Ordnung immer außerhalb der Ordnung und damit Vorsehung Gottes stellt, ist es auch niemals gerechtfertigt, ein objektiv schlechtes Mittel zu wählen, um ein objektives Gut zu erreichen. Dieses wird immer dann unerreichbar bleiben.

Noch ein Punkt sei kurz erwähnt, auf den Seifert in den anderen Teilen des Interviews eingeht: Und er betrifft die Aussage die in Amoris Laetitia durchschimmert, daß Gottes Gebot für einen Menschen objektiv nicht lebbar wäre. Das kann es nicht geben! Gott fordert nie etwas, das objektiv nicht erfüllbar ist. Das würde zu seinem Wissen bzw. der Vorsehung in unvereinbarem Widerspruch stehen. Etwas kann schwer sein, gewiß, sehr schwer, gewiß, aber umso mehr muß der Mensch auf die Gnade bauen, wenn seine leibliche Verfaßtheit etwa in einem falschen Habitus, einer falschen Gewohnheit oder zivilisatorischem Druck sich "wehrt".






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Samstag, 16. Dezember 2017

Wenn subjektive Gewissensruhe selbst die Sünde ist (1)

Eine Person, die unter unüberwindlicher Unwissenheit oder einem unschuldig missbildeten Gewissen leidet, glaubt oder „fühlt“, dass ihr Ehebruch in Ordnung ist, kann natürlich weniger schuldig sein als jemand, der direkt gegen die Stimme seines Gewissens handelt.  

Aber wir dürfen niemals vergessen, dass die Ungerechtigkeit des Ehebruchs Teil des Naturgesetzes ist, das in das Herz eines jeden Menschen geschrieben ist, wie der Apostel Paulus sagt, so dass es äußerst unwahrscheinlich ist, dass jemand überhaupt keine Kenntnis von der Sünde des Ehebruchs oder homosexueller Aktivität hat. Der Heide Cicero nennt den Menschen, der leugnet, dass Ehebruch immer und überall eine schwere Sünde ist einen „Verrückten“.  

Aber vor allem müssen wir verstehen, dass ethische Wertblindheit oft an sich sündhaft ist oder die Folge von Sünde ist, weil wir durch wiederholte Sünde für die Stimme des Gewissens abgestumpft worden sind oder weil wir einen faulen Kompromiß machen zwischen unserem Stolz und der Begehrlichkeit auf der einen Seite und unserem begrenzten Willen, das Gute zu tun, auf der anderen Seite, so dass wir die Sündhaftigkeit der Handlungen nicht klar sehen, sobald das Sittengesetz es uns nicht erlaubt, unsere Leidenschaften oder Neigungen auszuleben. [...]

Wenn man allgemein den Hang dazu hat, auf das einzugehen, was uns subjektiv befriedigt, aber immer noch nicht bewusst und offen sündigen will, wird unser moralisches Urteil leicht verdunkelt, entweder in teilweiser moralischer Wertblindheit oder in Blindheit der Subsumtion, das heißt einer Nicht-Einordnung unseres Verhaltens in die Kategorie „Ehebruch“.  

In diesen und vielen anderen Fällen moralischer Wertblindheit sind wir voll verantwortlich für die Deformation unseres Gewissens, und daher macht uns die Abwesenheit vom Bewußtsein, dass wir eine Todsünde begehen, nicht unschuldig, weil wir für unsere Blindheit selbst schuldig sind. [...]

Es ist nicht zu tolerieren und würde privaten und öffentlichen Skandal hervorrufen, wenn Priester anfangen würden, zwei Gruppen von Sündern zu schaffen: jene Ehebrecher und Homosexuellen, die unschuldig sind und die Sakramente empfangen können und diejenigen, die es besser wissen und ausgeschlossen werden müssen.


Aus einem Interview mit dem Philosophen und Theologen Josef Seifert


Morgen Teil 2)  Versuch einer zusammenfassenden Erläuterung




*161117*

Samstag, 30. September 2017

Ein Fundamentalproblem der Ethik

Prof. Josef Seifert, dessen Denken der VdZ so manches verdankt (besonders sei auf sein Buch "Das Leib-Seele-Problem in der gegenwärtigen Diskussion" hingewiesen, es schließt ein weites Feld der Gegenwartskritik auf), in seiner Kritik an Amoris Laetitia, die für ihn nicht folgenlos blieb, und die zugleich eine Fundamentalkritik an gegenwärtigen, weitest verbreiteten Irrtümern über moralisches Handeln bedeutet:


„Wenn nur ein Fall einer intrinsisch unsittlichen Handlung von Gott erlaubt und sogar gewollt werden kann, muß dies nicht für alle Handlungen, die vom Lehramt der Kirche bisher als “intrinsisch schlecht“ bezeichnet wurden, gelten? Wenn es stimmt, daß Gott wollen kann, daß ein ehebrecherisches Paar weiterhin im Ehebruch leben soll, sollte dann nicht auch das Gebot „Du sollst nicht ehebrechen!“ neu formuliert werden: „Wenn Ehebruch in Deiner konkreten Situation nicht das kleinere Übel ist, begehe keinen Ehebruch! Wenn Ehebruch in Deiner Lage das kleinere Übel ist, lebe ihn weiter!“?

Müssen dann nicht auch die anderen neun Gebote, Humanae Vitae, Evangelium Vitae, und alle vergangenen, gegenwärtigen und künftigen kirchlichen Dokumente, Dogmen oder Konzilsbeschlüsse, die die Existenz von in sich schlechten Handlungen lehren, fallen? Muß dann nicht die neue, von Papst Franziskus zur Überprüfung von Humanae Vitae einberufene Kommission schlußfolgern, daß die Verwendung von Verhütungsmitteln in manchen Situationen gut oder sogar obligatorisch und von Gott gewollt sein kann? Stimmt es dann nicht mehr, wenn die Kirche unter Berufung auf das Naturrecht verboten hat, Verhütungsmittel zu verwenden, und war dann nicht die Lehre von Humanae Vitae ein gewaltiger Fehler, eine Lehre, die unzweideutig besagt hat, daß (absichtliche) Empfängnisverhütung in keiner Situation moralisch gerechtfertigt ist, geschweige denn von Gott befohlen werden kann?

Können dann nicht auch Abtreibungen, wie Mons. Fisichella, der damalige Präsident der Päpstlichen Akademie für das Leben, behauptete, in einigen Fällen gerechtfertigt und jene Antwort sein, „die Gott selbst inmitten der konkreten Vielschichtigkeit der Begrenzungen fordert, auch wenn sie noch nicht völlig dem objektiven Ideal entspricht“? (AL 303)

Müssen dann nicht nach den Gesetzen reiner Logik Euthanasie, Selbstmord und Beihilfe zum Selbstmord, Lügen, Diebstähle, Meineide, Verleugnungen Christi, wie die des hl. Petrus oder auch Mord, unter manchen Umständen und nach richtigen „Unterscheidungen“, aufgrund der Komplexität einer konkreten Situation gut und lobenswert genannt werden? Kann dann nicht Gott auch verlangen, daß ein Sizilianer, der sich verpflichtet fühlt, die unschuldigen Glieder einer Familie auszulöschen, deren Oberhaupt ein Mitglied seiner Familie ermordet hat, mit seinem Mord getrost vorwärtszugehen? Wenigstens dann, wenn sein Handeln verhindert, daß sein radikalerer Bruder gleich vier Familien auslöscht? Kann dann auch sein Mord jene Antwort sein, „die Gott selbst inmitten der konkreten Vielschichtigkeit der Begrenzungen fordert, auch wenn sie noch nicht völlig dem objektiven Ideal entspricht“ (AL 303)?

Verlangt die reine Logik also nicht, daß wir diese Konsequenz aus der zitierten Aussage von AL ziehen?







*260917*