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Samstag, 30. September 2017

Ein Fundamentalproblem der Ethik

Prof. Josef Seifert, dessen Denken der VdZ so manches verdankt (besonders sei auf sein Buch "Das Leib-Seele-Problem in der gegenwärtigen Diskussion" hingewiesen, es schließt ein weites Feld der Gegenwartskritik auf), in seiner Kritik an Amoris Laetitia, die für ihn nicht folgenlos blieb, und die zugleich eine Fundamentalkritik an gegenwärtigen, weitest verbreiteten Irrtümern über moralisches Handeln bedeutet:


„Wenn nur ein Fall einer intrinsisch unsittlichen Handlung von Gott erlaubt und sogar gewollt werden kann, muß dies nicht für alle Handlungen, die vom Lehramt der Kirche bisher als “intrinsisch schlecht“ bezeichnet wurden, gelten? Wenn es stimmt, daß Gott wollen kann, daß ein ehebrecherisches Paar weiterhin im Ehebruch leben soll, sollte dann nicht auch das Gebot „Du sollst nicht ehebrechen!“ neu formuliert werden: „Wenn Ehebruch in Deiner konkreten Situation nicht das kleinere Übel ist, begehe keinen Ehebruch! Wenn Ehebruch in Deiner Lage das kleinere Übel ist, lebe ihn weiter!“?

Müssen dann nicht auch die anderen neun Gebote, Humanae Vitae, Evangelium Vitae, und alle vergangenen, gegenwärtigen und künftigen kirchlichen Dokumente, Dogmen oder Konzilsbeschlüsse, die die Existenz von in sich schlechten Handlungen lehren, fallen? Muß dann nicht die neue, von Papst Franziskus zur Überprüfung von Humanae Vitae einberufene Kommission schlußfolgern, daß die Verwendung von Verhütungsmitteln in manchen Situationen gut oder sogar obligatorisch und von Gott gewollt sein kann? Stimmt es dann nicht mehr, wenn die Kirche unter Berufung auf das Naturrecht verboten hat, Verhütungsmittel zu verwenden, und war dann nicht die Lehre von Humanae Vitae ein gewaltiger Fehler, eine Lehre, die unzweideutig besagt hat, daß (absichtliche) Empfängnisverhütung in keiner Situation moralisch gerechtfertigt ist, geschweige denn von Gott befohlen werden kann?

Können dann nicht auch Abtreibungen, wie Mons. Fisichella, der damalige Präsident der Päpstlichen Akademie für das Leben, behauptete, in einigen Fällen gerechtfertigt und jene Antwort sein, „die Gott selbst inmitten der konkreten Vielschichtigkeit der Begrenzungen fordert, auch wenn sie noch nicht völlig dem objektiven Ideal entspricht“? (AL 303)

Müssen dann nicht nach den Gesetzen reiner Logik Euthanasie, Selbstmord und Beihilfe zum Selbstmord, Lügen, Diebstähle, Meineide, Verleugnungen Christi, wie die des hl. Petrus oder auch Mord, unter manchen Umständen und nach richtigen „Unterscheidungen“, aufgrund der Komplexität einer konkreten Situation gut und lobenswert genannt werden? Kann dann nicht Gott auch verlangen, daß ein Sizilianer, der sich verpflichtet fühlt, die unschuldigen Glieder einer Familie auszulöschen, deren Oberhaupt ein Mitglied seiner Familie ermordet hat, mit seinem Mord getrost vorwärtszugehen? Wenigstens dann, wenn sein Handeln verhindert, daß sein radikalerer Bruder gleich vier Familien auslöscht? Kann dann auch sein Mord jene Antwort sein, „die Gott selbst inmitten der konkreten Vielschichtigkeit der Begrenzungen fordert, auch wenn sie noch nicht völlig dem objektiven Ideal entspricht“ (AL 303)?

Verlangt die reine Logik also nicht, daß wir diese Konsequenz aus der zitierten Aussage von AL ziehen?







*260917*