Das ist interessant: Ein Familienrichter in Deutschland hat der Klage eines Vaters stattgegeben. Fortan muß die nach der Scheidung getrennt lebende Mutter, die das Sorgerecht über das gemeinsame Kind hat, es im Umgang mit Medien ERZIEHEN, darf ihm sein Smartphone nicht einfach überlassen.
Ausgangspunkt war, daß dem Vater, der den mittlerweile 11-jährigen Sohn jedes zweite Wochenende bei sich hatte, aufgefallen war, daß dieser regelrecht süchtig nach dem Umgang mit dem IPhone (Smartphone) war. Das ihm die Mutter geschenkt hatte, ohne sich aber weiter darum zu kümmern. Mehr und mehr war es permanente Betätigung des Buben geworden, damit herumzuspielen. Er stand sogar um halb vier Uhr morgens bereits dafür auf. Auf die besorgten Hinweise des Vaters, daß man dem Kind dieses Instrument nicht einfach so überlassen könne, sondern daß man erzieherische Pflicht habe, den Umgang damit zu formen und zu beschränken, hatte die Mutter aber nicht reagiert. Die, wie es in dem Bericht auf Tichys Einblicke heißt, selbst pausenlos mit ihrem Smartphone beschäftigt war. Daraufhin hatte der Vater das Gericht damit befaßt.
Mit Erfolg: Unter Hinweis auf die im Grundgesetz (Artikel 6) verankerte Fürsorge- und Erziehungspflicht der Eltern (die also nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht zur Erziehung haben) hatte der junge Amtsrichter des Amtsgerichts Bad Hersfeld die Mutter dazu verurteilt, zukünftig den Umgang des Sohnes mit dem IPhone bis zu dessen Volljärigkeit zu überwachen und zu beschränken. Das heißt, es ihm sogar zu entziehen, damit er zum Beispiel nicht nachts damit hantiert. Außerdem muß die Mutter nachweislich (durch eine schriftliche Übereinkunft mit dem Sohn) diesem entsprechende Regeln im Umgang mit dem Gerät auferlegen.
*180817*