Teil 2) Dieser selbe Staat aber kann nun doch
kein Verhalten "legalisieren", also gutheißen,
das in seinem Wesen Ehebruch IST!
Hier beginnt das zweite Reich des Rechts - das des Schweigens
Man
kann sie nicht für "gut" heißen, niemand kann das, und sobald uns diese
Frage real gestellt wird, muß die Antwort eindeutig sein. Und deshalb -
das ist die Argumentationslinie von Briggs, die er in seinem Artikel
zelebriert - ist auch niemals Ehebruch, also Prostitution, für gut zu
heißen, auch wenn beide dabei zustimmen. Darum geht es nicht. Der Akt
Ehebruch ist ein IN SICH schlechter Akt. Niemals also kann er
legalisiert sein.
Es ist auch völliger Schwachsinn zu argumentieren, daß eine Legalisierung der Prostitution der Zwangsprostitution oder überhaupt den unschönen Ausartungen der Szene einen Riegel vorschieben würde. Das hat sich noch nie und nirgendwo erfüllt. Warum? Ganz einfach: Weil eine in sich schlechte Tat niemals, niemals und nirgendwo, zu einer Entlastung des Gewissens führen kann, wenn man bei ihr bleibt, und deshalb auch dieser ganze Tätigkeitsbereich immer und überall unter dem geistigen, ontologischen Dach des Schuldgefühls bleiben wird. Wer das nicht glaubt, hat noch nie alte Nutten erlebt, hat noch nie erlebt, was für seelische Spuren dieser "Beruf" hinterläßt.
Das wird durch das liberalistische Gefasel vom "Konsens" nicht besser. Konsens kann niemals "Recht" schaffen! Recht kann sich nur auf ontologische Tatsachen, auf Wirklichkeiten beziehen. Wenn Recht aber in sich Schlechtes, das heißt: Taten, die den Menschen zur Selbstvernichtung führen, und zwar völlig unabhängig davon, ob er "zustimmt" oder "nicht zustimmt", zum positiven Recht erhebt, löst sich der Sinn jeder Rechtsordnung auf, und Recht wird zur faktischen Willkür momentaner Zeitgeiststimmung.
Briggs hat deshalb völlig Recht, wenn er meint, daß die Verlegung der Diskussion auf "Konsens" sofort die nächste Debatte anschließen wird: Die nach dem notwendigen Alter der KonsensFÄHIGKEIT. Sofort wird deshalb die Prostitution Minderjähriger in die Höhe schnellen, wenn man sie "legalisiert", weil sie angeblich "im Konsens" geschieht. Konsens, noch einmal, begründet kein RECHT.
Die Aufklärung hat sich darin - und nicht nur darin, aber hier zeigt es sich besonders - eben dramatisch und vollständig geirrt. Die vom "Vertragsverhältnis" von sozialen Beziehungen als begründendem, ja recht-schaffendem Akt ausging. Damit hat sie sich nur als das entlarvt, was sie in Wahrheit ist: Handlanger, ja Marionette des Kapitalismus, der genau das als Rechtsnorm verlangt. Weil man so den in einer Geschäftstransaktion, in seiner Notlage (und das ist Bedarf sui generis!) über den Tisch gezogenen Kunden festnageln will, weil man sagt: Na, du hast ja zugestimmt!? Recht ohne jeden Bezug zur Seinsordnung also vertritt. Und das ist die Vertrags-Mentalität, die damit ontologische Kompetenz will. Und das betrifft auch das Geschäft der Prostitution.
Romantisch ist da gar nix, werte Herrschaften, wer das glaubt hat einen an der Wumme. Und schon gar nicht froh und frei und lustig. Es gibt es einfach. Weil es da zwei Seiten gibt, die ... naja, mit der normalen Norm nicht zurechtkommt.
Es ist auch völliger Schwachsinn zu argumentieren, daß eine Legalisierung der Prostitution der Zwangsprostitution oder überhaupt den unschönen Ausartungen der Szene einen Riegel vorschieben würde. Das hat sich noch nie und nirgendwo erfüllt. Warum? Ganz einfach: Weil eine in sich schlechte Tat niemals, niemals und nirgendwo, zu einer Entlastung des Gewissens führen kann, wenn man bei ihr bleibt, und deshalb auch dieser ganze Tätigkeitsbereich immer und überall unter dem geistigen, ontologischen Dach des Schuldgefühls bleiben wird. Wer das nicht glaubt, hat noch nie alte Nutten erlebt, hat noch nie erlebt, was für seelische Spuren dieser "Beruf" hinterläßt.
Das wird durch das liberalistische Gefasel vom "Konsens" nicht besser. Konsens kann niemals "Recht" schaffen! Recht kann sich nur auf ontologische Tatsachen, auf Wirklichkeiten beziehen. Wenn Recht aber in sich Schlechtes, das heißt: Taten, die den Menschen zur Selbstvernichtung führen, und zwar völlig unabhängig davon, ob er "zustimmt" oder "nicht zustimmt", zum positiven Recht erhebt, löst sich der Sinn jeder Rechtsordnung auf, und Recht wird zur faktischen Willkür momentaner Zeitgeiststimmung.
Briggs hat deshalb völlig Recht, wenn er meint, daß die Verlegung der Diskussion auf "Konsens" sofort die nächste Debatte anschließen wird: Die nach dem notwendigen Alter der KonsensFÄHIGKEIT. Sofort wird deshalb die Prostitution Minderjähriger in die Höhe schnellen, wenn man sie "legalisiert", weil sie angeblich "im Konsens" geschieht. Konsens, noch einmal, begründet kein RECHT.
Die Aufklärung hat sich darin - und nicht nur darin, aber hier zeigt es sich besonders - eben dramatisch und vollständig geirrt. Die vom "Vertragsverhältnis" von sozialen Beziehungen als begründendem, ja recht-schaffendem Akt ausging. Damit hat sie sich nur als das entlarvt, was sie in Wahrheit ist: Handlanger, ja Marionette des Kapitalismus, der genau das als Rechtsnorm verlangt. Weil man so den in einer Geschäftstransaktion, in seiner Notlage (und das ist Bedarf sui generis!) über den Tisch gezogenen Kunden festnageln will, weil man sagt: Na, du hast ja zugestimmt!? Recht ohne jeden Bezug zur Seinsordnung also vertritt. Und das ist die Vertrags-Mentalität, die damit ontologische Kompetenz will. Und das betrifft auch das Geschäft der Prostitution.
Romantisch ist da gar nix, werte Herrschaften, wer das glaubt hat einen an der Wumme. Und schon gar nicht froh und frei und lustig. Es gibt es einfach. Weil es da zwei Seiten gibt, die ... naja, mit der normalen Norm nicht zurechtkommt.
Aber uns kommt es auf etwas anderes an, auf ein Element des Rechts: Man muß die Frage eben nicht stellen. Oder: Nicht so stellen.
Es
gibt viele Dinge beim Menschen, die auf diese Weise behandelt werden
müssen. Das hat mit Heuchelei oder Falschheit oder Lüge nicht wirklich
etwas zu tun, und da täte man jedem Unrecht, weil man seinen Spielraum
auf eine Weise einengte, die niemand, wirklich niemand erfüllen kann.
Niemals
darf deshalb ein Staat, eine Gesellschaft Prostitution legalisieren!
Niemals kann er eine in sich schlechte Tat gutheißen, die noch dazu auf
sein Fundament abzielt, auf die Ehe. Und immer muß er eine solche Tat bestrafen. Das käme seinem Selbstmord gleich. Und darauf konzentriert sich Briggs Argumentation, und er führt sie gewohnt brillant. Aber uns kommt es doch auf etwas anderes an.
Denn nie kann Prostitution gutgeheißen werden. Vieleicht soll sie gar noch "sozial abgesichert werden" wie es allen Ernstes in Österreich der Fall zu werden beginnt. Geht's noch? Ein anti-soziales Verhalten durch genau jene Gesellschaft absichern, die es zersetzt? Grün-Rote Liberale sollten endlich das als Sozialstufe beantragen, was sie perfekt erfüllen: Den Stand geistiger Behinderung.
Aber immer muß eine Gesellschaft (verlegen, durchaus, auch das gibt es: Manches ist nur mit Verlegenheit zu "überstehen", aus manchem - man denke an Peinlichkeiten - kann man nur fliehen, und muß man fliehen können) über Prostitution schweigen, sonst hört sie auf, menschlich - das heißt: Analogie des Göttlichen - zu sein. Prostitution muß unter Strafe stehen und darunter stehen bleiben, wo sie das noch ist. Und sie muß bestraft werden, sowohl bei den Ausübenden wie den Konsumenten. Dort, wo sie bekannt wird. Dort, wo sie öffentlich wird.
Aber immer muß eine Gesellschaft (verlegen, durchaus, auch das gibt es: Manches ist nur mit Verlegenheit zu "überstehen", aus manchem - man denke an Peinlichkeiten - kann man nur fliehen, und muß man fliehen können) über Prostitution schweigen, sonst hört sie auf, menschlich - das heißt: Analogie des Göttlichen - zu sein. Prostitution muß unter Strafe stehen und darunter stehen bleiben, wo sie das noch ist. Und sie muß bestraft werden, sowohl bei den Ausübenden wie den Konsumenten. Dort, wo sie bekannt wird. Dort, wo sie öffentlich wird.
Aber sie gehört - meist zumindest - zu dem weiten Bereich menschlicher Schwäche. Deshalb
muß aber der Staat ihr auch einen Raum geben, in dem sie in die Nacht der
Ungesehenheit abtauchen kann, wie so vieles beim Menschen in der Nacht
bleiben und bleiben können muß. Um dem Schweigen seinen Raum zu
belassen. Und nicht jede Sünde zu einer Stunde des Jüngsten Gerichts zu machen.
Denn
Öffentlichkeit hat immer diese Analogie, ist immer eine Form des
Jüngsten Gerichts, wo alles, wirklich alles ans Tageslicht kommt. Was in
unserem Gesellschaftstheater öffentlich gemacht wird, was über einen
Menschen "aufgedeckt" wird, gehört wie wir wissen und erfahren zu seinem
festen Bestand. Sein aufgedecktes Vergehen ist von ihm nicht mehr oder
nur noch sehr schwer zu trennen. Denn dazu braucht es die Tugend des
Vergessens, und die ist eine Windsbraut.
Aber
nicht jede Sünde muß aufgedeckt werden, nicht in dieser Welt, nicht vor
den Menschen. Das läßt sich sogar über viele Sünden sagen, über die in
den letzten Jahren so eifrig diskutiert wurde (man denke an
Homosexualität). Und manche Sünde darf gar nicht aufgedeckt werden,
nicht vor den Menschen, weil man sonst für den Sünder den Weg zur
Versöhnung, zur Vergebung, zur Schuldeinbekenntnis verbaut. Denn es ist
um viele Sünden ein zweifach Ding gesponnen. Das eine ist das Dunkel der
Nacht, das andere der Weg zu Einbekenntnis vor Gott, und Vergebung.
Viele Sünden gehören nur Gott, und sonst niemandem.*
So
ist zu verstehen, wenn Jesus warnt, man solle nicht richten, auf daß
man nicht selbst gerichtet werde. Nicht, weil er damit meint, die Sünde
sei keine Sünde mehr, oder man solle den anderen ermutigen, bei ihr zu
bleiben! Sondern weil bis zum Jüngsten Tag jeder Chance und Recht hat,
diese Sünden zu bereuen, und zum Jüngsten Gericht erhobenen Hauptes mit
einem weißen Kleid zu schreiten, weil ihm verziehen wurde. Und das
heißt, daß diese Sünde aus dem großen Buch des Wissens Gottes getilgt
ist.
Zu
meinen, man müsse aber jede Frage stellen, ist nicht "besonders
moralisch". Sondern es ist ein Rückschritt in ein Zeitalter, dem der
Mensch gar nicht gewachsen ist. Das nur Gott vorbehalten ist.
Klingt das zu kompliziert? Herrschaften, zu kompliziert ist es nur für die Zentillionen an Absolventen von Rechtsstudien, die meinen, sie wüßten nun, ausgestattet mit einem Titel, was Recht ist, weil sie vier Jahre lang Paragraphen auswendig gelernt haben. Die aber nie begriffen haben, was Recht überhaupt IST.
Und das ist nicht nur sehr sehr tragisch, sondern hat bereits Generationen von Advokaten und Richtern geschaffen, die diese chthonische Herkunft des Rechts nur mit einer Antwort lösen können: Die der ideell-ideologischen, der unbewußt schiebenden, oder gar der bewußten Korrumpiertheit. Weil sie die Widersprüche des Lebens nicht auflösen können. Manche Widersprüche kann man aber nur ertragen, nicht lösen.
Und das ist nicht nur sehr sehr tragisch, sondern hat bereits Generationen von Advokaten und Richtern geschaffen, die diese chthonische Herkunft des Rechts nur mit einer Antwort lösen können: Die der ideell-ideologischen, der unbewußt schiebenden, oder gar der bewußten Korrumpiertheit. Weil sie die Widersprüche des Lebens nicht auflösen können. Manche Widersprüche kann man aber nur ertragen, nicht lösen.
*Es ist deshalb kein Zufall, daß der Totalitarismus sich gar nicht in erster Linie um die expliziten Gesetze kümmert, die hat ohnehin jede Regierungsform in der Hand. Vielmehr wendet sich der Totalitarismus (bzw. die Utopie) an genau den Bereich der Norm, der stillschweigend ein Volk von innen her strukturiert. Der Totalitarismus hat das Ziel, alle stillen Räume zu beseitigen. Nur mit diesem Fanatismus kann ALLES beherrscht werden, nur so kann JEDER bestimmt werden.
*050619*
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