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Einwendungen zu geplanten Gesetzesänderungen in Österreich

Anmerkung* - Ich erhebe als achtfacher Familienvater und fünffacher Großvater ernste Bedenken gegen diesen Gesetzesentwurf, der die Bevölkerung Österreichs einer Impfpflicht unterwerfen soll.

In dem Erziehungsverantwortliche (allem voran) vom Gesetzgeber die Übernahme einer Verantwortung durch Erziehungsberechtigte und Mündel erzwungen werden soll, die diese weder tragen können, noch wollen oder dürfen. Weil die geplante untere Altersgrenze für Impfpflichten diese Bevölkerungsgruppe gar nicht selber betrifft oder schützt, die Impfungen aber mit Nebenwirkungen behaftet sind, müßten Verantwortliche die Folgen für etwas tragen, dessen Entstehung sie nicht beeinflussen können.

Es ist ethisch unzulässig, Minderjährige bzw. junge Menschen einem Risiko (Impf-Nebenwirkungen) auszusetzen, das in keinem angemessenen Verhältnis zum Risiko der eigenen Gefährdung durch eine insinuierte Covid-Erkrankung steht. In Ansehung dieses Umstandes, werden damit vom Gesetz betroffene Minderjährige ALS MITTEL zu einem fremden ZWECK - dem Schutz der Erwachsenen - mißbraucht. Denn ein Einsatz einer Impfung für ihren eigenen Schutz ist medizinisch nicht angezeigt.

Die weiteren Gründe:

- Die Impfstoffe, die zur Disposition stehen, sind nach wie vor nur notzugelassen, und daran wird sich auch auf mehr Jahre hin nichts ändern, als die Corona-Pandemie überhaupt noch dauern wird. Denn allen fehlt eine Langzeitbeobachtung. Das ist insbesonders für die Nebenwirkungen von mRNA-Stoffen sowie von Stoffen, die Spikeproteine verwenden, von immenser Bedeutung.

- Es gibt keinen ernsten Bedrohungsfall, die Gefahrenlage durch den Coronavirus den Gesetzen der Virologie entsprechend in den nach und nach entstehenden neuen Varianten immer schwächer werdenden Virus (in den jüngeren vor allem, wie Omikronn, die möglicherweise verbreiteter, aber kaum noch als gefährlich bezeichnet werden können) rechtfertigt nicht das Risiko, das mit Impfungen eingegangen wird.

- Es gibt die oft behauptete Übersterblichkeit durch Covid nicht, die eine solche drastische Maßnahme für die Bevölkerung notwendig machte.

- Die behauptete Gefahr durch "Testungen", die als "Fälle" ausgegeben werden, ist in der kolportierten Form irrelevant, weil nach wie vor keine Vergleichsdaten vorliegen, die die Gefahrenrelevanz von Zahlen "positiv Getesteter" zuverlässig bestimmen kann.

- Dazu kommt der Umstand, daß das hauptsächlich herangezogene Testverfahren (PCR-Test) für solche diagnostischen Aussagen völlig ungeeignet ist, und alleine schon durch die unkontrollierbare Anwendung völlig unzuverlässige Daten liefert. Das alles neben dem ohnehin bekannten Fehlergrad dieses Verfahrens, das im übrigen nie zur Bestimmung von Virengehalten, sondern zu deren Regulierung (Reproduktion von Gensequenzen aus Modellen für Viren) erfunden wurde.

- BIS HEUTE fehlt eine echte wissenschaftlich stichhaltige Datenlage (Vergleichsgruppe), die überhaupt erst ermöglichen würde, die Gefahr für die Gesamtbevölkerung Österreichs festzustellen.

- Es besteht keine ernsthafte Überlastungsgefahr für das Gesundheitssystem. Es ist nachweisbar, daß sämtliche "Kapazitätsgrenzen" auf Manipulationen u. a. der Krankenhausbetreiber zurückzuführen sind, und so nebenbei Geschäftsinteressen zum Hintergrund haben.

- Aus genannten Gründe alleine, halte ich den vorliegenden Gesetzesentwurf sogar für verfassungswidrig, weil die Notlage einerseits, deren Beseitigung anderseits für einen solchen Eingriff in die Personenrechte nicht nachgewiesen werden kann. Dafür wäre eine durch eine verpflichtende Impfung erreichbare völlige Sterilität und Immunität notwendig.

- Selbst wenn man statistische "Reduktionen" gewisser Symptomatiken durch eine Covid19-Infektion heranziehen wollte, um eine vorgeschriebene Impfung zu rechtfertigen, so ist nichteinmal die exakt bestimmbar. Sämtliche Hersteller von Impfseren sprechen von vagen udn ungefähren Wirkbereichen (meist um die 70 Prozent), die aber bislang durch keine wissenschaftlich haltbaren Daten bestätigt werden konnten.

- Ich verlange Einsicht in die innersten Entscheidungsprozesse der Regierung hinsichtlich der Corona-Pandemie, weil ich den dringenden Verdacht habe, daß den Einschätzungen pandemisch-epidemologischer Gefahren mathematische Postulate zugrundeliegen, die statistisch-theoretisch abzulehnen weil "erronious", also irrtumsbehaftet sind. Grob zusammengefaßt: Modelle ergeben nur jenen Nachweis, den ich ZUVOR als Voraussetzung für ihre Erstellung bereits festlege. Pandemische Rechenmodelle soweit ich sie kenne (und ich kenne viele) sind deshalb ausnahmslos ungeeignet, einen "Ausgang (oder auch nur Verlauf) einer Pandemie" zuverlässig vorherzusagen, weil dieser Ausgang bereits in den modelllbegründenden Annahmen FESTGELEGT wird. KEIN Modell kann einen objektiven Verlauf einer Epidemie vorhersagen. KEIN statistisches Modell überhaupt kann einen objektiven Verlauf über Wahrscheinlichkeiten vorhersagen, wenn nicht dieTOTALITÄT der Ursache-Wirkungs-Verhältnisse vollständig bekannt ist. Diese Aussagen werden durch die Realität, in der Prognosen fast ausnahmslos NICHT von der Realität bestätigt wurden. Ich nehme aber an, daß sämtlichen Entscheidungsprozessen der Politik solche fehlerhaften Modellannahmen direkt oder indirekt (mit) zugrundeliegen.

- Es ist wissenschaftlich durch mehrere Studien sowie entsprechende theoretische Überlegungen nachweisbar, daß die Folgen der mRNA-Impfung (eingeschlossen die mit dem Einsatz von Spike-Proteinen) im Einzelfall eine schwere Schädigung des Immunsystems bedeuten. Diese Schädigung werde ich persönlich nicht auf mich nehmen, weil ich mich nicht so offensichtlich schädigen lasse.

- Die beabsichtigte Impfpflicht widerspricht der Wahrung der Würde der Person, weil sie den Einzelnen zwingt, auch gegen seine Vernunftlage SICHERE Nachteile auf sich zu nehmen. Die Statistik täuscht hier nämlich insofern, als bei Eintreten von Nebenwirkugnen diese ZU 100 PROZENT eintreten, und nicht in den auf die Gesamtzahl der Geimpften bezogenen Prozentzahlen. - Insbesonders Erziehungsberechtigte werden aber - siehe die Eingangsbemerkungen - vor eine unzumutbare bzw. unlösbare Gewissensfrage gestellt.

- DIE IMPFUNG VERMAG NICHT, EINEN IMMUN-VOLLSCHUTZ ZU VERMITTELN: DESHALB IST SIE auch aus diesem Grund ALS MITTEL DER PANDEMIEBEKÄMPFUNG UNZULÄNGLICH und aufgrund der zu erwartenden Nebenwirkungen UNZUMUTBAR.

- Sowohl Impfwirkung wie auch Nebenwirkungen (siehe offzielle Angaben der EMA) sind im Bereich gewisser WAHRSCHEINLICHKEIT. Deshalb fehlt einer Impfpflicht auch die SICHERHEIT, als Beämpfungsmittel gegen eine Pandemie sinnvoll zu sein. Denn die Wahrscheinlichkeitswerte von Wirkungen, die aus nicht absolut festlegbaren Umständen, Prozessen und Bedingungen ermittelt werden, vermitteln eine Zuverlässigkeit, die in dem Maß eine Scheinsicherheit ergibt, als mit ihnen weitere Überlegungen angestellt, weitere Wahrscheinlichkeiten ermittelt werden. Die dramatischen Fehleinschätzungen eines Neil Ferguson (über die WHO) bei sämtlichen Pandemien der letzten 20 Jahre belegen das. Übrigens: Für die Corona-Pandemie wurde von der WHO trotz seiner katastrophal falschen Prognosewerte wieder Neil Ferguson als Gewährsmann herangezogen.

- Es steht dem Gesetzgeber nicht zu, angesichts einer dermaßen geringen Todesrate der Bevölkerung eine Gesundheitsmaßnahme aufzuerlegen, die IN JEDEM FALL einem gewissen Prozentsatz dieser Bevölkerung schwere und dauerhafte Nerbenwirkungen auferlegt, die im Einzelfall sogar mit einer gewisse Sicherheit (!) bis zum Tod gehen können.

- Die Frage nach der Verwendung fötaler DNA ist in meinen Augen nicht ausreichend beantwortet. Deshalb ist fraglich, ob für die mRNA-Impfseren nicht nach wie vor (etwa in der Variantenforschung) auch gezielt bzw. extra abgetriebene Föten verwendet werden. Der Zweck heiligt niemals das Mittel.

- Aus erwähnten Gründen ist eine derartige Impfung (die im übrigen keine "Impfung" ist, sondern eine Gentherapie: Sie schleust in Zellen DNA ein, die die genuine DNA der humanen Zellen ersetzt bzw. die Zellen zur zwingt; aus einer bei Todimpfstoffen Eingentätigkeit des Menschen - ganzheitlich gesehen IN bzw. ÜBER seinen Organismus - eine fremdbestimmte Tätigkeit zu übernehmen) UNETHISCH und im religiösen Sinn eine Todsünde. Wenn viele österr. Bischöfe auch etwas anderes behaupten, so mögen sich Betrachter dessen bewußt sein, daß es auch Bischöfe gibt, die meiner Abwägung zustimmen, es offenbar also unterschiedliche Ergebnisse einer ethischen Prüfung gibt. Ich kann von mir jedenfalls behaupten, daß ich meine Sichtweise theologisch und philosophisch begründen kann, und nicht nur in Kategorien der "Moral" agieren muß.

- Es ergibt aus virologischen Überlegungen ebenfalls keinen Sinn, die Gefahren "neuer Varianten" als Rechtfertigung einer Impfpflicht anzuführen. Was sind "Mutationen" von Viren, die gar nicht leben? Schon hier ist der theoretische Ansatz falsch, müßte also der gesamte "Fall" neu durchgedacht werden: Die Umstände, und das heißt die Menschen (das heißt weiter: Auch die Impfungen) "formen" Viren, nicht die Viren selbst. Das hat dringende Auswirkungen auf allfällige Verhütungs- und Schutzmaßnahmen.

- In eine Pandemie "hineinzuimpfen" ist deshalb völlig sinnlos. Mit dem Impfen schaffe ich an neuen Varianten mit.

- Im besonderen halte ich die medizinische Prophylaxe bei einer allfälligen Coronaerkrankung (bis heute fehlen mir die wirklichen Symptome, die Covid19-Erkrankungen von bereits bekannten Krankheitsbildern unterscheiden) für völlig unzureichend. Ich kenne Personen, denen nach Anruf bei Ärzten geraten wurde, zu Hause zu bleiben und zu warten, was weiter passiert. ANSTATT bereits in frühen Stadien Medikamente zu verabreichen/verschreiben oder andere prophylaktische Maßnahmen zu empfehlen, die nachweislich geeignet sind - Mexico, einzelne Bundesstaaten der USA, einige südamerikanische, aber auch afrikanische Staaten als Beispiele - in den meisten Fällen eine Erkrankung, die von den Symptomen her als Corona identitifziert wird, zu bekämpfen.

- Neben Schweden zeigt sich auch in vielen Staaten Afrikas, daß eine "beobachtete Durchseuchung" der Bevölkerung das probatreste Mittel gegen diesen "todbringenden Virus" gewesen wäre wie nach wie vor ist.

- Die statistischen Aufzeichnunge von CDC und WHO zeigen, daß "seit der Corona-Pandemie" eine Reihe von Krankheiten auffallend (statistisch signifikant) "verschwunden" oder fast verschwunden sind. Deshalb halte ich es für sehr wahrscheinlich, daß in vielen Fällen bisherige bzw, bisher anderen "Krankheiten" zugeschriebene Symptome, die mit anderen Krankheitsbegriffen differenziert worden sind, nun als "Covid-"Erkrankung spezifiziert werden, weil AUCH Coronaviren auftreten. (Die seit den 1960er Jahren bekannt sind, und die außerdem äußerst häufig und vielfältig, also fast "generell human" sind.)

- Als symptomatisch für die lange schon einer Eigendynamik unterliegende, weit überzogene Einschätzung des Gefahrenporentials einer Corona-Durchseuchung eine Begegnung aus der vorigen Woche: Ein Bekannter litt schon eine Woche unter einer sich verschlimmernden Bronchitis, die sich also zur schweren Bronchitis entwickelte. Bis er sich an einem Wochenende ins Krankenhaus begab, auch aufgescheucht durch die "Corona-Hysterie". Dort wurde er nur gefragt, ob er geimpft sei. Als er das verneinte, wurde er mit PCR-Test untersucht (ein Test, der im Wesentlichen eine gewisse Eiweißsequenz PRODUZIERT, anstatt sie diagnostisch nachzuweisen) und prompt wurde "Omikron" festgestellt. Fortan wurde er "als Covid-Fall" behandelt, im übrigen sofort 12 Wochen krankgeschrieben, denn "solange braucht Covid". Ob er nicht eine andere respiratorische Erkrankung haben könnte wurde nicht einmal überlegt.

- By the way: Ich persönlich kannte KEINEN EINZIGEN Corona-Krankheitsfall bis Sommer 2021, ich habe nicht einmal von einem in meinem Umfeld gehört. Und ich habe alleine etwa 300 Neffen, Nichten, Cousins und Cousinen. In den letzten zwei, drei Monaten aber habe ich von fast einem Dutzend Fällen im Bekannten-Verwandten-Umkreis gehört, daß Personen MIT (Voll-) IMPFUNG (samt Booster-Shots) SEIT DER IMPFUNG und jeweils NACH der Impfung an sogar schweren Krankheiten leiden, die allesamt als "Impf-Nebenwirkungen" bekannt sind. ABer, ich bin mir sicher, in keiner Statistik Aufnahme finden, weil sie Krankheitsbildern anderes benannter "Krankheiten" entsprechen und so klassifiziert werden.

- Ein Impfstoff, der gegen einen Aspirationsvirus wirken soll, aber über das Lymph- und Blutsystem wirkt, ist seinem Wesen nach als Bekämpfungsmittel gegen einen via Luft und Tropfen verbreiteten Virus sinnlos. Weil die Infektion ZUERST im aspirativen Bereich vom humanen Immunsystem bekämpft wird. Erst, wenn es dort zur Überlastung kommt, geht er weiter bzw. in die Blut- und Lymptbahnen. Eine Anregung des lymphatischen Immunsystems ist deshalb niemals Mittel gegen eine solche Pandemie, sondern - WENN - wirkt er erst dann, wenn die Seuche/Virus bereits verbreitet IST.

- Neben all diesen (und noch weiteren) theoretischen Überlegungen widerspricht der von Politik und Medien und Auslagen-Ärzten und -Medizinern behauptete Verlauf dieser Corona-Pandemie jeder persnlich gemachten Erfahrung. Würde ich von diesen ausgehen, dann ergibt sich mit ein viel radikaleres Bild. Nämlich das, daß Corona erst SEIT bzw. DURCH die Impfungen (und laufend weiter) zu einem ernsthaften Gesundheitsproblem geworden ist.

- Diese Argumente sind nur ein Teil der gesamten Argumente, der Form der Eingabe entsprechend gekürzt und gerafft, also nicht ausreichende "Argumentation ad frontem", in einem Disput. Bei einer ernsthaften Auseinandersetzung würde das theoretische Argumentieren noch weit mehr Fakten, Daten und Argumente anführen können, mit auch durch meine internationale Vernetzung global nachweisbaren Fakten. Ich habe aber vor allem schwere Bedenken, ob ich den derzeitigen Politikern das persönliche Format zutrauen kann, die wirklichen Konsequenzen aus dem Coronadesaster, das sie bereits zu verantworten haben, und das schon bisher meine Zukunft sowie die meiner Nachfahren schwerstens beeinträchtigt, zu ziehen. Das halte ich sogar für das eigentliche Problem. Die Politiker haben Corona dabei selbst zu einem Hautpfaktor in der Machtfrage gemacht.


Anmerkung** - Das österreichische Volk ("Alle Macht geht vom Volke aus") hat durch die Gesetze für Pflanzen und Tiere zum Ausdruck gebracht, daß es keine gentechnischen Eingriffe (auch bei Lebensmitteln) in Österreich möchte. Verschiedene weitere Gesetze bringen zum Ausdruck, daß auch keine Eingriffe in die menschliche Keimbahn gewollt sind, und zwar auch nicht in der Forschung oder in der Herstellung für Anwender außerhalb Österreichs Grenzen. 

Das österreichische Volk hat sich damit auch einverstanden erklärt, allfällige wirtschaftliche, technische etc. Nachteile in Kauf zu nehmen, weil etwa andere Länder diese restriktiveren Gesetze längst aufgehoben haben und solche Vorgänge in weiterem Umfang erlauben. Würde man eine Umfrage unter den Mesnchen abhalten, wäre die Haltung der Bevölkerung mit Sicherheit unverändert, wenn nicht durch manche durch die Coronaproblematik gewachsene Skepsis sogar noch restriktiver.

Ich kann nicht sehen worin der Sinn liegen soll, nun ausgerechnet bei human-biologischen, human-medizinischen bzw. human-heilpraktischen Mitteln und Forschungsvorhaben solche Vorgänge und Manipulationen insofern zu gestatten bzw. leichter möglich zu machen, als man diese Gesetze (die derzeit den übrigen erwähnten Bereichen adäquat sind) so weitgehend zusammenstreicht.

Eine Auslagerung durch die nunmehrige Einladung an Vertreter bestimmter Interessen (denn diese sind es, die Forschung etc. finanzieren und initiieren), die Grenzen des durch das Gesetz nun vielleicht Möglichen auszuloten, berührter ethischer Themen in eine Ethik-Kommission ist nicht nur ein nächster Problemstein, sondern auch insofern sinnlos, wenn man sich vor Augen stellt, daß die jetzige Gesetzesversion (die durch die geplante Änderung im Grunde nur bis zur völligen Wirkungslosigkeit gestrichen wird) alles das regelt, was dann in jedem Einzelfall EXTRA geregelt werden soll.

Dabei aber nur nach Kriterien geregelt werden DARF, die dem Willen des österr. Volkes entsprechen. Wozu also nun eine weitere Kommission ins Werk führen, die nur das feststellen kann und soll, was das jetzige Gesetz ohnehin pauschaliter regelt, und eben der Wille des Volkes ist, den es nicht zu ändern wünscht? Während die nunmehr geplante Liberalisierung die Gefahr sehr real macht, daß ein mehr oder weniger großer Teil der Verstöße gegen diesen Volkeswillen gar nicht erkannt wird, vielleicht sogar in bewußter Absicht verborgen und verheimlicht wird. Sodaß eine gesetzliche Regelung eher nach dem Motto "Wo kein Kläger da kein Richter" orientiert scheint. Zumalen auch die Verlagerung von Haftungsfragen berührt wird, weil die Liberalisierung einer Zustimmung des Gesetzgebers zu allem gleichkommt, das derzeit noch nicht bekannt ist, damit aber auch in seinen Gefahren für die Menschen nicht bekannt sei kann.

Darüber hinaus aber ist ein Aspekt besonders hervorzuheben: Daß nämlich solche Angelegenheiten, deren Tragweite derzeit und auf absehbar lange Frist NIEMAND wirklich beurteilen kann, weil die Zusammenhänge zwischen Genetik und Gesundheitsfragen wissenschaftlich keineswegs als geklärt bezeichnet werden können.

Vor diesem Hintergrund soll nun aber eine Anwendung derart komplexer und komplizierter, hoch theoretischer Fragen, die nicht einmal der Wissenschaft eindeutig geklärt sind, auf die Ebene der Zustimmung des "Normalbürgers" zum Therapierenden verlagert werden. Wo liegt da der Sinn?


Wirkt diese geplante Gesetzesänderung deshab nicht viel mehr wie ein Nachgeben auf die Absichten von Lobbygruppen und Interessenten, die Dinge planen oder ermöglichen wollen, die den derzeitigen Gesetzesrahmen weit über das hinaus erweitern sollen, was das Volk Österreichs will? Ist nicht angesichts der Tatsache, daß diese Forschungszweige schon aufgrund der hohen Kosten ausnahmslos von großen, global agierenden Unternehmen unterhalten weden, die ALSO NICHT Österreichern gehören, die somit auch nicht eine Ausfaltung eines genuin österreichischen Strebens nach Weltgestaltung bedeuten, sondern Globalisten die hochwertige Infrastruktur des Lande zugängig machen sollen, um ganz andere als österreichische Interessen zu verfolgen. Für Österreich selbst wird aber aus einem Problem winziger Randgruppen ein Problem der Allgemeinmedizin unabsehbaren (dabei absehbar riesigen) Ausmaßes.

Außerdem unterstelle ich den Gruppen, die hinter dieser Gesetzesänderung (die einer Streichung sämtlicher Beschränkungen bei gentechnischen Veränderungen in der Humanmedizin gleichkommt) stehen dürften (und schon der Tatbestand, daß diese Änderung vonstatten gehen soll ist der Aufweis, daß es sich so verhält), daß bewußt eine solche Liberalisierung noch VOR dem Zeitpunkt erfolgen soll, zu dem die wahren Auswirkungen der ersten, in großem Maßstab eingesetzten gentechnischen Therapien (in den mRNA-Impfstoffen) sichtbar werden können. Während sie versuchen, unter dem medial massiv unterstützten "positiven" Eindruck gentechnischer Möglichkeiten (mRNA-Technik) das gesamte diesbezügliche Therapiefeld zu öffnen, also durch geschaffene Fakten auch die gesamte zukünftige Rechtslage zu verändern. 

Dabei sind die wissenschaftlichen Bedenken nicht nur groß, sondern werden durch die bereits jetzt aufgetretenen "Nebrenwirkungen" so stringent bestätigt, daß alles dafür spricht, diese Technik überhaupt zu verbieten. Selbst maßgebliche Pharmavertreter gehen davon aus, daß eine Zulassung gentechnisch wirkender Medizinpräparate bzw. Impfstoffe unter normalen Umständen nie möglich gewesen wäre, und zukünftig auch nicht mehr möglich würde. Wir sollten zudem nicht vergessen, daß diese Immunnisierungstechnik immer noch unter Vorbehalten "zugelassen" ist.