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Mittwoch, 26. November 2008

Ein tragischer Moment

Der Vater von Carl J. Burckhardt hatte - neben seiner Gradlinigkeit - eine ausgeprägte Feinfühligkeit und Verletzlichkeit Unrecht gegenüber. Eines Tages hatte er von einem Mitglied des Schweizer Parlaments (dem er selber angehörte) unberechtigte Anwürfe anhören müssen, worauf er für einen Moment die Fassung verlor und meinte, es sei eine Ungeheuerlichkeit, daß er sich von einem Manne (Anwalt), der in einem Prozeß einen Zeugen für ein falsches Zeugnis bezahlt habe, so beleidigen lassen müsse.

Der solcherart Angesprochene rief empört, ob Burckhardt sich diesen Vorwurf auch außerhalb der parlamentarischen Immunität zu wiederholen wage. Was der geradlinige Charakter prompt tat ... und daraufhin verklagt und verurteilt wurde, weil er es nicht beweisen konnte. Ein Jahr später nahm er, der mit diesem (nur von ihm gewußten) Unrecht nicht leben konnte, sich das Leben.

Jahre später erfuhr der Sohn, von dem es später ebenso hieß, daß "keine Lüge über seine Lippen" komme, von einem Zeugen am Sterbebett nämlichen Anwalts, daß dieser die schwere Gewissensbelastung eingestanden habe - denn: er hatte den Zeugen seinerzeit tatsächlich bestochen.




*261108*