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Montag, 31. März 2008

Todesstrafen

Galt Hängen, schon gar Ersäufen (wie es bei Zauberern häufiger geschah) meist als unehrenhafte Todesart, weshalb Adelige meist nicht gehängt wurden, so war das Zerreißen der Körper durch das Vierteilen (Pferde) eine der schmerzhaftesten Prozeduren, die manchmal überhaupt erst durch das Durchtrennen der Sehnen des Delinquenten beendet werden konnten (worauf die Knochen aus den Gelenken gezogen werden konnten), denn die Pferde waren nicht immer stark genug, so daß sich die Prozedur Berichten nach über eine Stunde und länger hinzog.

Zwei Tage und mehr dauerte hingegen manchmal die Todesart, dem Verurteilten Stücke des Fleisches aus dem Körper zu reißen, diese dann mit Pech, flüssigem Eisen etc. anzufüllen oder einfach wieder sich über Wochen verschließen zu lassen, und das alles solange wiederholt, bis er tot war. Das Flechten aufs Rad war da noch "human" ... auch wenn es länger dauerte: es war ja nichts anderes als ein Brechen sämtlicher Knochen, woraufhin der Delinquent binnen weniger Stunden an Sepsis verstarb.

Das Köpfen ist aber so alt wie die Aufzeichnungen der Menschheit. Mit dem Schwert, dem Liktorenbündel, oder der Henkersaxt durchgeführt, war sie relativ rasch ausgeführt. Wobei auch hier mit Problemen ... ein trauriger Höhepunkt dürfte ein Fall in Frankreich gewesen sein, demnach ein Verurteilter nach elf Axthieben unter schrecklichen Verstümmelungen immer noch am Leben war ... einer jener aufsehenerregenden Fälle, die der Guillotine den Weg bereiteten.

Aber es mußte nicht immer der Kopf sein: Noch bis 1845 war in den französischen Gesetzen die Strafe des "Daumenabhackens" festgeschrieben, das letzte Relikt einer langen Reihe von Amputationsstrafen, die zum Beispiel das Abhacken der Hände bei Diebstahl, der Füße bei Verleumdung, der Nase, der Ohren, der Zunge usw. vorsah.

Die Guillotine - ein Schritt der Humanisierung des Strafvollzugs - wurde schon um 1500 in Neapel eingeführt, verbessert dann in der französischen Revolution zum regelrechten Massenhinrichtungsmittel eingesetzt. (Alleine in den 500 Tagen der Robespierre'schen Schreckensherrschaft gab es in Paris 2600 Hinrichtungen, alle übrigens von einem einzigen - bekannt königstreuen! - Henker ausgeführt, einem Sproß der berühmten Henkersfamilie Sanson, die über fünf Generationen und bis 1845 das Amt in Paris innehatte. Welch bemerkenswertes Berufsethos.)

In jedem Fall war es Tradition, VOR der Hinrichtung die Ehre und Stellung des Verurteilten in der Gesellschaft formal zu zerbrechen, ihn also zu desintegrieren. So zum Beispiel indem sein Wappenschild vor der Hinrichtung mit einem Hammer zertrümmert wurde. In jedem Fall durch das Transportieren mit einem Bauernkarren, was an sich als Entehrung galt und auch bei Prangerstrafen (die Ehre war also früher ein häufig eingesetztes, weil hochgeschätztes Gut, wie Ehrgefühl in jedem Fall Kultur anzeigt) in Spottumzügen gerne angewendet wurde.

Bis 1871 gab es in Frankreich - in ganz Europa sinngemäß natürlich ebenfalls - sogar die Brandmarkung (das Kainsmal), die ebenfalls VOR der Bestrafung (und zwar jeder Art) zu einem Ausstoß des Verurteilten aus der menschlichen Kultur, zumindest aus seinem sozialen Umfeld führte - bis man darüber nachdachte, daß Reue, Besserung und Wiedereingliederung sinnlos war, weil die Verurteilten völlig an die Wand gedrückt wurden, nichts mehr zu verlieren hatten - und sich entsprechend verhielten.

Übrigens war die Anwesenheit bei Hinrichtungen keinesfalls eine Konzession an die Blutrünstigkeit des gemeinen Volkes, und auch nicht einfach der Abschreckung wegen eingeführt. Vielmehr stand hinter dieser Volksanwesenheit (häufig war sie verpflichtend) der Gedanke, daß die Menschen auch sehen sollten, was das andere Ende der Fahnenstange ihres Lebens und ihrer Kultur war, an der sie beteiligt waren - immerhin wurde die Todesstrafe immer als Notwehr und Schutz des Volkes angesehen.

Interessante Prozeduren bei Hinrichtungen, in die an sich "normale" Bürger involviert waren - wie zum Beispiel normale Soldaten beim Erschießen - um den Einzelnen von seiner Last zu befreien, ihm zumindest die Möglichkeit zur Entlastung zu geben: Schossen mehrere auf den Verurteilten, konnte niemand sagen, welcher Schuß diesen zum Tode befördert hatte. Es war deshalb unehrenhaft und unkameradschaftlich, nicht treffen zu wollen! Auch wenn die Scheu groß war, den Schuß tödlich zu platzieren, was zu bekannten Folgen führte: viele Delinquenten überlebten ja die erste Salvenwelle.

Ähnliche Folgen hat ja die Steinigung - auch sie läßt offen, wer getötet hat, operiert mit Gesamtschuld, wenn schon.





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