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Mittwoch, 27. Mai 2009

Nur eheliche Kinder

Weiter in Max Weber's Anatomie der menschlichen Gesellschaft, die er in der von ihm quasi grundgelegten Soziologie in "Wirtschaft und Gesellschaft" akribisch vom Kleinsten ins Allgemeinste betreibt:

Aus der Verflechtung der Hausgemeinschaften in den Nachbarschaftshilfen ist die Bedeutung der Übernahme von Rechten und Pflichten durch die Nachkommenschaft verständlich, und die Gewähr durch jeden Einzelnen, sich im Sinne eines "do ut des" an dieses Geben und Nehmen untereinander zu halten. Ein Einbruch fremder Sippenansprüche hätte hier gravierende Unordnungen und Desolidarisierung stiften können.

Dadurch ist auch die Unterscheidung in illegitime/legitime, eheliche Nachkommen eine Einrichtung, die der Frau - der natürlich die Kinder zugerechnet wurden - Rechtssicherheit gab. Die Annahme als Kind durch den Vater war ja weitgehend ein willkürlicher Akt des Haushaltsvorstands (und die patriarchale Rechtsordnung ist historisch existentielle Voraussetzung jedes Volkes mit größerer Reichsgründungskraft, sohin größerer Kulturkraft) Eine Einrichtung, die sich in den nordischen Ländern noch bis ins Mittelalter erhielt. (Namensgebung, auch in slawischen Völkern!)

Die Gefahr des Bruchs dieser Solidarverpflichtung innerhalb der Gemeinde brachte die (verstehbare) Gefährdung der sozialen Stellung des ganzen Hauses mit sich!




*270509*