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Mittwoch, 27. Mai 2009

Pervertiertes römisches Recht

Das römische Recht kannte die sogenannte "freie Ehe": In ihr konnte die Frau die Ehe jederzeit beenden. Aber dafür verzichtete sie auf die Versorgung als Witwe, und verlor jedes Recht den Kindern gegenüber.

Dies macht die Ungeheuerlichkeit der heutigen Rechtslage in Österreich so richtig deutlich, die nämlich das Gegenteil vorsieht, während die Pflichten des Mannes weitgehend unverändert dem des römischen Rechts entsprechen: Die Frau kann die Ehe jederzeit beenden, behält aber defacto alle Rechte auf die Kinder, sowie alle Versorgungsrechte.

Weber sieht übrigens sehr richtig als wesentlichen Faktor der ehelichen Güterregelung die Sicherung außenstehender (Ehe-) Gläubiger. Es ist deshalb nur logisch, daß die Kreditwürdigkeit des Mannes (ein Maßstab seiner Unternehmenskraft) hierzulande längst deutlich unter der der Frau rangiert.

In dem Moment, wo das wirtschaftliche Recht - bei der Frau in der Mitgift, auf die sie je und je mehr Zugriff hatte, beim Mann vorwiegend in vor allem von Dritten, Außenstehenden auferlegten werkzeuglichen und militärischen Bedingungen, wie zum Beispiel Waffenrecht - in die Hausgemeinschaft eindringt, sieht Weber den definitiven Beginn der Zersetzung der Hausgemeinschaft: Ab hier löst sich der Kommunismus auf, wird "gerechnet".




*270509*