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Mittwoch, 10. November 2010

Es funktioniert nur beidseitig

In der Bulle des Papstes Honorius III. zur Einführung des Noviziats bei den Franziskanern aus dem Jahre 1220 findet sich die Passage:

"Da nach dem Rat der Weisen nichts ohne Rat getan werden soll, damit nicht auf die Tat die Reue folge, so ist es für einen jeden, der einen höheren Weg gehen will, ersprießlich daß er darauf achtet, wohin er tritt, indem er seine eigenen Kräfte in verständiger Erwägung mißt. Deshalb ist fast in allen Orden die vernünftige Einrichtung, daß diejenigen, welche die Gewohnheiten einer Regel auf sich nehmen wollen, diesen eine Zeitlang erproben und sich an ihnen erproben lassen.

Wir gebieten euch also Kraft unserer Autorität, daß ihr zur Gelübdeablegung in eurem Orden keinen zulasset, der nicht ein Probejahr durchgemacht hat.

Nach der Profeß soll kein Bruder euren Orden zu verlassen wagen; noch soll es irgend jemandem erlaubt sein, den, welcher den Orden verläßt, aufzunehmen. wir verbieten auch, daß einer in eurem Gewand außerhalb der Obedienz herumstreife und so die Reinheit eurer Armut zuschanden mache. Wenn das jemand wagen sollte, so möge es euch erlaubt sein, gegen solche Brüder, bis sie zur Einsicht gekommen sind, die kirchliche Zensur auszuüben."

Es ist wie bei der Ehe: das Band hält nur, die Entscheidung ist nur dann überhaupt ernstzunehmen, wenn die Konsequenzen umfassend und ernst sind, und der Kopf den Leib im Gehorsam unter sich weiß. Deshalb zuvor die Probezeit, der Verlobung gleich.

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