Es sah nichts anderes vor als daß Männer, die nicht heirateten und Kinder in die Welt setzte, als sehr reale Belastung eines sozialen Gefüges identifiziert wurden. Also ließ man ihnen die Wahl: ein Leben ohne Familie und Kinder, oder ... Enteignung.
Im "Hagestolzenrecht", das regional (sodaß es "ad personam" und nachvollziehbar blieb) festgeschrieben war, war festgelegt, daß meist ab dem 50. (selten aber auch ab dem 25.) Lebensjahr - meist also, wenn die Gesellschaft in jedem Fall in die Fürsorge treten sollte oder mußte - das Eigentum des Ledigen konfisziert, und Fürsorgeeinrichtungen wie Armenhäusern oder Alten- und Siechenheimen zugeschrieben wurde. Wo sich der Hagestolz (man bedenke die früher kürzere Lebensdauer, wo ein 50jähriger ein Greis war) ja ohnehin über kurz oder lang einfand.
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