Die immer wieder aufgestellte Behauptung, daß die Selbstmorde der Köpfe der Baader-Meinhof-"Bande" in Stuttgart Stammheim im Oktober 1977 staatlich organisierte Morde waren, scheint mit Sicherheit auszuschließen zu sein. Soweit die Geschichtsforschung, soweit alle Beteiligten.
Nicht ganz klar ist, wie weit die Behörden vom bevorstehenden Selbstmord (durch Abhören in der Todesnacht - unterlassene Hilfeleistung nicht nur, sondern Handlungspflicht für Schutzbefohlene: Tötungsdelikt durch Unterlassung also) informiert waren. Zumal Abhörmaßnahmen in jenem Herbst bewiesen und zugegeben sind.
Warum diese Abhörmaßnahmen? Es war erwiesen, daß von den Zellen aus terroristische Anschläge organisiert worden waren. Die Isolierung der Inhaftierten von der Außenwelt war bei weitem nicht so lückenlos wie intendiert.
Es gilt zum Beispiel als ziemlich klar, daß die Häftlinge sich untereinander verständigen konnten.
Immerhin weiß ich noch aus eigener Erfahrung, wie sehr unter anderem diese Behauptung der Ermordung der RAF-Köpfe bei mir als Jugendlichem (in Rebellion) wie bei anderen den Opfer-, ja Märtyrermythos und damit die Bereitwilligkeit zur Identifikation - und damit weltanschauliche Weichenstellungen lostrat, die immer zuerst als Gemütsbewegung artikuliert sind - genährt hat. (Soviel auch von dieser Stelle zur Bedeutung des Opfermythos.)
Immer noch nicht bis ins Detail geklärt sind manche Morde der 90er Jahre - wie jener an Hanns Martin Schleyer.
Ziel der (damals schon: rechtlich zweifelhaften) Abhöraktionen war, die Gespräche der Gefangenen untereinander abzuhören. (Nicht der in unseren Rechtsverhältnissen unerlaubte Eingriff in das Verhältnis Anwalt-Mandant, wie andere behaupten.) Es scheint jedoch festzustehen, daß eben ausschließlich Besprechungszimmer abgehört worden waren. Damit wäre der eine Rechtsbruch erwiesen, das Verbrechen s. o. aber von der Hand.
Nichts ist an dem Gerücht, es habe bereits in den 1970ern einen V-Mann aus der Führungsriege der RAF (Rote-Armee-Fraktion) zum Verfassungsschutz in Deutschland gegeben. Auch die Stasi der DDR - die abgesprungene RAF-Terroristen aufnahm - wußte solches nur vom Hörensagen. Erst Anfang der 1990er Jahre gelang diese Einschleusung.
Im übrigen gab es sehr wohl einige rechtliche Fauxpas und Fehlurteile der deutschen Justiz - so in der Verurteilung von RAF-Mitgliedern für Bankeinbrüche (übliches Mittel der RAF zur Geldbeschaffung), von denen man mittlerweile weiß, daß die konkret Verurteilten sie nicht durchgeführt haben können.
*041008*