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Freitag, 20. Februar 2015

Verlust der Rechtsstaatlichkeit (2)


Teil 2) Wer irgendwie gut sein will, 
ebnet Willkür den Weg





Mit welchem Risiko spielen dabei Staaten und demokratische Regierungen´ohnehin nicht längst? Sie dürften es sogar wissen. Denn längst begegnen sich ja zwei Prinzipien: Zum einen eine Politik, die beinhart weitreichende Zukunftsentscheidungen, die eine gesamte Bevölkerung treffen (und dort höchst kontrovers beurteilt werden), auf reiner Mehrheitsbasis trifft, zum anderen ein immer sensibleres Recht, abweichende Meinungen auszuschalten.

Der Weg dazu, jeden, der einfach eine andere Meinung hat, auszuschalten, und zwar ohne eine vom Recht definierte Tat begangen zu haben, ist definitiv und bereits jetzt ja breit und offen. Man ist nur vorsichtig, ihn zu offen zu beschreiten. Man könnte sogar den Eindruck gewinnen, daß man still und diskret abwartet, bis sich das Rechtsempfinden in manchen Gebieten abgestumpft hat. Schon jetzt ist etwa "Freiheit" für einen überwiegenden (!) Teil der Bevölkerung unserer Länder kein vorrangiger Wert mehr, in jedem Fall "Sicherheit (vor Terror)", aber auch gar schon "Gesundheit (durch Schutz vor Tabakrauch)" unterzuordnen. Über wie viele Themen wird ja längst nicht mehr diskutiert, ob sie überhaupt Angelegenheit eines Gesetzes sein können, sondern, ob sie diese oder jene Regelung "besser" ist. "Na Rauchen ist eben nicht gesund!" Ja? Und? Ist es deshalb Angelegenheit eines Gesetzes? Was ist das nächste? Übergewicht? Warzen auf der Nase, die ansteckend sind, wie wir alle wissen? Ablehende Meinungen zu Feminismus oder Homosexualität sind es ja ohnehin fast schon, gewisse historische Themen berührt man besser auch nicht. 

Und die Liste ließe sich enorm verlängern, wo der Freiheit - und hier ist nicht Willkür gemeint! - des Menschen bereits Schranken gesetzt wurden namens eines "moralischen Wertes", der nicht damit leben läßt, daß es Meinungen gibt, die nicht gesollten, festgesetzten, dabei meist - wie "Terrorismus" - gar nie eingrenzbaren Normen entsprechen. Was ist etwa Rassismus? Diskriminierung? Ablehnung der Gender-Inklusivsprache? Bedeutet es nicht längst Verhetzung, auf  jeden Fall die Wahrscheinlichkeit einer Straftat, seine Kinder traditionell (und auch mit der Bereitschaft zur einen oder anderen Tachtel) zu erziehen?*

Das alles wird natürlich durch den Umstand begünstigt, daß auch das jeweilige Rechtsempfinden in einem Staat, wie es ursprünglich jedem Rechtssystem ja zugrundeliegt, keineswegs mehr einheitlich genannt werden kann. Dafür sorgt der Pluralismus zum einen, zum anderen die Etablierung eines neuen, zumindest anderen Rechtsempfindens durch Zuwanderer aus anderen Kulturen und Religionen. Wer davor die Augen schließt, dem kann nicht mehr geholfen werden.

Weiters muß davon ausgegangen werden, daß selbst in dem Fall, daß ein Staat ein einheitliches Rechtsempfinden, also eine für alle Bewohner gerecht empfundene Rechtssprechung im Fall "Terrorismus" hat, die internationale Staatengemeinschaft, wenn sich deren Rechtsauslegung bzw. -empfinden und -wollen nicht mit diesem Teilstaat deckt, sich berechtigt sieht, in dessen Rechtssprechung einzugreift.

Und dies alles auf der Grundlage ... nicht definierter, wohl auch gar nicht explizit definierbarer Tatbestände, denen schon gar kein einheitliches Rechtsempfinden zu Grunde liegt. Als der sicherste Weg zu Willkürgesetzen.

Oder ist der Leser in der Lage, dem VdZ eine hieb- und stichfeste Definition von Terror und Terrorismus zu liefern, die noch dazu NICHT auf einem sehr spezifischen Rechtssystem und dem diesem zugrundliegenden Rechtsempfinden aufbaut?

Sodaß es zusammenfassend zu sagen gilt, daß der momentan neue Höhen erreichende Wille zur Bekämpfung des Terrors eine Entschlossenheit vorgibt und fordert, die sich auf einen undefinierten Begriff bezieht. Und zum anderen nicht einmal auf jenes (allgemeine, einem Staat zugrundeliegende) Rechtsempfinden zurückgreifen kann, das einer richterlichen Entscheidung den Rahmen zu gegen vermöchte, der jeder Rechtssprechung ohnehin nur zugrundeliegen kann: Den einer moralischen Gewißheit.




*Andere Staaten regeln "gut oder schlecht"-Dinge ja durchaus anders. Simples Beispiel: Ungarn hat für Zuckerprodukte oder fette Speisen bei Imbißständen (darunter Hamburger bei McDonalds) eine Sondersteuer eingeführt, weil man der Meinung war, daß sie Krankheiten begünstigen, und damit als Kosten auch das Sozialsystem belasteten. Gut, ist nachvollziehbar, ob richtig oder falsch ein anderes Thema. Aber niemand hat je überlegt ein Verbot auszusprochen, Hamburger oder Zuckerwatte zu kaufen, zu verkaufen oder zu essen!





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