Teil 2) Warum das Parlament nichts anderes macht
als ein absolutistischer Herrscher
Selbst das sprachliche Verstehen eines Gesetzestextes ist ja zuerst vom Selbstverstehen des Lesenden und Auslegenden geprägt. Denn jedes Verstehen kann nur das Eingehen in einen bereits vorhandenen Verstehenshorizont bedeuten, und seine Erkenntnis wird immer davon abhängen, wie glaubwürdig es dem Verstehenssubjekt selbst ist. Eine Richtigkeit des Rechts kann es deshalb nur im Verfahren selbst geben.
Der
Gesetzestext selbst wird immer unvollständig sein, und - er MUSZ es
sogar sein. Weil er nur in einer Allgemeinheit abgefaßt sein kann, der
dem nie vorherwißbaren, unendlich vielfältigen Einzelfall Raum läßt, der
von jedem Idealfall immer abweicht. Recht, das das nicht
berücksichtigt, wird nicht nur ungerecht sein, sondern wird dies, weil
es erstarrt. Entsprechend allgemein muß ein Gesetz auch formuliert sein.
Univok, absolut eindeutig, kann ein Gesetz höchsten durch Zahlen sein.
Allzu
strenge "Logik" kann leicht in Rabulistik umschlagen, und aus
Rechtsfindung wird - Unrecht. Kaufmann erzählt dazu einen jüdischen
Witz:
Ein Mann fragt seinen Rabbi: Rabbi, ist es meinem Nachbarn erlaubt, mit seiner Frau zu schlafen? Na klar, sagt der Rabbi. Rabbi, ist es mir erlaubt, mit meiner Frau zu schlafen? Na sicher, auch klar, sagt der Rabbi. Rabbi, ist es mir erlaubt mit der Frau des Nachbarn zu schlafen? Unter keinen Umständen, hebt der Rabbi die Hände. Und, Rabbi, ist es dem Nachbarn erlaubt, mit meiner Frau zu schlafen? Da sei Gott vor, hebt der Rabbi beschwörend die Arme. Rabbi, sagt nun der Mann, wo bleibt aber jetzt die Logik? Wenn ich mit einer Frau schlafen darf, mit der mein Nachbar nicht schlafen darf, um wieviel mehr darf ich dann mit einer Frau schlafen, mit der sogar er schlafen darf?
Ein Mann fragt seinen Rabbi: Rabbi, ist es meinem Nachbarn erlaubt, mit seiner Frau zu schlafen? Na klar, sagt der Rabbi. Rabbi, ist es mir erlaubt, mit meiner Frau zu schlafen? Na sicher, auch klar, sagt der Rabbi. Rabbi, ist es mir erlaubt mit der Frau des Nachbarn zu schlafen? Unter keinen Umständen, hebt der Rabbi die Hände. Und, Rabbi, ist es dem Nachbarn erlaubt, mit meiner Frau zu schlafen? Da sei Gott vor, hebt der Rabbi beschwörend die Arme. Rabbi, sagt nun der Mann, wo bleibt aber jetzt die Logik? Wenn ich mit einer Frau schlafen darf, mit der mein Nachbar nicht schlafen darf, um wieviel mehr darf ich dann mit einer Frau schlafen, mit der sogar er schlafen darf?
*In
diesem Umstand lassen sich sogar Analogien zu dem nicht immer ganz
verstandenen Satz finden, der da hieß, daß der König zugleich auch das
Recht setze. Denn immerhin versteht sich der König als "Derivat" des
Volkes, als Allerallgemeinster seines Volkes, das sich somit in ihm in
einer abstrakten, alles Einzelne enthaltenen Weise wiederfindet. Damit
ist auch klar (der Staufer Friedrich II. hat so argumentiert), daß sein
Wille zugleich das Gesetz SEIN und in persona setzen muß, denn in ihm
trifft sich ja umgekehrt
auch Gottes Wille, im König verbinden sich also Himmel und Erde. Das
ist übrigens eine uralte Menschheitsansicht udn reicht bis hinein in die
ERlösungslehre der Katholischen Kirche mit Jesus, dem König der Könige,
und den Erlösten als seine Brüder. Karol Woytyla hat deshalb auch ein
Buch geschrieben, in dem der vom Menschen in "Königswürde" spricht. Es
folgt derselben Linie.
Ein Parlament argumentiert aber ja auch nicht anders? Es muß sich sogar als Wille des Volkes verstehen, und
umgekehrt die Legitimation haben, es mit Gesetzen (woher?) zu formen.
Der Unterschied zu früheren Auffassungen der Rechtsetzung ist also
verschwindend. Nur war sich der Staufer dieser Tatsachen mehr bewußt!
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