Aus: Die Presse, 23. Oktober 2013 - [Der Präfekt der vatikanischen Glaubenskongregation] Erzbischof Gerhard Ludwig Müller bekräftigte nun am Dienstag den
Ausschluss wiederverheirateter Geschiedener vom Empfang der Sakramente.
Nach geltender kirchlicher Lehre könne es in dieser Frage keine
Ausnahmen geben; der Umgang mit dieser Personengruppe dürfe "nicht
aufgrund der verschiedenen Situationen modifiziert werden" oder einer
Gewissensentscheidung der Betroffenen anheimgestellt werden, schreibt
Müller in einem Gastbeitrag für die vatikanische Zeitung "Osservatore
Romano".
Müller tritt in dem Bericht zudem der Behauptung
entgegen, eine Zulassung zu den Sakramenten sei mit Verweis auf
Barmherzigkeit zu rechtfertigen. Papst Franziskus hatte Ende Juli mit
Blick auf wiederverheiratete Geschiedene gesagt, es sei "die Zeit der
Barmherzigkeit", womit er Spekulationen genährt habe, er könnte eine
Änderung der kirchlichen Position in dieser Frage anstreben.
Zugleich wandte sich Müller in dem Beitrag mit dem Titel "Die Macht
der Gnade" gegen eine Reduzierung der Debatte über den Umgang mit
wiederverheirateten Geschiedenen auf die Frage des Kommunionempfangs und
forderte eine "umfassendere Pastoral" für diese Personengruppe.
Er deutete zudem an, dass eine Ausweitung von Eheannullierungen ein
möglicher Weg sei, um kirchlich verheirateten Personen, die in einer
zweiten zivilen Verbindung leben, die Wiederzulassung zu den
Sakramtenten zu ermöglichen.
Heute seien Ehen wahrscheinlich häufiger ungültig als früher, weil es
"am Ehewillen im Sinn der katholischen Ehelehre mangelt und die
Sozialisation im gelebten Raum des Glaubens gering ist", so der Präfekt
der Glaubenskongregation. Darum sei "eine Überprüfung der Gültigkeit der
Ehe wichtig und könne "zur Lösung von Problemen führen". In diesem
Sinne hatte sich zuletzt auch der Papst vor Priestern der Diözese Rom
geäußert.
Müller bekräftigt die kirchliche Lehre, dass "Lebensstand und
Lebensverhältnisse" von wiederverheirateten Geschiedenen in "objektivem
Widerspruch zu jenem Bund der Liebe zwischen Christus und der Kirche"
stünden, "den die Eucharistie sichtbar und gegenwärtig" mache. Zudem
würde eine Zulassung der Betreffenden "Irrtum und Verwirrung" unter den
Gläubigen "hinsichtlich der kirchlichen Lehre von der Unauflöslichkeit
der Ehe" erzeugen.
Der Präfekt der Glaubenskongregation zitierte
hierbei aus dem päpstlichen Schreiben "Familiaris consortio" von
Johannes Paul II. aus dem Jahr 1981. Dieses sei bis heute "grundlegend"
für den kirchlichen Umgang mit wiederverheiraten Geschiedenen, schrieb
der Präfekt der Glaubenskongregation. Müller hob zudem hervor, dass das
ausdrückliche Verbot für Geistliche, wiederverheirateten Geschiedenen
die Sakramente zu spenden, nicht auf "legalistischem Zwang", sondern aus
sakramententheologischen Gründen bestehe.
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