Adam Müller macht den Gedanken des "Lehens" zum Dreh- und Angelpunkt der Freiheit und des Bestands eines Staates. Nur, wenn Eigentum als Lehen (von Gott her) aufgefaßt wird, ist das Maß an Distanz wie Ernsthaftigkeit (bis zum Tode) gewahrt, wird nicht der ganze Staat zum sklavischen Rädchen eines Mechanismus, der Eigentum "absolut" stellt, und dies nur durch scharfe Gesetzgebung garantieren kann, der aber alle Erfülltheit mit Leben (vom Einzelnen und in Wechselseitigkeit, von Verpflichtung wie Nutznießungsrecht her) fehlt. In einem solchen Staat - Müller sieht die Entwicklungen durch Veränderung des Eigentumsbegriffs (vom Lehen zum Absolutum) zum Ausgang des Mittelalters - "wird der Sovereign zu einer legislativen und administrativen Maschine, zu einem obersten Polizeichef."
Zuvor sieht Müller Eigentum als "vorübergehendes, lediglich lebenslanges Nießrecht" verstanden. Jedes Eigentum, wie auch der Staat, ja: Das ganze bürgerliche Leben ist ein solches von Körperschaften und Familien zugleich, und ist in einer unendlichen Reihe aus Vergangenheit und Zukunft von Personen gesehen. Wird aber die religiöse Verpflichtung aus dem Eigentum durch Verabsolutierung desselben verdrängt (Müller sieht es durch die steigende (Kapital-)Macht des Handels eingetreten), fehlt die Verankerung des Einzelnen im Allgemeinen wie im Allgemeindienlichen. Der Staat wird bestenfalls nur noch zum Garanten egoistischer Interessen, das eigentlich Staatsverbindende (das allem Eigentum vorausgeht, ihm übergeordnet ist) hat sich aufgelöst.
*240709*