Man braucht solche Studien wie sie die NZZ veröffentlicht zwar nicht, aber sie bestätigen, was der Mensch mit etwas klarerem Denken ohnehin weiß: Gesetzlich vorgeschriebene Mindestregelungen und -quoten werden selbst von den vermeintlichen Nutznießern NICHT ALS GERECHT empfunden. Denn sie sind es ja auch nicht. Gerecht ist nur, was der Sache entspricht. Wird die Sache aber als Kriterium ausgeschaltet, fehlt überhaupt der Boden der Gerechtigkeit: Die Entsprechung von menschlichem Tun und Sein mit der Entsprechung im Begegnenden. Damit fällt das Element der Verdienstlichkeit weg, der Mensch erfährt genau das nicht, was angeblich von der Politik behoben werden will: Werthaftigkeit.
So kommt Johanna Möllerström in ihrer an der Harvard University veröffentlichten Studie « Quotas and Cooperation
» zu dem Ergebnis, dass die Teilnehmer eines Laborexperiments eine
Frauenquote als wenig gerecht wahrgenommen haben. Interessanterweise
gilt dieser Befund nicht nur für jene, denen eine Frau aufgrund ihres
Geschlechts vorgezogen wurde, sondern auch für die Nutzniesser der
Quote. Frauen haben ein Gerechtigkeitsproblem, wenn ihre
Führungsposition mehr von der Quote als von der Leistung abhängt. Sie
wollen offenbar einen Posten nur erhalten, wenn sie sich ihn mit
Leistung verdient haben.
Vor Gerechtigkeitsproblemen steht man
auch bei der Einführung von Mindestlöhnen. So wurden – wiederum in
Laborexperimenten – Löhne in Höhe der Untergrenze als nicht gerecht
empfunden, weil der Arbeitgeber nicht mehr als das staatlich verordnete
Minimum zu zahlen bereit war. Folgt eine Firma dieser Logik, müsste sie
weiter an der Lohnschraube drehen, um das Personal bei Laune zu halten.
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