Teil 2) Ein Rechtssystem als Schnittmenge subjektiver Rechtsempfinden
Lokales oder nur auf bestimmte Bevölkerungsgruppen bezogenes Recht gab
es aber bis in die hohe Zeit der Aufklärung, und der Verfasser dieser
Zeilen kann das nur für gut heißen. Jede Region, jede Stadt hatte zuvor
ein Recht "nach diesem oder jenem Recht", das es gewählt oder zugewiesen
bekommen hatte, etwa bei Stadtgründungen. Gleichzeitig hatte jeder das
Recht, nach dem Recht der Bevölkerungsgruppe, der er zugehörte, der er
entstammte, abgeurteilt zu werden. Erst allmählich und im Grunde durch
einen elementaren Vorgang, der ganz Deutschland umfaßte - die Loslösung
der persönlichen Verbindung von Herrschaft und Bevölkerung zugunsten
einer territorialen, abstrakten Auffassung - vor allem aber dann in der
absolutistischen Zeit, die zugleich die Zeit der Aufklärung war, wurde
das Recht auf der Grundlage eines neuen (territorialen) Staatsbegriffs
vereinheitlicht und auch der subjektive und regionale Aspekt
zurückgedrängt oder abstrahiert. Es kam bis in die Neuzeit vor, daß in
manchen Dörfern jedes Haus einem anderen Recht weil einem anderen
Rechtsherren unterstand. Und das Recht der Städte bezog sich immer auf
die "Bürger", denen es dienen sollte, deren Rechtsempfinden es auffing.
Fremde unterstanden nicht diesem Recht.
Mit den vermehrten Rückgriffen auf
das alte Römische Recht aber - im besonderen der Staufer Friedrich II.
führte zu seiner Renaissance, denn nur so konnte er sich dem
traditionellen und persönlichen Rechtsempfinden, wie es auch die Kirche
pflegte, entziehen; von ihm zieht sich über Renaissance, Absolutismus
und Zentralstaatswirtschaft über die Reaktion in den bürgerlichen
Revolutionen seit dem 18. Jhd. (die ein Kampf der freien
mittelständischen Wirtschaft gegen den zu starken Staat waren) ein
Strang - hielt dieser abstrakte Rechtsgedanke Einzug. Das Recht wurde
damit prinzipieller, und damit allgemeiner anwendbar.
Um
gleichzeitig erneut in Gott zu gründen: Im Kaiser als Quelle des
positiven Rechts. (Man verzeihe die Vereinfachungen.) Mit den Städten,
mit dem Handel, mit dem Geld, das den traditionellen, freien Adel
austrocknete, sodaß er durch Kaisergünstlinge als neue Elite ersetzt
werden konnte, holte sich der Kaiser die Macht wieder zurück, und mit
der pekuniären Macht (eines wirtschaftlichen Systems, das sich bereits
zur Geldwirtschaft gewandelt hatte) auch die Macht, ein abstraktes und
allgemeines Rechtssystem durchzusetzen. Noch im hohen Mittelalter hatte
in den deutschen Stammlanden der König und Kaiser so gut wie nichts zu
vermelden! Es blieben ihm die Straßen und bestimmte Richtstellen, wo
sein Recht - aber nur dort - galt, neben seinen Hausgebieten natürlich.
Eines
der schwierigsten Vorhaben Deutschlands im 19. Jhd. war, nach der
Reichsgründung das unterschiedliche lokale Recht zu vereinheitlichen,
und bis heute berücksichtigt, wie man sieht, das Recht persönliches und
lokales Rechtsempfinden. Übrigens gibt es noch heute im spanischen
Grundstücksrecht den Sonderfall eines aus germanischen Zeiten stammenden
Rechts, nach dem Angehörige dieser Volksgruppe handeln und gerichtet
werden.
Wie schwierig, ja unmöglich die "Integration" - das heißt: die Vereinheitlichung - unterschiedlicher Wert- und damit Rechtsvorstellungen sind, will aber immer noch niemand zur Kenntnis nehmen. Es wird tabuisiert, weil es einer Utopie zuwidersteht, die dogmatisiert wurde. Die deutsche Landesgruppenchefin Gerda Hasselfeldt kommt gleichfalls über Andeutungen nicht hinaus - das wird nur "schwierig" ... was unmöglich ist. Die Welt berichtet von ihrer Reise nach Rumänien. Und sie berichtet, daß die Roma in Rumänien selbst kaum integrabel sind. Denn sie haben andere, mit dem Rest des Landes (und der EU-Verantwortlichen, inclusive Hasselfeldt) inkompatible Wertvorstellungen. Daß die Roma in Ghettos und in Armut (nach unserem Begriff, also im Vergleich zu unserer Lebensweise) und Elend (nur dort kann Sozialpolitik ansetzen: in der Sittlichkeit, und damit auch hier: bei der Religion) leben, ist damit kaum zu ändern. Denn jeder will in einem Raum leben, in dem seine Wertvorstellungen und damit sein Rechtsempfinden auch Geltung haben. (Kein Rechtsempfinden aber kommt ohne absoluten Bezug aus, der die persönliche Gewissenslage legitimiert. Das kann nur von außen kommen, kein Mensch gibt sich sein Weltgefüge, auf das er sein Rechtsempfinden aufbaut, selbst.) Wenn die EU also Milliarden bereitstellt, um die Roma zu "integrieren", so ist das gleichbedeutend mit der Ansage, die Kultur der Roma aufzulösen.
Das Problem können aber nicht unterschiedliche Rechtsempfinden sein. Sondern ein Recht, das sich bereits zu sehr auf bestimmte Lebensformen festgelegt hat. Eine mittlerweile derart durchgemischte und weiter durchmischte Bevölkerung wie in Europa kann also gar nicht anders als zum einen parallele Rechtsräume schaffen, und zum anderen das eigentliche Staatsrecht auf ein abstraktes Minimum zu reduzieren. Genau das Gegenteil dessen, was die EU aber tatsächlich betreibt, die sich in sämtliche Details einmischt und sie europaweit vereinheitlichen will.
Wie schwierig, ja unmöglich die "Integration" - das heißt: die Vereinheitlichung - unterschiedlicher Wert- und damit Rechtsvorstellungen sind, will aber immer noch niemand zur Kenntnis nehmen. Es wird tabuisiert, weil es einer Utopie zuwidersteht, die dogmatisiert wurde. Die deutsche Landesgruppenchefin Gerda Hasselfeldt kommt gleichfalls über Andeutungen nicht hinaus - das wird nur "schwierig" ... was unmöglich ist. Die Welt berichtet von ihrer Reise nach Rumänien. Und sie berichtet, daß die Roma in Rumänien selbst kaum integrabel sind. Denn sie haben andere, mit dem Rest des Landes (und der EU-Verantwortlichen, inclusive Hasselfeldt) inkompatible Wertvorstellungen. Daß die Roma in Ghettos und in Armut (nach unserem Begriff, also im Vergleich zu unserer Lebensweise) und Elend (nur dort kann Sozialpolitik ansetzen: in der Sittlichkeit, und damit auch hier: bei der Religion) leben, ist damit kaum zu ändern. Denn jeder will in einem Raum leben, in dem seine Wertvorstellungen und damit sein Rechtsempfinden auch Geltung haben. (Kein Rechtsempfinden aber kommt ohne absoluten Bezug aus, der die persönliche Gewissenslage legitimiert. Das kann nur von außen kommen, kein Mensch gibt sich sein Weltgefüge, auf das er sein Rechtsempfinden aufbaut, selbst.) Wenn die EU also Milliarden bereitstellt, um die Roma zu "integrieren", so ist das gleichbedeutend mit der Ansage, die Kultur der Roma aufzulösen.
Das Problem können aber nicht unterschiedliche Rechtsempfinden sein. Sondern ein Recht, das sich bereits zu sehr auf bestimmte Lebensformen festgelegt hat. Eine mittlerweile derart durchgemischte und weiter durchmischte Bevölkerung wie in Europa kann also gar nicht anders als zum einen parallele Rechtsräume schaffen, und zum anderen das eigentliche Staatsrecht auf ein abstraktes Minimum zu reduzieren. Genau das Gegenteil dessen, was die EU aber tatsächlich betreibt, die sich in sämtliche Details einmischt und sie europaweit vereinheitlichen will.
Treibt
man den Gedanken konsequent weiter, so erkennt man nämlich, daß
geltendes staatliches Recht immer nur ein Kompromiss, eine gewisse
gemeinsame Schnittmenge aus dem bei jeder Person und -gruppe in diesem Staat, in all
ihren sozialen Eingliederungen und Bezügen, hier oder dort anders
gelagerten, individuellen Rechtsempfindens und damit Schuldmaß sein
kann. Selbst die zehn Gebote beschreiben nicht einfach abstrakte, ein
für allemal ausbeschriebene Taten, sondern in der Frage der
Gewissensprüfung und Schuld braucht es die Kenntnis der persönlichen
Motivgefüge und Freiheitsgrade, um zu erkennen, wieweit eine Tat auch
wirklich diese Untat ist. Es wäre großes Unrecht, das zu vergessen, denn
die Bewertung subjektiver Umstände ist ein hohes Gut, das wir uns in
unserer Kultur errungen haben! Es baut auf der Erkenntnis auf, daß
objektive Wahrheit immer die Gestalt eines Subjekts sucht wie trägt,
ohne damit ins Relativistische zu verschwimmen.
Unser Recht baut somit auf der christlich-jüdischen Ansicht auf, daß der Mensch Abbild Gottes ist. Und deshalb ist sein subjektives Gepräge immer ein Bezugssystem innerhalb der Vernunft - ein Begriff, der wieder nur Sinn macht, wenn er sich auf die göttliche Vernunft und Wahrheit bezieht - bzw. zu ihr. Ob es den heutigen Denkgewohnheiten und -intentionen entspricht oder nicht, die sich gerne in ein Land "objektiver innerweltlicher Rationalität" hineinphantasieren - jedes Rechtssystem wurzelt im Transzendenten, in der Religion.
Unser Recht baut somit auf der christlich-jüdischen Ansicht auf, daß der Mensch Abbild Gottes ist. Und deshalb ist sein subjektives Gepräge immer ein Bezugssystem innerhalb der Vernunft - ein Begriff, der wieder nur Sinn macht, wenn er sich auf die göttliche Vernunft und Wahrheit bezieht - bzw. zu ihr. Ob es den heutigen Denkgewohnheiten und -intentionen entspricht oder nicht, die sich gerne in ein Land "objektiver innerweltlicher Rationalität" hineinphantasieren - jedes Rechtssystem wurzelt im Transzendenten, in der Religion.
Wenn
außerdem, wie in diesem Fall des Afghanen, feministische
"Schutzgruppen" verlangen, daß Taten (oder bestimmte Taten) an Frauen
unabhängig von der subjektiven Gewissenslage be- und verurteilt werden
sollten, dann verlangen sie im Grunde genau das, aber mit Exclusivität
für sich, was sie im anderen Fall ablehnen: Daß - kasuistisch - in jedem
Fall, der ein bestimmtes äußeres Tatgepräge trägt, nach IHREM
subjektiven Rechtsempfinden geurteilt werden müsse. Wer das nicht
möchte, handelt gegenüber Zuwanderern und Fremden ungerecht.
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