"Hat Russland die Krim annektiert? Nein. Waren das Referendum auf der
Krim und deren Abspaltung von der Ukraine völkerrechtswidrig? Nein.
Waren sie also rechtens? Nein; sie verstießen gegen die ukrainische
Verfassung (aber das ist keine Frage des Völkerrechts). Hätte aber
Russland wegen dieser Verfassungswidrigkeit den Beitritt der Krim nicht
ablehnen müssen? Nein; die ukrainische Verfassung bindet Russland nicht.
War dessen Handeln also völkerrechtsgemäß? Nein; jedenfalls seine
militärische Präsenz auf der Krim außerhalb seiner Pachtgebiete dort war
völkerrechtswidrig. Folgt daraus nicht, dass die von dieser
Militärpräsenz erst möglich gemachte Abspaltung der Krim null und
nichtig war und somit deren nachfolgender Beitritt zu Russland doch
nichts anderes als eine maskierte Annexion? Nein."
Zwar hat Rußland durch seine Militärpräsenz auf der Krim dann doch tatsächlich gegen Völkerrecht verstoßen. Einmal als "militärische Nötigung" auf fremdem Staatsgebiet, und dann durch die rasche Anerkennung der Sezession, weil das Völkerrecht solche Annahmen erst dann für zulässig erlärt, wenn sich die innere Lage auf dem abgespaltenen Territorium (ein Vorgang, der an sich nicht völkerrechtswidrig ist) beruhigt hat. Selbst wenn man berücksichtigt, daß das rasche Handeln Rußlands möglicherweise eine Gewalteskalation auf der Krim verhindert hat. Das vorschnelle Handeln Rußlands aber würde theoretisch zu Samktionen berechtigen.
Aber der Westen sollte sich schwerer tun, mit Steinen zu werfen. Denn er hat etwa im Fall des Kosovo das Gleiche und Ärgeres getan: Während das Land (damals ein Teil von Serbien) von der UNO (per Beschluß) unter der Prämisse hoheitsrechtlich verwaltet wurde, Serbien den Bestand seiner Grenzen zu garantieren, haben die USA, Frankreich udn England die erfolgte Unabhängigkeitserklärung des Kosovo schon am nächsten Tag anerkannt, Deutschland folgte drei Tage später. Was damals Rußland ebenfalls zu Recht als völkerrechtswidrig reklamierte.
Rein völkerrechtlich aber hat Rußland die autonome Sezessions- und Beitrittserklärung der Krim zu Rußland lediglich "angenommen".
"Und das wäre vielleicht ein Grund, die völkerrechtliche Kirche im politischen Dorf zu lassen und immerhin rhetorisch ein wenig abzurüsten. Russland hat völkerrechtswidrig gehandelt, in mäßig dramatischem Modus und politisch keineswegs wie ein hasardierender Gangster. Der nun entstandene Zustand war für die Krim langfristig wohl ohnehin unumgänglich. Und die Form, in der er nun herbeigeführt wurde, mag bei all ihrer Unerfreulichkeit gravierendere Konflikte vermieden haben."
Das Vorgehen des Westens jedenfalls kann kaum anders als ein einer Blamage enden. Er kassiert hier die Umkehrquittung für einen Rechtsbruch, mit dem er selbst vorangegangen war.
Zwar hat Rußland durch seine Militärpräsenz auf der Krim dann doch tatsächlich gegen Völkerrecht verstoßen. Einmal als "militärische Nötigung" auf fremdem Staatsgebiet, und dann durch die rasche Anerkennung der Sezession, weil das Völkerrecht solche Annahmen erst dann für zulässig erlärt, wenn sich die innere Lage auf dem abgespaltenen Territorium (ein Vorgang, der an sich nicht völkerrechtswidrig ist) beruhigt hat. Selbst wenn man berücksichtigt, daß das rasche Handeln Rußlands möglicherweise eine Gewalteskalation auf der Krim verhindert hat. Das vorschnelle Handeln Rußlands aber würde theoretisch zu Samktionen berechtigen.
Aber der Westen sollte sich schwerer tun, mit Steinen zu werfen. Denn er hat etwa im Fall des Kosovo das Gleiche und Ärgeres getan: Während das Land (damals ein Teil von Serbien) von der UNO (per Beschluß) unter der Prämisse hoheitsrechtlich verwaltet wurde, Serbien den Bestand seiner Grenzen zu garantieren, haben die USA, Frankreich udn England die erfolgte Unabhängigkeitserklärung des Kosovo schon am nächsten Tag anerkannt, Deutschland folgte drei Tage später. Was damals Rußland ebenfalls zu Recht als völkerrechtswidrig reklamierte.
Rein völkerrechtlich aber hat Rußland die autonome Sezessions- und Beitrittserklärung der Krim zu Rußland lediglich "angenommen".
"Und das wäre vielleicht ein Grund, die völkerrechtliche Kirche im politischen Dorf zu lassen und immerhin rhetorisch ein wenig abzurüsten. Russland hat völkerrechtswidrig gehandelt, in mäßig dramatischem Modus und politisch keineswegs wie ein hasardierender Gangster. Der nun entstandene Zustand war für die Krim langfristig wohl ohnehin unumgänglich. Und die Form, in der er nun herbeigeführt wurde, mag bei all ihrer Unerfreulichkeit gravierendere Konflikte vermieden haben."
Das Vorgehen des Westens jedenfalls kann kaum anders als ein einer Blamage enden. Er kassiert hier die Umkehrquittung für einen Rechtsbruch, mit dem er selbst vorangegangen war.
Der Autor lehrt Strafrecht und Rechtsphilosophie an der Universität Hamburg
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