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Freitag, 25. April 2014

Parallelwelten

Es gibt Stadtteile in Frankfurt, schreibt die FAZ, in die die Polizei, wird sie gerufen, nur noch mit drei oder vier Streifenwagen gleichzeitig ausrückt - zum Schutz ihrer Beamten. Eine migrantische Parallelgesellschaft ist hier längst entstanden, in der die deutschen Ordnungskräfte nichts mehr zu sagen haben, deutsches Recht nicht respektiert wird. Daß das Problem erst jetzt bekannt wird, ist umso erstaunlicher, als es diese Zustände schon seit Jahren gibt. 

Dabei wirft sich die Frage auf, ob staatliche Stellen in ihrem ständigen Bemühen um "Deeskalierung" nicht das Problem nach wie vor lieber verschleiern, als es in aller Realität zu sehen. So würden nach wie vor auf Erlaß "von oben" die Nationalitäten nicht polizeilich festgestellt, um die "Bildung von Vorurteilen und Pauschalzuschreibungen" zu vermeiden. Deeskalierungsbeauftragte sollen Eskalationen verhindern helfen, wo niemand mehr bereit ist, die deutsche Ordnung anzuerkennen.

Wie hier an dieser Stelle bereits mehrfach ausgeführt: Die hohe Zuwanderung der letzten Jahrzehnte, von Menschen aus anderen kulturellen Geweben und Religionen, die zwangsläufig ein anderes Rechtsempfinden mitbringen, ist nicht anders zu lösen als durch wirkliche Parallelstrukturen, die sich nur über jahrzehnte-, ja jahrhundertelange Anpassungsprozesse zusammenfinden können. Solange kann der Staat nur (mehr) dafür sorgen, daß diese Parallelwelten in einem gewissen Rahmen zusammengehalten werden können, weil sich sonst der Staat überhaupt auflöst. Wird diese Tatsache nicht offensiv angegangen, wird weiter von einer Ein- und Anpassung geträumt, die es so nie geben kann, auch nicht bei sprachlicher Anpassung der Zuwanderer, dann bricht sich die Wirklichkeit mit Gewalt ihre Wege, und erst DAMIT stehen diese Zuwanderergruppen tatsächlich dem Staat - als Feind (siehe: Aussagen der Polizei, s. Artikel) - gegenüber. 

Die Entwicklung ist einerseits bereits viel zu weit fortgeschritten, um hier noch andere Wege zu beschreiten, und anderseits gar nicht so lösbar, wie immer noch vorgegaukelt wird. Das (immer schon unrealistische) Gerede von "Integration" - bei Massenzuwanderung - kommt in jedem Fall aber um Jahrzehnte zu spät, kommt der Realität nicht einmal annähernd hinterher.

Land geht mit den Menschen. Daran hat sich nie etwas geändert, das war immer der Grundsatz, der sich in der Geschichte so leicht aufweisen läßt, und er ist anthropologisch auch der Naturgemäßere, der sich immr wieder deshalb durchsetzen wird. Der in Wahrheit (je auf eine Kultur gerechnet; historisch natürlich gab es ihn schon lange, aber immer unter denselben Bedingungen, und als Spät-, wenn nicht Verfallserscheinung) sehr junge Glaube an "Staat geht mit Territorium" ist eine Erscheinung der Moderne, ja der jüngsten Moderne (in Kerndeutschland hat er sich überhaupt erst 1871 endgültig durchgesetzt - durch ... Preußens, des "menschenlosen" abstrakten Staates gewaltsame Reichseinigung), und selbst bereits eine Entwurzelungserscheinung. Die nicht zufällig von Territorien ausgeht, die nicht oder kaum vom Rechtsherren besiedelt waren, und deshalb ursprünglich keine staatsrelevante Rolle spielten: den Marken, den Ostgebieten, wie Brandenburg, wie Österreich, letztlich: wie im Römischen Reich, das sich ein abstraktes Recht desselben Zuschnitts bastelte. (Wobei das sehr kluge, pragmatische Römische Recht Regionalrechte - mit eben dieser Verwurzelung in den Menschen - sehr weitgehend respektiert hat.) Nur und erst hier war das Staatsrecht für alle jene relevant, die den Boden betraten. Zuvor, wie auch überall sonst, galt nach wie vor der Grundsatz, daß Land und Recht von den Menschen ausgehen wie nicht von ihnen zu trennen sind. 

Wer sich deshalb große Zuwanderergruppen ins Land holt, muß davon ausgehen, daß sich über kurz oder lang auch diese Ursprünglichkeit wieder herstellt. Territoriales Recht verträgt - siehe Rom - sich damit nur, wenn es sehr vorsichtig und zurückhaltend die wirklich übergreifenden Rechtsbelange zu regeln sich bescheidet. Ein definitives "kulturschaffendes Recht" braucht einen gemeinsamen Werteboden der Bevölkerung, die ihm untersteht bzw. die es angenommen und aus diesem Konsens heraus codifiziert. Nicht einmal höchste Assimilationsbereitschaft (wie bei vielen Germanen der spätrömischen Zeit), die von einer Auflösung des kulturellen Herkunftsrahmens ausgeht, kann lösen, weil sich der kulturelle Boden der Gesamtbevölkerung damit (schon aus quantitativen Gesetzmäßigkeiten) auflöst, kulturelle Struktur viel tiefer geht, als willentliche Anpassung beherrschen kann. Beispiel? USA.




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