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Dienstag, 29. Dezember 2020

Davor bewahre uns Gott

Im Schatten der großen Aufgeregtheit - in angeblicher Sorge um unsere Gesundheit, die von Staats wegen verordnet wird - laufen große Dinge. Und neue Wege werden beschritten, die für den VdZ endgültig Anlaß sind, sich in diesem Staat Österreich nicht mehr sicher, ja bedroht zu fühlen. Denn er ist ein strikter Gegner der Trennung von Kirche und Staat, er ist ein strikter Gegner der Säkularisierung der Lebensvorgänge, die uns alle ins Nichts und in die Hölle der Verhaftetheit in die innerweltliche Pseudo-Logik bedeuten. Die immer und unausbleiblich und unvermeidbar in Terror und Schrecken münden.

Was die Justizministerin Alma Zadic (von der Partei Die Grünen) nun verkündet - und als wenigstens regierungsintern bereits beschlossen vorstellt - ist ein Maßnahmenpaket, das vorgibt, gegen "den islamistischen Terror" (und "nur" gegen diesen) vorzugehen, wie er vor Wochen "Österreich in Angst und Schrecken versetzt" habe. 

Tatsache ist, daß damit Verfahren eingerichtet werden, die jeden, wirklich jeden in die Situation versetzen, daß er für den Fall, daß seine Weltanschauung und religiöse Haltung der Staatsobrigkeit nicht genehm sind, nicht nur aus seinem Leben herausgegriffen und isoliert werden darf. Sondern, daß er in dieser Lage einer Gehirnwäsche unterzogen wird, die sich "Deradikalisierung" nennt, aber genau das ist: Gehirnwäsche. 

Als solche der VdZ ja auch die Psychologie generell bezeichnet, wie sie an Freud anknüpft und seit Jahrzehnten als Heilsverfahren hochstilisiert wird. Und heute als solches gewissermaßen allgemein anerkannt wird. 

Ist so ein Verfahren eingerichtet gibt es kein Halten mehr, daß es mittel- und langfristig zu einer allgemeinen Handhabe gegen Gesinnungsgegner eingesetzt wird. Denn die Beurteilungsgrundlage, auf der jemand als "Gefährder" angesehen wird, ist flexibel. Und kein Gesetz der Welt kann die Grenze "Islamismus" dauerhaft verankern. Es sind Grundsatzentscheidungen, die der Bevölkerung als Anlaßgesetzgebung, die im aktuellen Erlebenstaumel wohl populär sind, untergejubelt werden.

Prinzipiell ist jeder Mensch gefährlich. Denn es ist ein Moment der Freiheit, dieser unabdingbaren Voraussetzung und Bedingung wie Folge des Personseins, auch das Böse wählen zu können. Und nur darum kann es in einer Rechtsordnung gehen: Um die Böse Tat. Nie aber um die Möglichkeit (schon gar: Weil "Wahrscheinlichkeit") zum Bösen.
Dazu gehört auch die Ideologisierung einer menschlichen Haltung. Wollte man diese aber verbieten, dürfte man niemanden mehr auf freien Fuß belassen. Denn es ist Aufgabe jedes Menschen, sich aus der Gottferne zu erheben, die als Ideologisierung ein Halten in der Existenz - "über dem Nichts" - in allen jenen Bereichen bedeutet, die noch nicht Gott entgegen gehoben sind. 
Insofern ist somit jeder Mensch, der ex natum mit der Last der vererbten Sünde (und das heißt vor allem: Deren Folge) beginnt, eine Landschaft aus Niederungen der Ideologisierung, aus welchen Ebenen die Berge ragen, deren Gipfel in die Wolken ragen, in denen sich Gott und Welt begegnet.

Aber in der heutigen Stimmung, diesem Fluidum der Haltung, die das Denken an die Oberfläche treibt, klingt es fast wie eine unbedeutende Frage "en passant", ob solch ein Vorgehen - die präventive Bestrafung einer Person für ein mögliches Vergehen - mit einem christlich motivierten Staatsrecht und Gewissen überhaupt in Einklang steht. Ob also ein christliches Gewissen solch ein Vorgehen tatsächlich gestattet. Oder ob es nicht eine schwere Sünde ist, jemanden wegzuschließen, der "vielleicht (weil angeblich wahrscheinlich) eine Straftat plant". 

Den Willen, den Islam aus unserem Rechtssystem fernzuhalten, hätte man nur auf andere Weise begegnen können. Ihn nämlich überhaupt von unserem Land und aus unserer Kultur fernzuhalten. Aber auch das haben wir dem Liberalismus (der uns in den Grünen als Erscheinung erster Extrapolierungen des Schreckens des Liberalen vor Augen tritt) zu verdanken, der keine Ordnung herzustellen vermag, aber immer dann sehr populistisch und laut schreit, wenn ihm etwas "nicht mehr gefällt." 

Das er aber nicht verhindern wollte. Indem das Rechtsempfinden des österreichischen Staatsvolkes durch Eingliederung rechtsdisparater, kulturfremder Gruppen gespalten, unsere Rechtslage dissoziiert und dann "notgedrungen" rationalistisch (also welt-immanentistisch, also säkular) wird. Weil seine erste Grundlage, die Frage der Gerechtigkeit, den Menschen übergeben wird.

Die Ordnung einer Gesellschaft, also ein Volk, das durch einen Staatswillen geeint ist (und zwar in extremis gedacht völlig unabhängig von ethnischer Herkunft oder kulturellem Charakter) muß diesem in seinen Lebensvollzügen IMMANENT sein. Und insofern ist Freiheit, die keine Generalsituation ist, sondern ein stets neu zu erringendes Gut der Unabhängigkeit gegen situative Gewissensvergewaltigungen, eine "stille Eigenschaft" des Alltäglichen. Sie kann weder verordnet noch kann die Unfreiheit verhindert werden, wenngleich sie immer wieder sehr wahrscheinlich ist. 

Aber es gehört zu den Eigenschaften einer Kultur überhaupt, eine Vergewaltigung des Gewissens nicht zu befördern, sondern zu einem Erheben in die individuelle Unabhängigkeit und Berufung auf die Selbstgründung (der conditio humanae der "Abbildhaftigkeit Gottes" gemäß) führende Bedingungen zu schaffen. Die aber selbst wiederum als Selbstverständlichkeit des Alltäglichen auftreten müssen. 

Ist somit ein normales, alltägliches Leben nicht mehr möglich, das die Freiheit MÖGLICH macht, hat eine Kultur abgedankt. Ein Zustand der Freiheit, wie er zuvor dagewesen sein muß, ist mit Zwangs- und Gewaltmaßnahmen nicht mehr restaurabel. Und die Geschichte ist voll mit solchen Krüppelgebilden - die sämtlich Beispiele des Schreckens sind.
Eine solche Gesellschaft muß dann in einem ersten Schritt - vorausgesetzt, es besteht punktuell noch ein Staatswille - über ihre Neugründung nachdenken. Die in der Regel eine Fragmentierung, eine Auflösung des vormaligen Ganzen und eine Neufindung in Teilen, die diese selbstverständliche Lebensordnung noch haben (!), bedeuten muß. Was viel Mut und schöpferische Kraft braucht. 
Um sich dann eine adäquate Rechtsordnung zu verpassen, die dieses Sein ausdrückt. In der sie aber niemals eine einmalige Notlage zur Standardregelung, also zum Alltagsgesetz machen darf.

Ob wir das aber einer muslimischen Justizministerin überlassen sollten? Die also der Gründungsgrammatik dieses Staates Österreich schon per Geburt nicht mehr entspricht, sondern deren Leben deshalb zwangsläufig bereits eine Suche darstellt, einen Weg "außerhalb aller Gründungsgrammatik" zu finden. 

Die somit unter der Hand (und im Schatten einer Corona-Pan-Lähmung) eine neue Gesellschaft gründen möchte, die vorgibt, der veränderten Lage des Rechtsempfindens insofern Rechnung zu tragen, als sie niemandem mehr entspricht, aber vorgibt, alles "zusammenzuhalten". Was nur noch eines heißen kann: Zwang. Und Zwangsumänderung der Menschen dieses Rechtsraumes.

Gott bewahre uns, Gott bewahre uns! doch vor einem Rechtsgefüge, in dem Menschen nicht mehr werden dürfen, was sie sein müssen, weil sie es sind. Weil dieses Selbstsein nicht mehr in eine Rechtsform gegossen werden kann, in der Freiheit möglich ist. Sondern die sich zur Aufgabe gemacht hat, ein Zusammenleben zu konstituieren, das auch ohne Freiheit ihr Auslangen finden möchte. 

Freiheit ohne Gott ist aber nicht möglich.


*281220*