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Mittwoch, 30. Dezember 2020

Gerade jetzt ist die Gnadenvermittlung notwendig

Die öffentlichen liturgischen Handlungen der Kirche Ungarns fanden auch über die Weihnachtsfeiertage - und trotz aller Lockdown-Regelungen der Regierung - fast ungehindert statt. Zwar war der Kirchenbesuch deutlich geringer als der VdZ es von früheren Jahren gewohnt ist, aber er konnte jederzeit die Heiligen Opfer besuchen, somit auch diese Weihnacht in allen ihm zur Verfügung stehenden Akten der Gnadenschöpfung wahrlich feiern. 

Als Begründung ließen die ungarischen Bischöfe in einem Beschluß der Bischofskonferenz, der der als papabile gehandelte Primas der ungarischen Kirche und Erzbischof von Esztergom-BudapestKardinal Péter Erdö, vorsitzt, verlauten, daß es gerade in Zeiten der Bedrängung und Not von umso größerer Bedeutung sei, den Menschen die Erneuerung durch die Sakramente und das Gebet nicht vorzuenthalten.

Basilika Esztergom
Zwar rieten die Bischöfe, die staatliche gebotenen Vorsichtsmaßnahmen - Maske, Abstände, Schutz der vulnerablen Gruppen - einzuhalten, und zwar fand die Mitternachtsmette in Sopron generell statt in der Mitte der Nacht schon um 18 Uhr des 24. Dezember statt, und zwar war sie vergleichsweise schütter besucht - noch vor einem Jahr fand man in der Basilika St. Michaly oder in den Kirchen der Stadt kaum Platz, dicht gedrängt standen die Menschen, bis zu den Ausgängen, und harrten die vollen zwei Stunden der Feier aus - aber sämtliche Pfarren und Kirchenrektorate der Stadt hielten den gewohnten Rhythmus der öffentlichen Liturgien zu den Feier- wie Wochentagen aufrecht. 

Nur nebenbei sei gesagt: Auch die Mundkommunion wurde niemandem verweigert. (Wie überhaupt der Umgang mit dem Corona-Phänomen in Ungarn deutlich entspannter als etwa in Österreich oder Deutschland stattfindet, wenngleich die Folgen für das gesellschaftliche, wirtschaftliche Leben kaum geringer sein dürften. Zu eng sind unsere Länder in ihren Lebensvollzügen bereits verwoben.)

Lediglich dazu rieten die Bischöfe, daß ältere und kranke Menschen gut auf sich achtgeben und die öffentlichen Kulte eher meiden sollten. Für diese Fälle dispensierten sie von der Pflicht, an gebotenen Feiertagen an diesen Kulten teilzunehmen. Was freilich nicht heißt, daß irgendeine "Pflicht zur Heiligung des Tags des Herren" aufgehoben ist. 


*281220*