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Sonntag, 17. Januar 2021

Von Voodoo, Vernunft und Wünschen (2)

 Teil 2) Alles ist in einem Prinzip zusammenzufassen: 

Wer ist Herr über Leben und Tod


Der von einer anderen Seite ohnehin - und das alles also innerhalb eines halben Jahres! in diesen vergangenen Monaten sind, werte Damen und Herren, im Schatten des Wellengekräusels der "Corona-Pandemie" ganz bedeutende Grundsätzlichkeiten passiert, die aber kaum zur Aufmerksamkeit kamen, denn Grundsätze sind immer geistigerer Natur als Konkretionen, und damit den Sinnen kaum noch erkennbar weil nur noch ableitbar! - bereits entgegengekommen wird, nämlich der der Sterbehilfe. 

Die bereits per Gesetz in Österreich von einem "freiwilligen" Akt zu einem von außen durchführbaren, und damit verhängbaren wurde. Mit der Tatsache, daß die Beihilfe aus der Strafbarkeit herausgenommen wurde, wird nunmehr eine Praxis installiert, die in ihren Randbereichen bereits jetzt und von Anfang an von einer von außen auferlegten Sterbe-Nach-Hilfe immer weniger unterscheidbar wird. 

Das läuft zumindest über die Frage, die auch für die Politik von so großer Bedeutung ist: Die nicht über die Sinne, sondern nur über die Abstraktion entscheidbare Frage nach dem "Willen" des SterbendenDer nunmehr von einem Außenstehenden interpretiert und definiert wird. 

Aber wovon ist das wiederum als gängige Praxis schon seit langem initiiert worden? Von der scheinbar so harmlosen, kaum in der Öffentlichkeit diskutierten sogenannten "Patientenverfügung", in der jeder einem ausgewählten Nächsten das Recht zugestanden wird, den eigenen Willen zu interpretieren. 

Man sieht an diesem Fall also sehr gut, wie ein Prinzip nächste Fakten nach sich zieht, die zuerst noch wie völlig andersgeartete, also leicht unterscheidbare Fakten gewirkt haben. Aber sie werden von Prinzipien berührt, und somit zieht ein Faktum das nächste nach sich, das von diesem Prinzip berührt wird.

Dabei übersehen wir hier einmal das nächste Prinzip. Denn man muß davon absehen, daß der Staat erstmals den sogenannten "assistierten Selbstmord" und sogar den Selbstmord überhaupt aus der Strafordnung ausgliedert! In der er sich bis dato befand: Selbstmord ist (oder war) bislang eine Straftat! Der Leser möge sich daraus die Stellung des Einzelnen zu Umgebung, Ort und Volk ableiten. 

Somit ist aber prinzipiell die Tötung eines anderen außer Strafe gestellt. Ob diese Tötung - und die ist es nach wie vor! - eine Straftat ist oder nicht wird nun nur noch von (fallweisen) "Interpretation" abhängig gemacht. 

Auch diese erst jüngst gefällte höchstrichterliche Entscheidung ist also eine Grundsatzentscheidung, die sich nicht nur selbst gar nicht an "Fällen", sondern an im Recht bereits vorhandenen Grundsätzen orientiert hat. 

Aber damit ist klar, daß sich nächste Fallentscheidungen anschließen werden. Die jeweils an die verschwimmenden Grenzen zu Grundfragen des Rechts anschließen in der eine gelebte Tatsache zum Recht werden wird (denn das tut das Leben: Es SETZT zumindest tendenziell Recht). Somit ist auch von dieser Seite das Recht auf Leben, das in jedem Volksempfinden auch eine Pflicht (also beidseitig) ist, außer Kraft gesetzt. 

Damit fällt der Mord selbst. Weil seine Definition ins Neblichte absinkt. 

Aber gehen wir weiter zurück. Und stellen die Frage: Warum und wie sind wir so weit gekommen? Ganz einfach: Weil dieses Lebensrecht bereits durch die Verhütung und der darin enthaltenen Frage nach "gewolltem und ungewolltem Leben" entschieden wurde: Der Mensch hat das Recht, einen Naturakt zu setzen und dessen Folgen aber dann nach "gewollt" oder "ungewollt" zu beurteilen. 

In dieser Grundsatzentscheidung über die Entstehung von Leben, über dessen Ent-Bindung von ihrem natürlichen Entstehungsakt (Geschlechtsverkehr) folgte unausbleiblich die Abtreibung, und so mancher hat damals davor auch gewarnt weil das gesehen. Von diesem mit der Verhütung mitgeschleppten Virus - pardon: Prinzip - war der nächste Schritt klein. Und der war die Einführung der Euthanasie. 

Das in der Verhütung enthaltene Prinzip war nämlich tendenziell (er "fiel" also in diese Richtung), über lebenswertes und lebensunwertes Leben zu befinden. Das lag in der Bewertung des Sexualaktes, den man aufteilte, sezierte gewissermaßen, und so seiner ganzheitlichen Natur beraubte, zur Funktion machte.

Verhütung - Zwangsimpfung - Eugenik. Die Linie ist klar. Sie macht explizit, was schon vor hundert Jahren in zahlreichen (!) Staaten dieser Welt gang und gäbe war. Nicht nur in Deutschland, wo es nach dem Krieg dämonisiert werden mußte, um die aus geostrategischen Gründen durchgeführte Vernichtung Deutschlands zu rechtfertigen. Sondern schon Jahre VOR Deutschland in Skandinavien, in den USA und in der Schweiz. 

Nicht nur, aber eben dort gab es die Zwangssterilisierung von "Lebensunwerten", von Erbgeschädigten, von Geistesgestörten, von Schwachsinnigen, von Unintelligenten, von ... einfach "abstoßenden" Menschen. Mit der Hauptfrage: Wollten diese Kretins nicht selbst, daß sie ihr dumpfes Leben gar nie bekommen hätten, könnten sie diese Frage überhaupt entscheiden? Das brachte im Interesse der Volksgesundheit per Gesetz hunderttausenden, wenn nicht Millionen Menschen die Zwangssterilisierung. Und es war möglich, weil die Impfung per Zwang bereits Gesetz gewesen war.

Wo aber liegt die Wahrheit in dieser Frage? Sie liegt darin, daß es in der Schöpfung insgesamt nicht um bestimmte Aktualisierungen und Erkenntnis- oder Rationalitäts-Stufen als Kriterium des Menschseins geht, wie aber schon bei Descartes erstmals zum Kriterium des Menschseins überhaupt wurde ("Cogito ergo sum" - ich bin nur, weil und soweit ich "denke"), sondern um das, was Jesus selbst in mehreren überlieferten Geschehnissen mit "Selig die Armen im Geiste" und als gewisse "Stufe des Kindseins" bezeichnet hat. Das gerade auch den geistig nicht "Erwachsenen" nicht nur einschließt, sondern sogar zum bevorzugten Menschen per se macht. 

Denn er hat etwas, das wir Rationalitätsmaschinen nicht mehr haben: Er hat die Kluft zwischen Gut und Böse nicht und damit sogar überwunden. Weil er auf der Stufe des Vor-Erbsündlichen Menschseins steht. Daß er insgesamt nicht "gut" oder "böse" werden kann weil nicht entscheidet, macht ihn erstens generell aber "gut", und zweitens gemahnt es an die Ausrichtung des Menschen auf eine Gesellschaft, auf den Nächsten. 

Und erinnert an das Wesen der Schöpfung als unfaßbares, gigantisches System der Hierarchie, der HEILIGEN ORDNUNG. In der eines dem anderen zur Nahrung wird - und somit nicht sich selbst gehört, auch nicht der MENSCH, auch nicht diesem sein Leben. 

Was durch jeweilige Verhältnisse im Rahmen einer nie vermeidbaren, von uns Erwachsenen aber in gewissem Rahmen (als sittliche Entscheidung) mitbestimmbaren weil WÄHLBAREN Autoritätsbeziehung geschieht. In der wir dann unsere Urteilskriterien VON AUSZEN erhalten. Als Norm, als Gesolltes, als Sein überhaupt. 

Es ist immer eine Offenbarung, die uns zeigt, was über uns steht, und wonach wir uns also ausrichten müssen. Wobei die menschliche Kette in Jesus Christus endet (und beginnt).

Aber egal welcher Mensch, immer ist er Abbild Gottes, und aus diesem selbst hervorgegangen: Als Geschöpf, als bejahtes Sein und somit als gewolltes Glied in diesem Spiel eines unendlichen Gottes.

Der sich in einem unfaßbar schönen Theater der Schöpfung an sich selbst erfreut, und uns Menschen - in Jesus Christus - in diese Freude mit hineinholt. Ungeschuldet, aus freiem Willen, und aus reiner Liebe.


*130121*