Die Strategie des Bösen war noch weit perfider, als gedacht, und ganz sicher auch dem klügsten Revolutionär nicht bewußt. Sie war vor allem enorm effektiv.
Sie war spätestens im 20. Jahrhundert - und da schon ganz direkt - darauf ausgerichtet, die Frau in zahlreichen kleinen Schritten, die dann die großen kaum noch sichtbar gelassen haben, aus der Eingebundenheit als ihrer Wesenserfüllung, als der Angewiesenheit auf eine Mann-Frau-Ordnung, herauszubrechen.
Was heißt: Aus der Angewiesenheit (im wörtlichen Sinn) auf den Vater zu entlassen, zu "ex-mani-cipere", zu emanzipieren, aus der Hand zu geben. Das geschah, indem zuerst das Gift der menschlichen "Autonomie", das bereits vor hunderten von Jahren in immer größeren Dosen verabreicht wurde, bis es nur noch logisch schien, auch der Frau diese "Selbst-"Bestimmung zu übertragen.
Worauf nur eines folgen kann: Eine willkürliche Wahl des Punktes, an den sie angebunden ist. Was aber in sich nicht mehr gelingen kann, weil die Voraussetzung für eine Wahl fehlt: Die fundamentartige Ordnung des Urteilsvermögens. Das heißt, daß dem Urteilsvermögen (das ja mit "Denken" nur auf eine gewisse Weise zu tun hat, nicht aber es selbst "ist") jene Kriterien fehlen, die, aus einer geordneten Persönlichkeit heraus.²
Die Folgen davon äußern sich auf einem Gebiet, das nur auf dieser Verstehensgrundlage erkennbar wird: Die Frau wurde damit bindungsunfähig. Das heißt, daß die Fähigkeit und Möglichkeit zur Ehe nicht mehr vorhanden ist.
Diese Entwicklung ist wie schleichender Krebs vorangeschritten. Weshalb sie alte Paare weniger betrifft. Deshalb fehlt älteren oder alten Paaren auch das Verständnis für dieses Problem. Paare, deren Urteilsvermögen noch VOR der Geburtenschwemme nach 1945 gebildet wurde können es überhaupt nicht sehen. Deshalb sind ihre Analysen zur Lage der Ehe so gut wie irrelevante Ausflüge in Traumzustände.
Bei Paaren aus der Zeit der geburtenstarken Jahrgänge (bis 1965) ist diese Zerstörtheit aber bereits deutlich erkennbar, aber noch in unterschiedlicher Ausprägung. Die stark vom je individuellen Entwicklungsweg abhängt, je nach sozialem Umfeld der Kindheit ausgeprägt ist. Die aber selbst dort, wo diese Bedingungen noch besser waren, so gut wie immer und mit der Zeit vom Gift der Bindungsdiffusion durchwirkt wurde. In deren Kindheit war aber die Ehe noch als völlige Selbstverständlichkeit im Gemüt.
Von völliger Bindungsunfähigkeit - und zwar als contradictio in adjection - muß man aber bereits bei den Generationen seit den 1960er Jahren sprechen. Bis zur Gegenwart, wo die Jungen folgerichtig nicht einmal mehr an Ehe denken. Wo also der Gedanke an Ehe ein Hinzukommendes sein muß oder müßte. Mit dem Problem, daß er für diesen Seelenzustand (wo man sich vor der Wahl sieht, die Ehe als einen positiven Akt - oft sogar contra Umgebungsprägung - zu setzen) zum Widerspruch selbst wird. Denn wie die Religion, kann man auch die "Ehe" bzw. den Ehepartner nicht wählen.
Die Frau ist bereits bindungsunfähig geworden. Aber nicht aus "eigener Schuld". Doch ist damit die Bindung überhaupt als anthropologische Bedingung des Menschwerdens eliminiert. Und damit ist das Menschwerden, das ein Zueinander von Mann und Frau ist, ausgeschlossen.
Dem VdZ ist klar, wie sehr diese Aussage gegen jedes Selbstverständnis des heutigen Menschen geht. Aber ihm ist auch klar, daß genau dies das sicherste Indiz für die Wahrheit seiner Aussage ist.
Trifft es bereits auf den Mann zu, so noch mehr für die Frau. Bei dieser aber bereits vom ersten, alle weitere Persönlichkeit tragenden Wesensansatz her. Die Frau kann und darf sohin nie in einem Zustand sein, in welchem sie "sich selbst überlassen" ist. Sodaß sie gewissermaßen außerhalb einer Ver-bind-lichkeit steht und solcherart "frei entscheiden" kann, ob und an wen sie sich bindet.
Die Ver-bind-lichkeit des Menschen ist prinzipiell ein Vorangehendes. Das nur im Mann als dem Haupt des kleinsten, für sich stehenden sozialen Organismus, dem Haus - an dem also ein Reich, eine kleine oder große Zahl und Ordnung von an ihn gebundenen Personen hängt - eine gewisse Wahlmöglichkeit behält. Und zwar dort, wo sie den öffentlichen Kreis berührt.
Der immer ein Kreis von Häuptern von Häusern ist, nur darin wiederum eine hierarchische Ordnung hat, die aber nie in die einzelnen Häuser eingreifen kann; man muß sich also "Gesellschaft" immer als eine Art "Reich" oder "Staatenbund" vorstellen.
Aber sogar schon den Platz, an dem sein Haus (mit ihm) zu stehen kommt, kann sich der Mann nicht aussuchen. Er kann sich lediglich in ein Verhältnis dazu setzen, das aber immer auf ein bereits vorangehendes, gegebenes Verhältnis aufbaut. Daraus gibt es kein "Entkommen".
Bei der Frau ist dies auf den Ehemann bezogen. Der vom Vater gewählt wird (im "Anhalten um die Hand" ist da vor drei, vier Jahrzehnten noch etwas Dahingehendes mitgeschwungen) - im Sinne von "eine Möglichkeit ins actu gesetzt" - und der Frau ein nahtloses Übergehen von der Anbindung an den Vater zum Ehemann ermöglicht. Der Ehemann ersetzt damit den Vater, und er tut dies natürlich auf eine Weise, die dem nächsten Reife- und Entwicklungsstadium der Frau angemessen ist. In der Ehe wird auch sie zu ihrer größten Möglichkeit geführt.**
Morgen Teil 2) Es gibt sie sehr wohl, die Kollektivschuld.
Und hier sehen wir sie.
*090321*