In einem seiner Theaterstücke hat es der VdZ einer Figur so in den Mund gelegt: Daß mit der Umverteilungspolitik das Einkommen mit dem Umgehenkönnen nicht mehr Schritt gehalten hat. (Darauf alleine sind der größte Teil aller derzeitigen volkswirtschaftlichen Schwierigkeiten zurückzuführen.)
Und damit sind wir erneut bei Wesen und Stellung von Eigentum. Denn Eigentum muß mit der Vernunfteinsicht einhergehen. Vernunfteinsicht heißt, daß das Wesen eines Dinges - also seine Beziehungen, in jeder Hinsicht - erkannt wird. Deshalb ist das Maß des "gerechten Eigentums" nicht, ob jemand viel oder wenig besitzt, und schon gar nicht, ob jemand mehr als der andere besitzt. Unterschiedlichkeiten ergeben keinerlei Aussage zur Gerechtigkeit von Eigentum selbst, und seien sie noch so groß!
Das Maß des Eigentums kann nur sein, wo jemand kraft seiner Vernunft und seines Selbstbesitzes, in dem er vernunftgemäß handeln kann, in der Lage ist, ein Gut, eine Sache in allen ihren Beziehungen in ihre Bestimmung zu versetzen, also: sie zu nützen.
Und zwar sie so zu nützen, daß das Wesen einer Sache auch erfüllt wird. Dazu also muß der Eigentümer sie erkennen bzw. erkannt haben. Nur dann kann man von Gottgefälligkeit nämlich sprechen: Wenn alle Dinge in der Erfüllung ihres Wesens zum Lobe Gottes beitragen, indem sie "singen".
Jemandem Güter zur Verfügung zu stellen, deren Ansprüche er - sittlich - nicht erfüllen kann, ist deshalb pure (humanistustische) Bosheit, und das Gerde von Armut und deren Bekämpfung meist leeres und dummes Geschwätz.
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