Im alten Ägypten, aber auch an manchen europäischen Höfen, wie jenem der Welfen, den Fürsten von Hannover (und später England), war es üblich, beim Begräbnis des Fürsten ein "Totengericht" zu halten. Dazu wurden in einer entsprechend detaillierten Grabesrede nicht nur die guten, sondern auch die schlechten Taten eines Herrschers vor versammeltem Volk aufgezählt und abqualifiziert.
*070408*