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Freitag, 15. Oktober 2010

Bericht von der Bankenfront

Noch immer kämpft man in der Schweiz - immerhin berichtet man dort relativ offen darüber - unter dem Titel der "too big to fail"-Regelung um eine Regelung, wie man verhindern kann, daß ein Bankenzusammenbruch die gesamte Wirtschaft so in Mitleidenschaft ziehen würde, daß der Staat damit erpreßt werden kann, und ... die Bank auffängt. So, wie es ja weltweit in den letzten beiden Jahren geschehen ist. Der Staat? Der Steuerzahler.

Um dies aber wenigstens nicht dem Zufall zu überlassen, ja um eventuell bereits Vorstufen einzubauen, um Zeit zu gewinnen, versucht man nun zu regeln, ab wann und unter welchen Bedingungen der Staat zukünftig garantieren wird (was natürlich die Bonität der Banken weltweit stärkt) - und was dafür die Banken erbringen müssen, um diese verbriefte "Unfallbarkeit" zu verdienen. Die ersten Vorschläge besagen, daß die Banken eine Eigenkapitaldeckung von (weniger als) neunzehn Prozent darstellen müssen.

Eine Notfallgrenze scheint bereits festzustehen: Ab einer Kapitaldeckung von fünf Prozent müssen Banken aufgeteilt werden, um so in besser fundierten Banken aufgegangen keine Gefahr mehr darzustellen.

Die Regelungen scheitern derzeit aber an der Undurchsichtigkeit der Bankengeflechte, die klar darzustellen sich die Banken auch weigern. So müßte nun der Steuerzahler für ein ihm gar nicht einsehbares Risiko haften. Außerdem würde, so berichtet die Neue Zürcher Zeitung, es unrealistisch sein von den Banken zu verlangen, bei Erreichen dieser Untergrenze von sich aus eine Aufteilung der Bank anzumelden - die Folgen wären unabsehbar, die Kreditschädigung ist unkalkulierbar und könnte erst recht Dominoeffekte erwirken.

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Fünf Prozent Eigenkapital. Fünfundneunzig Prozent sind in solchem Fall Risikokapital: Kapital, das mit der Bonität der Kunden oder der Werte, auf die es bezogen ist, wie zum Beispiel Grundstücke, Häuser, Kapital IST, oder aber nicht, das also dann Geld wäre, das dem Wirtschaftskreis entzogen 1 : 1 von diesem aus dem Stand, aus seiner laufenden Wirtschaftsleistung heraus, aufgebracht werden müßte, will man nicht das Insgesamt riskieren (Totalzusammenbruch der Währung) oder zumindest schwer beschädigen.

 
*151010*