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Mittwoch, 5. Mai 2021

Warum die Gegenwehr gegen Impfpflicht unmöglich wurde (1)

QR Gerl-Falkovitz
Wo wir hinkommen, wenn wir auf einem Wissen (als sicher geglaubte Wirklichkeiten) aufbauen, das aber genau das nicht mehr erfüllt, was Wissen ist: Anteil am Wissen Gottes (also des Seins selbst) teilnehmen (Gerl-Falkovitz: "Die Wahrheit ist immer größer als wir!") erleben wir längst. 

Es ist uns nur nicht bewußt, wie wenig unser Denken noch die Zeit und die Wirklichkeit zu erfassen vermag, und wie wenig deshalb auch unser Wollen (das im Zielerfassen auf Wahrheit und Wissen Bezug nehmen muß) noch als es selbst erfaßt werden kann, und wie wenig wir deshalb noch in einer Gesellschaft, die sich auf einen täglich neu auszufechtenden Diskurs bezieht, weil jede Gewißheit (die wesenhaft Tradition ist, das heißt Gabe von Menschen, die uns im Leben vorausgehen) verloren ist, wie wenig wir also in solch einer Gesellschaft - der unseren - eine "Chance" haben, uns durchzusetzen.

QR EGM und Impfpflicht
Was so kompliziert eingeleitet wurde, hat einen konkreten Anlaß, der damit verstehbarer gemacht werden soll. Zwei tschechische Familien haben nämlich den tschechischen Staat vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg geklagt. Der die Familien mit Strafen belegt hat, weil diese die (üblichen) Impfungen für ihre Kinder verweigert haben. Dagegen haben die Familien opponiert, und die Klage nach Straßburg getragen. Den Prozeß dort aber haben sie verloren. 

Warum? Das geht aus dem Urteil hervor. Das Gericht in Straßburg, dessen Entscheide für die europäischen Staaten völkerrechtlich verbindlich sind, hat nämlich entschieden, daß das Recht der Gesellschaft, sich vor Menschen per Impfung zu schützen, die bestimmte Krankheiten verbreiten könnten, die Einzelne aber in ihrer Widerstandskraft überfordern, gehe dem Recht auf KÖRPERLICHE UNVERSEHRTHEIT vor.

Das ist es auch. Die Familien haben damit jenes Argument verwendet, das generell in Kreisen von Impfgegnern als DAS Argument gegen die Impfung gilt: Das Recht auf körperliche Unversehrtheit. Das (so nebenbei) noch als Rechtsargument für jede Menge anderer Rechte (und Pflichten) verwendet wird, man denke an die körperliche Züchtigung, dieses uralte Recht der Eltern oder überhaupt aller Erziehungsberechtigten.*

Aber solch eine Klage muß scheitern. Weil die körperliche Unversehrtheit nicht jenen Rang hat, der - wie in diesem Fall - die allermeisten Rechte der Mitmenschen übertrifft! Sein Rang ist zu niedrig! 

Nur ein Argument kann es in diesem Fall geben. Und jetzt erkennen wir, warum es so fatal war, es durch die Emanzipation seit den 1970ern auszuhebeln. Es ist das Recht auf die Integrität der Familie! Diese wurde im Laufe der letzten Jahrzehnte dermaßen ausgehöhlt, ja nahezu ausgelöscht, daß sie im allgemeinen Rechtsempfinden und damit auch im Rechtssystem kaum noch eine Rolle spielt. 

Aus anthropologischen Gründen (also Gründen, die das Wesen des Menschseins betreffen) muß diese Integrität mit zu den höchsten Gütern eines Staates gezählt werden. Auf ihm fußt ein ganzer Rattenschwanz an Individualrechten, die allesamt hohen, ja höchsten Rang besitzen müssen. Das meint das Recht auf Unverletzlichkeit des Privatraumes ebenso, wie das Recht auf Berufswahl oder das Recht auf Privateigentum.

Das heißt, daß die Unverletzlichkeit einer Familie als Rechtsraum gesehen wird, der vom Staat höchst zu schützen und allerhöchstens in Subsidiarität behandelt werden darf. In dem aber Art und Weise der Kindererziehung das alleinige Recht der Eltern ist: Wer die Mühe auf sich nimmt, um es zu illustrieren, Kinder aufzuziehen, womit er im übrigen das elementarste Element ist, in dem der Staat überhaupt be- und weiterbesteht, schon das müßte das Elternrecht so hoch reihen: Weil die Eltern nicht wie Sklaven "ausnützbar" sein dürfen, denn immerhin ist Nachkommenschaft eine immer dem privaten Wollen überlassene Angelegenheit.

Auf dieser (!) simplen Naturgegebenheit baut damit der Staat selbst auf. Der somit auf der Integrität der Familie aufbaut, in der zwei Menschen, die substantiell Mensch werden, WEIL sie als Mann und Frau erst in der Ergänzung Mensch werden (man kann die Rufzeichen nicht oft genug setzen, zumalen heute), muß die Integrität, also Unverletzlichkeit der Familie beruhen, die somit eines der elementarsten Grundrechte ist, die ein Rechtssystem überhaupt haben kann. 

UND NUR UNTER BEZUG AUF DIESE INTEGRITÄT DER FAMILIE IST DESHALB AUCH EINE VERWEIGERUNG EINER IMPFUNG ZU VERTEIDIGEN.

Die Klage beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte auf Aufhebung der Impfpflicht (auch für Minderjährige) als Staatsangelegenheit hat nur Aussicht auf Erfolg, wenn sie sich darauf bezieht, was sie in Wirklichkeit ist: 
Ein unzulässiger Eingriff in die erzieherischen Rechte der Eltern, die sich aus der staatlich verankerten Pflicht in der Aufzucht (so heißt der offizielle Terminus technicus) zwangsläufig ergibt. 

Wenn ein Staat aber stattdessen in lauter Individuen zerfällt, ist es der Staat selbst, der auch sämtliche Verpflichtungen festlegt, die dem Einzelnen erwachsen, WEIL er in einer Gesellschaft lebt. Die somit immer die Gesamtgesellschaft ist. Eine Zwischeninstanz gibt es nicht mehr. Der Staat definiert sich somit auch anders, ja neu, verglichen mit dem Staat von vor etwa fünfzig Jahren. 

Denn damals begann die systematische Auflösung der familiären Integrität, in der Zerstörung der Unverletzlichkeit der Ehe. Als der (praktisch immer) sozialistische Staat in Rechte und Pflichten der Ehepartner einzugreifen begann, was sich bald auf deren Rechte und Pflichten den Kindern gegenüber ausgeweitet hat. Sodaß wir heute jede Menge an Institutionen haben, die der Familie (die es im eigentlichen Sinn kaum noch gibt) vorgereiht werden, man denke an den Kindergarten, oder die Schule. Oder man denke an Jugendämter oder andere Einrichtungen, die in die Erziehung eingreifen, wenn diese nicht den Vorstellungen staatlich eingerichteter Ideologiestellen entsprechen.

Wenn man sich heute den Kopf zerbricht, warum es zu einem derartigen Einbruch in die Geburtenhäufigkeit bei Frauen und Paaren gekommen ist, dann wird dieser Grund, der aber der eigentliche Grund ist (!), so gut wie nie reflektiert. Die Geburtenrückgänge haben nicht WEGEN der Pille begonnen, sondern sie haben begonnen, als die Autorität der sogenannten "Wissenschaft" dem Wollen der Individuen vorgereiht wurde. 

Haben begonnen, als die Autorität der Kirche dadurch (!) angegriffen, ausgehöhlt und schließlich zerstört wurde. Haben begonnen, als Aufklärungsprogramme die Integrität und Intimität der Eheleute aufgebrochen haben. Haben begonnen, als solche Fragen ihrer Schamhaftigkeit beraubt und zu allgemein geregelten Fragen einer neu definierten Moral wurden. Haben begonnen, als die Integrität der Familie zerstört wurde. Haben vor allem begonnen, als die Sichtweise von Ehe und Familie zu einer Frage der "Wissenschaft" erklärt wurden, die nunmehr die Natur des Menschen neu (materialistisch, evolutionistisch) und völlig anders definiert hat.

Damit hat sich der Staat, der (als oberster Geber wie Bewahrer von Autorität, vergessen wir das nicht!) auch die Wissenschaft beherrscht, an die Stelle der Familie (deren Verfaßtheit auf Fragen der Natur beruhen) gesetzt. Damit hat sich die gesamte Verfaßtheit des Staates geändert! Denn der wird nunmehr nicht mehr aus dem Wollen von Familien (die sich in ihren Häuptern, den Männern, bzw. in der von diesen gebildeten Ordnung artikuliert und zum Willen zum Staat formiert) gebildet, sondern aus dem vermuteten Wollen der in seinem Rechtsbereich (der schon deshalb nur noch auf Territorium, nicht mehr auf Menschen bezogen ist: Weil der Einzelne dem Staat gegenüber verschwindend klein und für den Staatswillen, aber mehr noch: Für das wesentliche Bestehen und Leben des Staates unbedeutend wird; das Märchen von der "demokratisch einzubringenden Stimme" ist der Wille einer statistischen Quantité négligeable).


Teil 2) Der Staat hat leichtes Spiel.
Er steht nun schon direkt vor unserer Haut.


*100421*