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Samstag, 9. Oktober 2010

Gerechtigkeit des Staates

"Es gehört auch zur Gerechtigkeit, die eigene Entscheidung über die Zumutbarkeit für andere am wirklichen Urteil der anderen auszusetzen. Nicht, als ob der reale Konsens das Kriterium für die Berechtigung des eigenen Urteils wäre. Aber es gehört zur Gerechtigkeit, daß die von den Betroffenen vorgebrachten Gesichtspunkte ernsthaft in die eigene Überlegung, in die Rechenschaft des Entscheidenden vor sich selbst, eingebracht werden. 

Wo dies nicht geschieht, muß unterstellt werden, daß es ihm bei seiner Entscheidung in Wirklichkeit doch um partikulare Interessen geht. Die Demokratie gewährleistet nicht den Rechtsstaat. Aber der Rechtsstaat, der sich der demokratischen Kontrolle entzieht, steht in dem unaufhebbaren Verdacht, keiner zu sein."

Robert Spaemann, in "Der Streit der Philosophen"

*091010*