Ein Wort schwirrt einem in diesen Zeiten m die Ohren - es ist das Wort von den "rechtsfreien Räumen". Hier täte Begriffsklärung not. Denn einen rechtsfreien Raum im eigentlichen Sinn gibt es gar nicht. Wo immer Dinge zueinander in Beziehung stehen, haben sie kraft ihrer Natur das, was man Rechtsordnung nennen muß. Und schon gar gilt das für Menschen.
Dem ist das GESETZ gegenüberzustellen. Gesetze, die ausdrücklich festhalten, was das Recht verletzen würde. Das Recht, das NUR der Lebensordnung der Menschen entspringen und im Gesetz (das einen Rechtsbruch konstatiert und ahndet) entsprechen kann.*
Erst dann wird greifbar, warum eine Kritik an Frau Merkel nicht greifen kann, wenn man sie des "Rechtsbruchs" bezichtigt. Denn sie bezieht sich sehr wohl auf ein Recht - auf das Recht der Lebensordnung. Aber sie bricht dafür GESETZE.
Niemals kann ein Staat eine Rechtsordnung ganz explizieren und umfassen. Das ist unmöglich, und vor allem eines nicht: wünschenswert! Das die Menschen glauben zu machen und gemacht zu haben ist nicht nur Frucht des Mißverstehens jeden Rechts als "positives Recht" - Recht wäre also nur, was explizit oder sogar willkürlich festgelegt würde, im übrigen ein Auswuchs des absolutistischen Mißverständnisses. Vielmehr gilt sogar, daß ein Staat, der keine Rechtsordnung hat, niemals durch Gesetze eine solche installieren könnte. Wir werden darüber an dieser Stelle in nächster Zeit noch mehr zu lesen bekommen. Es ist aber vor allem ein Unsinn. Und es hat fatale Auswirkungen: Der Zustand der Familien heute etwa ist fast ausschließlich auf einen Eingriff des Staates per Gesetze zurückzuführen, die dem Recht widersprechen. Und deshalb desaströs auflösend wirken. Der Staat begeht hier fortlaufend und aus ideologischen Gründen Rechtsbruch - aber nicht Gesetzesbruch.
Es gibt per se keine rechtsfreien Räume. Es gibt aber gesetzfreie Räume. Wenn das Gesetz das Recht nicht mehr umfaßt, ihm widerspricht, zwingt man die Menschen in die faktische Anarchie. Denn über allem Gesetz bleibt das persönliche Gewissen die erste und verbindlichste Basis, auf der alleine (!) sich ein Mensch wirklich konstituieren kann. Denn im Gewissen steht ihm das Sein gegenüber. Ein durch Gesetze verbildetes Gewisen ist deshalb nicht nur möglich, sondern es verheißt ein per Gesetz verbildetes Rechtsbewußtsein und -system. Kein Gesetz der Welt kann (wie in diesem Fall) das Recht (einer Familie) wesentlich verändern. Das gilt für Völker im Ganzen nicht weniger.
Was bei dem nahezu systematisch gewordenen Gesetzesbruch unserer Eliten also auffällt ist, daß ihr Rechtssystem mit dem Rechtssystem des Volkes nicht mehr übereinstimmt.
Womit wir es bei Einwanderern aus fremden Kulturen zu tun haben sind somit nicht "rechtsfreie Räume". Es sind Räume unterschiedlichen Rechts, das unsere Gesetze naturgemäß gar nicht fassen können. Weshalb eine Verfolgung der Rechtsbrüche in Köln - denn das waren Rechtsbrüche - mit Gesetzen nahezu aussichtslos ist. Salopp formuliert würde es unser Rechtssystem (NICHT das der Gesetze!) nämlich notwendig machen, daß sich eine Hundertschaft deutscher Männer aufmacht, um die Tausendschaft nordafrikanischer Männer zu verprügeln, daß ihnen hören und sehen vergeht. Das entspräche unserem Rechtssystem, es entspricht aber nicht unserem Gesetzessystem, das sich auf Menschen MIT UNSREM RECHTSSYSTEM bezieht. Während es sich auf Menschen mit entsprechend fremdem - nordafrikanischem, arabischem, etc. - Rechtssystem sehr wohl bezöge. Die nämlich den Nicht-Schutz der Frauen durch deutsche Männer (oder ist dem Leser ein Bericht bekannt, wonach auch nur ein einziger deutscher Mann die bedrängten Frauen beschützt oder verteidigt hätte?) als Schwäche des Rechtssystems - und damit des Gesetzessystems - ansehen.
Die Höhe eines Rechtssystems wird maßgeblich durch die Übertragung der Gewalt angezeigt. Wobei es eine restlose Übertragung von Gewalt an den Staat gar nicht geben KANN. Es würde auch die letzte Gewissensreserve, ja das Heil eines Menschen an den Staat übertragen. Das ist umöglich, ja es würde zu einer völligen Übertragung von Verantwortung führen, also zur kollektiven Verantwortungslosigkeit. Hier spielen also naturrechtliche, ontologische Fakten ihre wesentliche Rolle. Hier spielt Religion ihre Rolle. Ungleiche Religionen haben IMMER ein ungleiches Rechtssystem zur Folge.
Die Höhe eines Rechtssystems wird maßgeblich durch die Übertragung der Gewalt angezeigt. Wobei es eine restlose Übertragung von Gewalt an den Staat gar nicht geben KANN. Es würde auch die letzte Gewissensreserve, ja das Heil eines Menschen an den Staat übertragen. Das ist umöglich, ja es würde zu einer völligen Übertragung von Verantwortung führen, also zur kollektiven Verantwortungslosigkeit. Hier spielen also naturrechtliche, ontologische Fakten ihre wesentliche Rolle. Hier spielt Religion ihre Rolle. Ungleiche Religionen haben IMMER ein ungleiches Rechtssystem zur Folge.
Und DAS sollte man endlich zu begreifen anfangen! Denn es wäre nur mit Parallelgesellschaften lösbar. Die Ansätze dazu trägt, übrigens, unser Rechtsempfinden, damit unser Rechtssystem, in sich. Indem es den Faktor der "subjektiven Verantwortung" als Faktor kennt. Und schon heute (etwa) Muslime nach IHREM Rechtsbegriff beurteilt. Der Fall Köln hat damit gezeigt, daß die Zuwanderung unausweichlich eine Rückbildung unseres Rechtssystems auf das Rechtssystem anderer - na sagen wir es offen: weniger entwickelten ... - Kulturen und Völker verlangt.
Das gehört zu den wahren Folgen der Massenzuwanderung der letzten Jahrzehnte. Die deutschen wewrden sich, um den neuen Anforderungen zu entsprechen, ein gutes Stück aus ihrem entwickelten Rechtssystem nach unten bewegen müssen. Und das Gesetz wird dem dann nachfolgen müssen.
Denn das Gesetzessystem eines Staates wird von seiner unteren Rechtsgrenze her bestimmt. Nicht von seiner obersten.
*Es ist eine uralte Weisheit des Geschäftsmannes: Ein Vertrag hat dann und solange Wert, als beide Partner sich ohnehin daran halten (wollen). Er ist ab dem Moment wertlos, wo er gebrochen wird. Vor dem Richter wird das Recht, auf dem der Geschäftsverkehr beruht hat, völlig neu ausgelotet.
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