Die aktuelle Sünde - Die Todsünde
In der
Sünde selbst ist ebenfalls zu unterscheiden. Gar von Todsünde ist zu
sprechen, wenn der Verstoß wirklich gravierend ist, sowohl der Tat nach
als auch der Sache nach. Einen Käfer unmotiviert zu erschlagen hat gewiß
eine andere Tatschwere als einen Menschen zu erschlagen. Die Tosdündee
ist einewirkliche Abkehr von Gott, während die läßliche Sünde ein
Verstoß gegen seine Ordnung ist, gewiß, aber keine schwerwiegende Abkehr
von seiner Ordnung damit einhergeht. Deshalb unterscheidet sich die
läßliche Sünde auch durch die Auswirkung auf die Leiblichkeit als
Grundlage des weltlichen Erkennens, darauf werden wir nach und nach
unten eingehen.
Aber wesentliches Merkmal der Tüdsünde
ist, daß der Sünder ihre Schäden und Fogen NICHT aus eigener Kraft
beheben kann. Deshalb sind etwa viele Sünden gegen den Leib Todsünden,
denn sie betreffen, wie unten hoffentlich verständlich wird, in ihren
Folgen die Erkenntnisbasis selbst. Mord etwa ist ein so schweres
Vergehen gegen das Leben selbst, daß es den Mörder selbst in seiner
tiefsten Konstitution betrifft. Der Sünder kann nichts mehr an Gnade
erwerben, EHE nicht Gott selbst durch Vergebung (im Sakrament der
Beichte) die Gnadenfähigkeit selbst wieder herstellt. Die Folgen sind
freilich ein ganz eigenes Problem, dazu unten.
Doch ist
es in der Logik der Gerechtigkeit Gottes, daß die Todsünde auch in die
ewige Verdammnis führt. Sie bedeutet eine substantielle Abwendung von
Gott, und damit eine Hinwendung zu Satan. Im Zustand der Todsünde -
selbet wenn man gewissermaßen "gute Taten" anderer Art vollbringt - ist
es nicht möglich, den Glanz vor Gott, der ja nur ein Ganz IN Gott sein
kann (letztlich betet sich Gott in der Schöpfung ja selbst an), also die
"Verdienstlichkeit" einer Tat, geltend zu machen. Sie zählt nicht, weil
man prinzipiell von Gott fern ist.
Die Erbsünde
Die aktuelle Sünde - also die,
wie wir aktiv begehen - unterscheidet sich freilich von der Erbsünde,
wenn auch nicht in vielen Folgen und Strukturen. Sie wird als
Grundverfaßtheit des Menschen IN seiner Verfehlung durch konkrete
Vererbung dieser Disposition, dieser Haltung weitergegeben. Sie ist
damit zwar kein subjektives Vergehen, aber sie ist eine Position, ein
Ort, an dem sich jeder Mensch befindet. Deshalb kann oder muß man sie
auch nicht beichten, aber sie ist eine jeden Menschen betreffende
objektive Stellung dem Sein gegenüber, also eine Veranlagung zur
Verfehlung. Sie wird deshalb auch durch die Taufe prinzipiell
"repariert", wenngleich es dem Willen des Menschen obliegt, sich in
diesem Zustand zu bewahren. Verstößt er dagegen, und dazu neigt er
leider (man denke an das Gesetz der Entropie), verbleibt ihm nur noch
die Beichte, die diesen Originalzustand VOR der Erbsünde beim Getauften
bzw. in einer Art "Freischaufelung" der Taufgnade wiederherstellt. Damit
wird der Mangel an Gnade, der durch die Sünde eintritt, behoben. (Bis
zur nächsten Sünde ...)
Die Erbsünde hat ihren Platz
an sich alleine in der Seele. Daß sie sich aber in der körperlichen
Disposition zeigt ist eine Folge der Erbsünde, auch der Strafe die der
Menschheit daraus folgte, nicht aber der Erbsünde selbst. Damit sind
Tod, Krankheit oder natürliche Unordnung (auch in der umgebenden
nichtmenschlichen Natur) gemeint. Sie hat in erster Linie den Willen
affiziert, das heißt, daß durch die Erbsünde der mesnchliche Wille in
Unordnung geraten ist. Er wendet sich also leicht von Gott ab, und damit
gegen die Ordnung des Seins. Im besonderen weil er sich durch die
fleischliche Disposition vom Einen abziehen, von einem Teilgut binden
läßt, ohne das Ganze zu berücktsichtigen.
Denn die Sünde
richtet sich ja immer auf ein Gut; doch ist diesess Gut eben nicht das
Gesamtgut, das dem Teilguten erst seine absolute Gutheit gäbe. Ein
Orgasmus ist etwas Schönes, ein Gut, keine Frage, aber in der
Vergewaltigung oder außerhalb der Ehe eben außerhalb der Gesamtordnung.
Aus einem Teilgut läßt sich also nicht per se ein absolutes Gut, also
DAS Gute, ablesen. Subjektive Empirie kann also nie eine Aussage über
das wirkliche, objektive Gute einer Sache aussagen; man beachte dazu,
was an dieser Stelle über den Mißbrauch geschrieben wurde. Um die
Richtigkeit eines Handelns, ihre Gutheit zu bewerten braucht es deshalb
immer die Vernunft.
Die Erbsünde hat im Wesentlichen vier Folgen. Die erste ist wie gesagt Krankheit und Tod. Die zweite
betrifft den Willen selbst, der zum Bösen (also zur Gesamtabkehr vom
Sein, von Gott, also zum Ungehorsam) geneigt ist, was direkt mit der
Liebe zu tun hat (denn die Liebe will das objektiv Gute.) Der Wille
neigt zur Aktualität, also zum Teilgut, ist darin geschwächt, sich dem
Gesamtgut zuzuwenden. Eng damit zusammen hängt die dritte Folge,
die der ungeordneten Begierden (Anwegungen). Sie stehen nicht mehr ind
er Gesamtordnung, und vermögen deshalb das Ganze des Menschen in ein
Teilgut, das aber vom Gesamtgut abzieht, zu verhängen. Damit streiten
die natürlichen Strebevermögen des Menschen mangels Ordnung gegen den
Geist selbst. Die Herrschaft des Geistes (der Wahrheit) über den Leib
ist geschwächt, der Leib neigt also dazu, sich in Vereinzeltheit zu
verlieren. (Ein paar Glas Wein am Tag sind eine Lebenssteigerung;
fünfzig Glas Wein am Tag eine Unordnung des Ganzen.)
Morgen Teil 3)
*050717*