Dieses Blog durchsuchen

Montag, 10. Juli 2017

Die konkreten Folgen der Sünde (2)

Die aktuelle Sünde - Die Todsünde

In der Sünde selbst ist ebenfalls zu unterscheiden. Gar von Todsünde ist zu sprechen, wenn der Verstoß wirklich gravierend ist, sowohl der Tat nach als auch der Sache nach. Einen Käfer unmotiviert zu erschlagen hat gewiß eine andere Tatschwere als einen Menschen zu erschlagen. Die Tosdündee ist einewirkliche Abkehr von Gott, während die läßliche Sünde ein Verstoß gegen seine Ordnung ist, gewiß, aber keine schwerwiegende Abkehr von seiner Ordnung damit einhergeht. Deshalb unterscheidet sich die läßliche Sünde auch durch die Auswirkung auf die Leiblichkeit als Grundlage des weltlichen Erkennens, darauf werden wir nach und nach unten eingehen. 

Aber wesentliches Merkmal der Tüdsünde ist, daß der Sünder ihre Schäden und Fogen NICHT aus eigener Kraft beheben kann. Deshalb sind etwa viele Sünden gegen den Leib Todsünden, denn sie betreffen, wie unten hoffentlich verständlich wird, in ihren Folgen die Erkenntnisbasis selbst. Mord etwa ist ein so schweres Vergehen gegen das Leben selbst, daß es den Mörder selbst in seiner tiefsten Konstitution betrifft. Der Sünder kann nichts mehr an Gnade erwerben, EHE nicht Gott selbst durch Vergebung (im Sakrament der Beichte) die Gnadenfähigkeit selbst wieder herstellt. Die Folgen sind freilich ein ganz eigenes Problem, dazu unten.

Doch ist es in der Logik der Gerechtigkeit Gottes, daß die Todsünde auch in die ewige Verdammnis führt. Sie bedeutet eine substantielle Abwendung von Gott, und damit eine Hinwendung zu Satan. Im Zustand der Todsünde - selbet wenn man gewissermaßen "gute Taten" anderer Art vollbringt - ist es nicht möglich, den Glanz vor Gott, der ja nur ein Ganz IN Gott sein kann (letztlich betet sich Gott in der Schöpfung ja selbst an), also die "Verdienstlichkeit" einer Tat, geltend zu machen. Sie zählt nicht, weil man prinzipiell von Gott fern ist.

Die Erbsünde

Die aktuelle Sünde - also die, wie wir aktiv begehen - unterscheidet sich freilich von der Erbsünde, wenn auch nicht in vielen Folgen und Strukturen. Sie wird als Grundverfaßtheit des Menschen IN seiner Verfehlung durch konkrete Vererbung dieser Disposition, dieser Haltung weitergegeben. Sie ist damit zwar kein subjektives Vergehen, aber sie ist eine Position, ein Ort, an dem sich jeder Mensch befindet. Deshalb kann oder muß man sie auch nicht beichten, aber sie ist eine jeden Menschen betreffende objektive Stellung dem Sein gegenüber, also eine Veranlagung zur Verfehlung. Sie wird deshalb auch durch die Taufe prinzipiell "repariert", wenngleich es dem Willen des Menschen obliegt, sich in diesem Zustand zu bewahren. Verstößt er dagegen, und dazu neigt er leider (man denke an das Gesetz der Entropie), verbleibt ihm nur noch die Beichte, die diesen Originalzustand VOR der Erbsünde beim Getauften bzw. in einer Art "Freischaufelung" der Taufgnade wiederherstellt. Damit wird der Mangel an Gnade, der durch die Sünde eintritt, behoben. (Bis zur nächsten Sünde ...) 

Die Erbsünde hat ihren Platz an sich alleine in der Seele. Daß sie sich aber in der körperlichen Disposition zeigt ist eine Folge der Erbsünde, auch der Strafe die der Menschheit daraus folgte, nicht aber der Erbsünde selbst. Damit sind Tod, Krankheit oder natürliche Unordnung (auch in der umgebenden nichtmenschlichen Natur) gemeint. Sie hat in erster Linie den Willen affiziert, das heißt, daß durch die Erbsünde der mesnchliche Wille in Unordnung geraten ist. Er wendet sich also leicht von Gott ab, und damit gegen die Ordnung des Seins. Im besonderen weil er sich durch die fleischliche Disposition vom Einen abziehen, von einem Teilgut binden läßt, ohne das Ganze zu berücktsichtigen. 

Denn die Sünde richtet sich ja immer auf ein Gut; doch ist diesess Gut eben nicht das Gesamtgut, das dem Teilguten erst seine absolute Gutheit gäbe. Ein Orgasmus ist etwas Schönes, ein Gut, keine Frage, aber in der Vergewaltigung oder außerhalb der Ehe eben außerhalb der Gesamtordnung. Aus einem Teilgut läßt sich also nicht per se ein absolutes Gut, also DAS Gute, ablesen. Subjektive Empirie kann also nie eine Aussage über das wirkliche, objektive Gute einer Sache aussagen; man beachte dazu, was an dieser Stelle über den Mißbrauch geschrieben wurde. Um die Richtigkeit eines Handelns, ihre Gutheit zu bewerten braucht es deshalb immer die Vernunft.

Die Erbsünde hat im Wesentlichen vier Folgen. Die erste ist wie gesagt Krankheit und Tod. Die zweite betrifft den Willen selbst, der zum Bösen (also zur Gesamtabkehr vom Sein, von Gott, also zum Ungehorsam) geneigt ist, was direkt mit der Liebe zu tun hat (denn die Liebe will das objektiv Gute.) Der Wille neigt zur Aktualität, also zum Teilgut, ist darin geschwächt, sich dem Gesamtgut zuzuwenden. Eng damit zusammen hängt die dritte Folge, die der ungeordneten Begierden (Anwegungen). Sie stehen nicht mehr ind er Gesamtordnung, und vermögen deshalb das Ganze des Menschen in ein Teilgut, das aber vom Gesamtgut abzieht, zu verhängen. Damit streiten die natürlichen Strebevermögen des Menschen mangels Ordnung gegen den Geist selbst. Die Herrschaft des Geistes (der Wahrheit) über den Leib ist geschwächt, der Leib neigt also dazu, sich in Vereinzeltheit zu verlieren. (Ein paar Glas Wein am Tag sind eine Lebenssteigerung; fünfzig Glas Wein am Tag eine Unordnung des Ganzen.)



Morgen Teil 3)





*050717*