Morgen Teil 4) Wer körperliche Züchtigung prinzipiell ausschließt,
verweigert Verantwortung
Die Diskussion ist also prinzipell verfehlt, wenn sie auf der Ebene "darf ein Mensch, darf ein Kind (bzw. zu Erziehender) physisch gestraft werden oder nicht"
geführt wird. Hier kann sie gar nicht entschieden werden, schon gar
nicht im Einzelfall. Obacht vor einem Strafen, das zum Selbstzweck
wurde, das tatsächlich alles natürliche Maß überzieht, aber - und das
wird ja meist vergessen - gar nicht eben vollzieht sondern ignoriert,
damit gegen die Gesellschaft genauso verstößt wie im umgekehrten Fall,
diese Pflicht der übergreifenden Hausgemeinschaft - Gemeinde, Land,
Staatsvolk - kann nur dort berechtigt sein, wo dieses Prinzip der
Gerechtigkeit nicht gewahrt wird, die Praxis also das Haus (der Familie
etwa) zerstört. Was nur als Einzelfall möglich ist, und dabei mit
größter Vorsicht verfolgt werden muß.
Denn
die Gefahr, daß ein (Staats-)Volk damit seine eigenen Grundlagen
zerstört, ist diesem Eingreifen immer immanent, muß deshalb immer höchst
vorsichtig, rasch, diskret, mit einem Akt der Wiedereinsetzung nach
geleisteter Sühne, erfolgen. Das Studium der "alten Rechtsgüter", wie
sie etwa die entsprechenden Sammlungen der Brüder Grimm dokumentiert
haben, erweisen diese Prinzipien als uralte Volksprinzipien. Die sich
zwar mit dem Christentum deutlich erweitert und noch mehr
individualisiert haben, aber in vielem noch tiefe Wahrheiten erkennen
lassen.
Eine
ähnliche Sichtweise, wie sie jüngst die russisch Orthodoxe Kirche
offiziell geäußert hatte, als Reaktion auf einen Gesetzesantrag, der da
verlangte, man solle jede körperliche Bestrafung des Nachwuchses unter
Strafe stellen. Wie es ja in vielen europäischen Ländern, darunter
Österreich, bereits geschehen ist. Mit sehr schwachem Erfolg, denn
Erhebungen ergeben immer noch, daß mehr als 50 % der Eltern gelegentlich
zur körperlichen Bestrafung greifen.
Die Orthodoxe Kirche bringt es jüngst auf einen sehr ausgewogenen Punkt: Zwar
sei es nicht richtig, körperliche Züchtigung prinzipiell zu fordern,
aber es sei auch nicht richtig und kein Anlaß, in die Erziehungsrechte
der Eltern einzugreifen, sagt sie in einer offiziellen Stellungnahme.
Gegen
Auswüchse, deren Vorliegen sich nur an oben angedeuteten Prinzipien
messen kann, stehen zudem auch derzeit ausreichende Gesetze zur
Verfügung, und standen sie im übrigen auch in ältesten Gesetzeswerken,
ja selbst in dem, was man in "alten Rechtsgütern" wiederfindet, die
keineswegs wirr und beliebig waren, sondern unser heutiges Leben immer
noch konstituieren und durchdringen.
Wobei
selbst die derzeitigen, diese naturrechtlichen Prinzipien bereits
schwer beugenden Gesetze in Österreich nicht vermögen, gelegentlichen
und medial natürlich ausgiebigst zelebrierten Furchtbarkeiten
vorzubeugen. Wobei dem Wort "Erziehungsrecht" viel mehr das Wort
"Erziehungspflicht" vorzuziehen wäre, denn daran mangelt es noch mehr.
Was auch die Bereitwilligkeit demonstriert, mit der sich Eltern in
unseren Ländern die Erziehung durch staatliche Institutionen aus der
Hand nehmen lassen. Wobei sie dabei gleichfalls - wie bei jedem
naturwidrigen Totalitarismus - ein Parallelwelt des Eigentlichen
(gegenüber der offiziellen Welt des Diktierten) herausgebildet hat, wie
auch sonst.
Nun soll hier natürlich gleichfalls nicht quasi als positive Notwendigkeit propagiert werden, Kinder zu schlagen. Aber es soll auch nicht dagegen gesprochen sein, weil es nicht von außen ausgeschlossen werden darf.
Es soll mit Vehemenz darauf verwiesen sein, daß das eine Angelegenheit
der Familie selbst ist. Es ist Recht wie vor allem eben Pflicht der
Eltern, selbst zu entscheiden, was einer Situation, was den
Notwendigkeiten des Hauses (s. o.) an Maßnahmen der Gerechtigkeit
entspricht. Denn immerhin haben Eltern eine UNÜBERTRAGBARE Verantwortung,
die der Staat ihnen also niemals aus der Hand nehmen kann. Was zu
illustrieren hier andeutungweise versucht wurde, denn natürlich müßte
dazu noch viel gesagt werden, wollte man diese Hinweise aus ausreichende
Argumentation verwenden.
Darauf
hat sich auch die Katholische Kirche im übrigen offiziell festgelegt,
die dieses Heilige Recht der Eltern ausdrücklich auch und gerade sogar
in religiösen Angelegenheiten als Naturrecht hervorstreicht. Wenn sie
dies auch vorwiegend nur in päpstlichen Dokumenten tut, denn den Mut zur
Wahrheit hat die Kirche ja längst gegen Beamtengehälter und wirres
Faseln von Aufbrüchen in die Zukunft oder Bezügen auf fragwürdige, aber
dafür populäre Wissenschaftlichkeiten eingetauscht. Es sei das gleichfalls diese Woche verlautete Wort von Kardinal Müller dankbar aufgegriffen, in dem er an die alte Wahrheit erinnert hat, daß Pastoral niemals Wahrheit aus dem Feld schlagen
könne, hier kein Widerspruch möglich sei.
Morgen Teil 5) Die Krampuslarve der Gegenwart
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