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Donnerstag, 11. Dezember 2014

Merkwürdigkeiten einer Woche (4)

Morgen Teil 4) Wer körperliche Züchtigung prinzipiell ausschließt, 
verweigert Verantwortung




Die Diskussion ist also prinzipell verfehlt, wenn sie auf der Ebene "darf ein Mensch, darf ein Kind (bzw. zu Erziehender) physisch gestraft werden oder nicht" geführt wird. Hier kann sie gar nicht entschieden werden, schon gar nicht im Einzelfall. Obacht vor einem Strafen, das zum Selbstzweck wurde, das tatsächlich alles natürliche Maß überzieht, aber - und das wird ja meist vergessen - gar nicht eben vollzieht sondern ignoriert, damit gegen die Gesellschaft genauso verstößt wie im umgekehrten Fall, diese Pflicht der übergreifenden Hausgemeinschaft - Gemeinde, Land, Staatsvolk - kann nur dort berechtigt sein, wo dieses Prinzip der Gerechtigkeit nicht gewahrt wird, die Praxis also das Haus (der Familie etwa) zerstört. Was nur als Einzelfall möglich ist, und dabei mit größter Vorsicht verfolgt werden muß. 

Denn die Gefahr, daß ein (Staats-)Volk damit seine eigenen Grundlagen zerstört, ist diesem Eingreifen immer immanent, muß deshalb immer höchst vorsichtig, rasch, diskret, mit einem Akt der Wiedereinsetzung nach geleisteter Sühne, erfolgen. Das Studium der "alten Rechtsgüter", wie sie etwa die entsprechenden Sammlungen der Brüder Grimm dokumentiert haben, erweisen diese Prinzipien als uralte Volksprinzipien. Die sich zwar mit dem Christentum deutlich erweitert und noch mehr individualisiert haben, aber in vielem noch tiefe Wahrheiten erkennen lassen.

Eine ähnliche Sichtweise, wie sie jüngst die russisch Orthodoxe Kirche offiziell geäußert hatte, als Reaktion auf einen Gesetzesantrag, der da verlangte, man solle jede körperliche Bestrafung des Nachwuchses unter Strafe stellen. Wie es ja in vielen europäischen Ländern, darunter Österreich, bereits geschehen ist. Mit sehr schwachem Erfolg, denn Erhebungen ergeben immer noch, daß mehr als 50 % der Eltern gelegentlich zur körperlichen Bestrafung greifen. 

Die Orthodoxe Kirche bringt es jüngst auf einen sehr ausgewogenen Punkt: Zwar sei es nicht richtig, körperliche Züchtigung prinzipiell zu fordern, aber es sei auch nicht richtig und kein Anlaß, in die Erziehungsrechte der Eltern einzugreifen, sagt sie in einer offiziellen Stellungnahme. 

Gegen Auswüchse, deren Vorliegen sich nur an oben angedeuteten Prinzipien messen kann, stehen zudem auch derzeit ausreichende Gesetze zur Verfügung, und standen sie im übrigen auch in ältesten Gesetzeswerken, ja selbst in dem, was man in "alten Rechtsgütern" wiederfindet, die keineswegs wirr und beliebig waren, sondern unser heutiges Leben immer noch konstituieren und durchdringen. 

Wobei selbst die derzeitigen, diese naturrechtlichen Prinzipien bereits schwer beugenden Gesetze in Österreich nicht vermögen, gelegentlichen und medial natürlich ausgiebigst zelebrierten Furchtbarkeiten vorzubeugen. Wobei dem Wort "Erziehungsrecht" viel mehr das Wort "Erziehungspflicht" vorzuziehen wäre, denn daran mangelt es noch mehr. Was auch die Bereitwilligkeit demonstriert, mit der sich Eltern in unseren Ländern die Erziehung durch staatliche Institutionen aus der Hand nehmen lassen. Wobei sie dabei gleichfalls - wie bei jedem naturwidrigen Totalitarismus - ein Parallelwelt des Eigentlichen (gegenüber der offiziellen Welt des Diktierten) herausgebildet hat, wie auch sonst.

Nun soll hier natürlich gleichfalls nicht quasi als positive Notwendigkeit propagiert werden, Kinder zu schlagen. Aber es soll auch nicht dagegen gesprochen sein, weil es nicht von außen ausgeschlossen werden darf. Es soll mit Vehemenz darauf verwiesen sein, daß das eine Angelegenheit der Familie selbst ist. Es ist Recht wie vor allem eben Pflicht der Eltern, selbst zu entscheiden, was einer Situation, was den Notwendigkeiten des Hauses (s. o.) an Maßnahmen der Gerechtigkeit entspricht. Denn immerhin haben Eltern eine UNÜBERTRAGBARE Verantwortung, die der Staat ihnen also niemals aus der Hand nehmen kann. Was zu illustrieren hier andeutungweise versucht wurde, denn natürlich müßte dazu noch viel gesagt werden, wollte man diese Hinweise aus ausreichende Argumentation verwenden.

Darauf hat sich auch die Katholische Kirche im übrigen offiziell festgelegt, die dieses Heilige Recht der Eltern ausdrücklich auch und gerade sogar in religiösen Angelegenheiten als Naturrecht hervorstreicht. Wenn sie dies auch vorwiegend nur in päpstlichen Dokumenten tut, denn den Mut zur Wahrheit hat die Kirche ja längst gegen Beamtengehälter und wirres Faseln von Aufbrüchen in die Zukunft oder Bezügen auf fragwürdige, aber dafür populäre Wissenschaftlichkeiten eingetauscht. Es sei das gleichfalls diese Woche verlautete Wort von Kardinal Müller dankbar aufgegriffen, in dem er an die alte Wahrheit erinnert hat, daß Pastoral niemals Wahrheit aus dem Feld schlagen könne, hier kein Widerspruch möglich sei.


Morgen Teil 5) Die Krampuslarve der Gegenwart





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