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Mittwoch, 10. Dezember 2014

Merkwürdigkeiten einer Woche (3)

Teil 3) Nur als Haus kann Familie überhaupt sein, regiert in Gerechtigkeit



Als Organismus aber braucht dieses HAUS das, was jeden Organismus kennzeichnet, der anders sich nicht einmal mehr konstituieren würde: Sie braucht ein Haupt, in dem alle Teilverantwortung in eine große Gesamtverantwortung mündet beziehungsweise aus dem diese gleichermaßen hervorgeht. Diesem Haus und damit dieser Verantwortung, sind alle Glieder wiederum eingeschrieben. Und damit auch in aller Gebrechlichkeit und Geneigtheit zum Versagen, ja zum Bösen. (Dies zu verleugnen, die Erbschuld zu verleugnen, steht also als einer der Kerne hinter dem, was zeitgemäße Pädagogik - im wesentlichen ein Verschnitt aus Aufklärungsgedanken und Rousseau'schem Unsinn -  meint. Die deshalb notwendig jene Auflösung und Kulturzerstörung herbeiführt, die wir heute in jedem einzelnen Charakter und Persönlichkeitsbild beobachten, deren Herkünfte wir aber geflissentlich verschleiern; denn ahnen, ahnen tun wir diese Zusammenhänge sehr wohl.)

Nun kann man aber nicht das Prinzip der Verantwortung vom Prinzip der Mächtigkeit, der Macht, und damit der Gewalt trennen. Man kann einfach nicht von Verantwortung dort sprechen, wo dem Verantwortlich-sein-Sollenden die Mittel dazu fehlen, das Gelingen eines Ganzen - hier: Den Bestand des Hauses - zu fördern gleichermaßen, wie dessen Bestand zu verhindern, das Ganze, das Haus also, zu verteidigen. Die Familie also, das Haus, dem die Einzelnen eingeschrieben sind, als ihnen voraus- wie nachgehendes Bild, ist einem solchen Organismus gleichzusetzen.

Und daraus ergeben sich auch die Handlungsnotwendigkeiten, und damit ergibt sich auch die Pflicht zur Gerechtigkeit. Für jeden Einzelnen in seinem Bereich genauso, wie für den Gesamtverantwortlichen. Strafe aber, Zurechtweisung, Verhinderung von Schlimmerem, alles also, was Bestrafung bedeutet, einschließlich der Sühneleistung des Täters, ist somit eine Angelegenheit der Familie, und damit des dafür Verantwortlichen. Der Eltern insgesamt, als "eins in zwei", innerhalb deren wiederum des Vaters kraft der Zuordnung Mann-Frau, dem Weltprinzip also: der Befruchtung der Materia durch das Wort, die Idee. 

Es sei ausdrücklich vor einer zu simplifizierenden Herunterbrechung dieser tiefen ontologischen Grundgegebenheiten aller Dinge gewarnt. Umso vorsichtiger also muß der Leser solche Ausführungen betrachten. Aber innerhalb dieser Wahrheit über die Familie - ALS HAUS - die sich in so viele Verästelungen noch hinausbreiten kann. Bei deren Betrachtung umgekehrt die Wahrheit über heutige Scheidungshäufigkeiten erst in ihrer tiefsten Ursache verständlich beleuchtet wird. Aber damit wird auch klar, daß dies die körperliche Strafe, die Züchtigung, die Korrektur, genauso einschließen muß, zumindest kann sie sie nicht prinzipiell ausschließen! Und hat schon gar nicht mit dem Geschwafel von "Würdeverletzung" zu tun.

Zwar KANN sie das sein, aber dazu muß man ja begreifen, daß der Verstoß gegen die Organik des Hauses selbst ein solcher Würdeverstoß ist, und zwar nicht nur gegen die Würde des Hauses (die die Genugtuung dem Hause gegenüber rechtfertigt), sondern darin inbegriffen der Würde des Täters selbst. Beides sind zwei Seiten derselben Medaille. Wer gegen das Haus verstößt, demütigt das Haus, darin nicht nur sich, sondern alle diesem Zugehörigen, und eine Wiedergutmachung braucht notwendig die Verdemütigung des Täters, der sich genau damit erst wieder in diese Ordnung stellt - soferne diese Wiedereingliederung gewährt wird, denn sie ist Gnade, kein "Recht".

In diesem Verstoß gegen das Haus also liegt umgekehrt das Recht, ja die Pflicht, daß dem Haus (und darin: dem Einzelnen bzw. sich selbst gegenüber) eben Genugtuung, Wiederherstellung der alle individuelle Würde erst begründenden vorausliegenden Würde zusteht. Ja liegt Recht wie Pflicht, daß dieses Gesetz der Genugtuung (das auch die Göttlichkeit selbst nämlich kennzeichnet - sonst wäre ja die Sühne Jesu, das Christentum selbst gar nicht verständlich, und tatsächlich: wird es ja heute gar nicht mehr verstanden, aus denselben Zusammenhängen) auch innerhalb eines Hauses, einer Familie (die selbst ja wiederum Teil eines Hauses ist) ein heiliges und unantastbares Recht der Integrität eines Hauses - auch dem Staat gegenüber - sein muß. Dies zu bewahren ist Pflicht jedes Mitglieds, aber im ersten Grund Pflicht des Hausvorstands, also des Vaters.

Selbst die Ehe fällt ins Nichts, weil ihr jede Konkretion fehlt, und damit gleichermaßen fällt der Begriff der Liebe ins Virtuelle, ja Selbstische, fehlt der Ehe der Bezug auf dieses Haus als Auftrag zur Errichtung, als Fleisch werdender Organismus. Der selbst wiederum keineswegs im geschichtslosen, zusammenhanglosen Nichts hängt, sondern nur ein Teilanfang in einem Gesamtanfang zu verstehen ist. Familie ALS Haus, Haus als Konkretionsort der Familie, ist es dann auch, die ins Ganze einer Gemeinde, eines Landes, eines Volkes, eines Staatsvolkes dieses selbst konstituiert und ausmacht, weil konkret macht. Was immer die Ehen, zumal heute, als so gefährdet erkennen läßt, ist als Verstoß gegen das Haus selbst im letzten aufgehellt.

Es ist also höchst bedauerlich, daß auch die Kirche schrecklich weitgehend - etwa in dem, was der österreichische Familienbischof Klaus Küng immer wieder verkündet - einem autonomistischen, der Aufklärung und seinem bereits umgedrehten Menschenbild auf den Leim gegangen ist. Seine Wirkungslosigkeit erzählt genau diese Geschichte.

Denn das Haus auch ist es erst, was als der "Brutofen der Liebe", wie Johannes Paul II., bereits gefährlich virtuell in seiner Anthropologie, "die Familie" nannte, verstanden werden kann (und muß). Denn ohne dieses "Haus" wird auch die Ehe zum wesenlosen Selbstzweck, und nicht weniger für alle Glieder dieses Hauses, den Kindern, den Hausbediensteten, den Eheleuten als Vorstand, dem Vater als Formgeber, der selbst wiederum eingegliedert ist in ein auch ihn (und damit "sein" Haus) umfassendes größeres Haus. Als Großfamilie, etc. etc. Es ist deshalb höchst bedauerlich, daß auch aus katholischen Kreisen immer wieder ein Ehebegriff bemüht wird, der die Ehe selbst ins historische Niemandsland stellt - und damit eigentlich zerstört. Ja gerade auch Erziehung wird völlig ausgehöhlt, fehlt ihr doch mit dem Fehlen des Hauses auch das einzige, was sie konkret machen kann, und an dem alle Tugend sich erst formen könnte.  

Denn Ehe und Familie sind keine Ewigkeitsformen, sie sind ihrem Wesen nach historisch. Historisch, weil welthaft aber, ist - das Haus. Sämtliche politischen Maßnahmen, die vermeintlich gegen Ehe und Familie gerichtet waren wie sind, sind in Wahrheit Maßnahmen zur Zerstörung des Hauses als Ort der Familie und Ehe, und als Taktmaß der Erziehung. Daß das bereits weitgehend gelungen ist, zeigt sich daran, daß dieser einzige Bezugspunkt selbst wohlmeinenden Kreisen längst entfleucht ist.

Ohne ihn aber läßt sich aber auch rein gar nichts mehr verstehen, was mit Erziehung zu tun hat. Weil dieser Erziehung nur noch der reflexive Selbstbezug auf in sich bereits wieder wesenlose, individualistische und positivistisch verstandene "Talente" bleibt. 

Sämtliche Begriffe wie Liebe, Ehe, Kindeswohl, Tugend, Religion, Kirchlichkeit, etc. etc., ja die gesamte Soziallehre über Gesellschaft, Familie, Stand, Staat, und damit natürlich auch jede Diskussion über "körperliche Strafe", ja die gesamte Fähigkeit einer Gesellschaft und jedes einzelnen seiner Individuen zu schöpferischem Handeln, damit - historisch aufweisbar! - die Höhe oder Tiefe einer Kultur fallen und stehen mit einem einzigen Begriff, der seine konkrete Gestalt, den daraus also erfließenden Notwendigkeiten und Segnungen, erst aus der geschichtlichen Situation also bezieht, und gar nicht anderes kann. Selbst die Dynamik der sexuellen Beziehungen, bis hin zu Fragen der Legitimation von Herrschaft, stellen sich aus der Hinordnung des (einzelnen) Menschen auf diese Wirklichkeit neu erhellt dar.

Und dieser Begriff, der eine Wirklichkeit, ja die Wirklichkeit des Menschen als Sozialwesen darstellt, ist ...

DAS HAUS.


Morgen Teil 4) Wer körperliche Züchtigung prinzipiell ausschließt, 
verweigert Verantwortung




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