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Montag, 12. September 2016

Damit ist die Tür weit offen

Die Argumentation hat schon etwas Bestechendes: Claudio D'Amicis schreibt, daß die sogenannte Homo-Ehe die Tür für die Polygamie (wie sie bei Muslimen üblich und erlaubt ist) in Europa weit aufgestoßen hat. Sie ist nicht mehr wegzuargumentieren. Warum? Der entscheidende Akt lag in der Loslösung der "Ehe" von der Natur, das heißt von der nur einem Mann und einer Frau vorbehaltenen personalen Gemeinschaft. Nunmehr wurde die Ehe zu einem bloßen Willensakt von Menschen "mit Zuneigung", und das ist der entscheidende Schritt. Denn nun ist nicht mehr begründbar, warum nicht auch ein Mann zwei oder fünf Frauen heiraten können soll, zu denen er Zuneigung empfindet, und die - jeweils beide - eine Ehe eingehen wollen. Die Frau weiß ja, daß sie nicht die einzige ist.

Rechtspositivismus als Rechtsprinzip aber heißt, daß sich das formale Recht nach der Praxis, dem "Volkswillen", beliebig ändern kann, ja das sogar muß. Recht wird zu einer Regelung des Faktischen, das aber keine Verankerung in einem Sinnbild, einem logos mehr hat, bzw. hat sich dieser logos verschoben: Zum bloßen faktischen "Gefühl".

Die Vielehe verschiebt sich damit auf die Ebene eines Menschenrechts, das auf der Grundlage der gegenwärtigen Praxis, Ehe als positivistischen Akt und die Ehegesetze nicht mehr im Naturrecht verankert zu sehen, auf Dauer nicht mehr zu verbieten sein wird. Es ist nur eine Frage der Zeit. Das Verbot der Vielehe, das derzeit noch defacto in Europa besteht ist nämlich nun ebenfalls ein reiner rechtspositivistischer Akt. Ein Akt, der lediglich eine bestimmte Personengruppe (die zur Vielehe Entschlossenen) ausschließt. Das aber ist ... Diskriminierung.

Dabei ist nicht zu übersehen, daß dieses Verbot in der Praxis ohnehin bereits durchlöchert ist wie ein Schweizer Käse. Denn kein Gesetz verbietet das Zusammenleben eines Mannes mit mehreren Frauen, oder die Haltung mehrerer Geliebter. So firmiert dies dann vor den Augen unserer Gesetze. Die Vielehe ist unter Muslimen aber auch bei uns üblich. Sie hat lediglich den formalen Makel, daß sie rechtlich nicht anerkannt ist, wird aber vor der muslimischen Kulturgemeinde nach deren Rechtsbegriffen (und: Rechtspraxis, den diese Gemeinden haben auch exekutive Elemente) gültig geschlossen. Was die staatlichen Sozialleistungen anbelangt, ist eine solche Vielehe sogar begünstigt, weil "alleinstehende", also nicht verheiratete Frauen, die Kinder gebären (und als solche gelten die weiteren Frauen eines muslimischen Mannes), vom Sozialsystem privilegiert alimentiert werden.




*090816*