Mit Brennender Sorge: Wir klagen Papst Franziskus an
Eine vereinte Stellungnahme der Zeitschriften "The Remnant" und der "Catholic Family News" von deren Herausgebern und Chefredakteuren Michael J. Matt, Christopher Ferrara und John Vennari ins Deutsche übertragenen Wortlaut
Teil 5b) Eigene Anmerkungen
Weiterführende eigene Anmerkungen des Überträgers ins Deutsche und VdZ, die nicht Teil des originalen amerikanischen Textes sind und mit "*" gekennzeichnet waren
Anmerkungen aus Teil 1)
Anmerkungen aus Teil 2)
*Diesem Punkt gegenüber muß der VdZ seinen Vorbehalt anmelden. Nicht im strukturellen Impuls, als in der inhaltlichen Konkretion "des Islam". Bei dem die Kläger von einer inneren und vor allem geschichtlichen Verfaßtheit des Islam ausgehen, das so sehr sicher nicht stimmt. Die Klage selbst aber kommt wieder beim "richtigen Ärmel" heraus.
*Eigentlich müßte der VdZ diese Anklage gleich mit einem Widerspruch zu kommentieren beginnen. Denn der Papst IST zuerst und vor allem Bischof von Rom. Und sonst ... nichts. Das hat nicht das geringste mit seinem Aufgehen in Synodalität oder Kollegialität zu tun! Aber ALS Bischof von Rom, und nur als dieser, hat er jene Vorrechtsstellung, die "den Papst" ausmacht, der ja kein eigenes Sakrament ist! Hätte sich nicht bei Franziskus sofort damit der erste Widerspruch zwischen seinen flohartigen Worten und seinen Taten ergeben, wäre der VdZ nicht sofort nach seiner Wahl hellhörig geworden.
Aber darin liegt z. B. die Bedeutung von Rom als Papstsitz. Wir werden darüber noch berichten, denn hier zeigt sich die späte und allmählich herangereifte Frucht einer fatalen Fehlentwicklung seit spätestens dem 11. Jahrhundert, der "ersten Renaissance", seit dem Investiturstreit. Ab da hat sich eine supranaturalistische "Kirche" zu entwickeln begonnen, als Verdinglichung einer geistigen Wirklichkeit. Es gibt keine reale Kirche außerhalb der Gemeinden, Dekanate, Diözesen! Und jeder Bischof ist der Nachfolger der Apostel. Mehr gibt es nicht an Weihegewalt, nur der Bischof von Rom hat noch Generalschlüssel als Bevorzugter - WEIL er Bischof von Rom ist.
Aber ab da hat sich ein Papsttum als eigene Gestalt zu entwickeln begonnen, die über dem Bischof von Rom zu schweben begann, und unglückliche Entwicklungen - nicht zuletzt um die Proklamation des Dogmas der Unfehlbarkeit (nicht wegen des Umstands, den keiner bezweifelt, sondern wegen der Proklamation selbst, die ein Ding mit eigener Wirkungsweite ist) - in die Wege geleitet hat, die sich in einer (längst vor-franziskanischen) Papolatrie äußern, die Franziskus ZU RECHT angreifen würde. Würde er nicht das genaue Gegenteil davon machen. Denn noch nie, wirklich noch nie war die Kirche so zentralistisch wie heute. Wo sämtliche Zwischenebenen ausgeholzt werden, so daß nur noch Papst und Gläubige übrigbleiben. Wir werden an dieser Stelle noch darüber handeln.
**Siehe dazu die sehr klaren Gedanken des österreichischen Philosophen Josef Seifert, die den häretischen Charakter einiger Passagen aus Amoris Laetitia deutlich machen. Der Philosoph forderte deshalb Papst Franziskus auf, öffentlich manche Aussagen zu widerrufen und das Schreiben zu korrigieren. Es sei nicht das erste Mal in der Kirchengeschichte, daß dies geschähe, und es sei erst recht nicht das erste Mal, daß Laien (auch Seifert ist Laie) den Papst korrigierten.
Aber darin liegt z. B. die Bedeutung von Rom als Papstsitz. Wir werden darüber noch berichten, denn hier zeigt sich die späte und allmählich herangereifte Frucht einer fatalen Fehlentwicklung seit spätestens dem 11. Jahrhundert, der "ersten Renaissance", seit dem Investiturstreit. Ab da hat sich eine supranaturalistische "Kirche" zu entwickeln begonnen, als Verdinglichung einer geistigen Wirklichkeit. Es gibt keine reale Kirche außerhalb der Gemeinden, Dekanate, Diözesen! Und jeder Bischof ist der Nachfolger der Apostel. Mehr gibt es nicht an Weihegewalt, nur der Bischof von Rom hat noch Generalschlüssel als Bevorzugter - WEIL er Bischof von Rom ist.
Aber ab da hat sich ein Papsttum als eigene Gestalt zu entwickeln begonnen, die über dem Bischof von Rom zu schweben begann, und unglückliche Entwicklungen - nicht zuletzt um die Proklamation des Dogmas der Unfehlbarkeit (nicht wegen des Umstands, den keiner bezweifelt, sondern wegen der Proklamation selbst, die ein Ding mit eigener Wirkungsweite ist) - in die Wege geleitet hat, die sich in einer (längst vor-franziskanischen) Papolatrie äußern, die Franziskus ZU RECHT angreifen würde. Würde er nicht das genaue Gegenteil davon machen. Denn noch nie, wirklich noch nie war die Kirche so zentralistisch wie heute. Wo sämtliche Zwischenebenen ausgeholzt werden, so daß nur noch Papst und Gläubige übrigbleiben. Wir werden an dieser Stelle noch darüber handeln.
**Siehe dazu die sehr klaren Gedanken des österreichischen Philosophen Josef Seifert, die den häretischen Charakter einiger Passagen aus Amoris Laetitia deutlich machen. Der Philosoph forderte deshalb Papst Franziskus auf, öffentlich manche Aussagen zu widerrufen und das Schreiben zu korrigieren. Es sei nicht das erste Mal in der Kirchengeschichte, daß dies geschähe, und es sei erst recht nicht das erste Mal, daß Laien (auch Seifert ist Laie) den Papst korrigierten.
Anmerkungen aus Teil 2)
*Diesem Punkt gegenüber muß der VdZ seinen Vorbehalt anmelden. Nicht im strukturellen Impuls, als in der inhaltlichen Konkretion "des Islam". Bei dem die Kläger von einer inneren und vor allem geschichtlichen Verfaßtheit des Islam ausgehen, das so sehr sicher nicht stimmt. Die Klage selbst aber kommt wieder beim "richtigen Ärmel" heraus.
**In
einer sehr hohen subjektiven Gewißheit, bestätigt durch die hohe
Erhellungskraft, die diese These hat, sieht der VdZ den Papst als über
die Ahnenreihe verlängerte und äußerst typische Reaktion von
"Auswanderern". Die eine höhere Kultur verlassen mußten, also Verlierer
sind, um es in einer anderen Welt wenigstens in Wohlstandswerten besser
zu haben. Aber eine furchtbare Enttäuschung erleben: Diese Werte sind
nur peripher. Nicht nur ist das gelobte Land alles andere als ein
Honiglecken (die Bergoglios haben Ende der 1920er Jahre sogar wieder
alles verloren, wovon vor allem der heutige Papst betroffen war),
befindet es sich auch kulturell um drei Stufen unter dem Herkunftsland.
Dem sie nun also nicht als Sieger begegnen, sondern nach wie vor
unterlegen sind, das ihnen also auf doppelte Weise die Anerkennung
verweigert, denn die neuen Werte zählen in der alten Welt nur wenig.
Daraus schöpft der jetzige Jorge Bergoglio, Papst Franziskus, den ihn in
allem kennzeichnenden Haß der Revolutionäre. Von dort stammt eine tiefe
Affinität zu allem Protestantischen, das er ständig nach "oben" zieht,
als dem Katholischen gleichwertig darzustellen versucht.
Daraus
aber kommt noch mehr ein eigentlich bösartiger, wahrscheinlich aber
mehr der Zuchtlosigkeit entstammender Zerstörungsimpuls, was Europa bzw.
das Abendland als Kulturraum betrifft, den zu bekräftigen er jederzeit
sein Amt mißbraucht. Die unter dem Siegel päpstlicher Morallehre immer
wieder verkündete Lehre, daß Europa seine Grenzen zu öffnen und jeden
aufzunehmen hätte, vor allem aber seine Aufwertung des Islam, der
Europas Kultur - nicht Argentinien - existentiell und höchst effizient
bedroht, sind nur unter einem abgrundtiefen (verborgenen) Haß auf das
Abendland als Kultur verstehbar. Sodaß der Papst vermutlich alles und
jeden stärken würde, der es untergräbt, den Islam in seinem
grundsätzlichen Anti-Europäischen Impuls aber ganz besonders. Neben
seiner ständigen Aufwertung des (zutiefst revolutionären) Protestantismus
in Deutschland.
Diese
seiner Persönlichkeitsstruktur zuzuschreibenden Eigenschaften finden
sich auch in allen seinen "Ansichten", der Struktur seiner Philosophie
(so widersprüchlich die auch ist) ganz deutlich wieder. Sein
(hegelianischer) Aktualismus, seine "Situationsethik", die Entwertung
des logos zugunsten des Faktischen ("Pastoral vor Dogma"), seine
ständigen und sogar (bezeugt) unflätigen Ausfälle gegen traditionelle,
glaubenstreue Katholiken, sein Streben Europa überall seinen Kopf zu
nehmen (im Amt, in der Politik durch Internationalisierung, dem
vordergründigsten Ziel auch des Klimawandelgeschichterl), die Anklage an
die festgefügte Welt generell ... die Beispiele, die alle dasselbe
erzählen, ließen sich fast beliebig fortsetzen.
Oder
haben Sie, geneigter Leser, den Papst schon einmal von der Größe und
Wucht und Überlegenheit der abendländischen Kultur - die immer noch
besteht! - sprechen hören? Lob erhalten nur die revolutionären
Strebungen. Sogar seine Weigerung, die traditionellen päpstlichen
Gemächer zu bewohnen kann (oder muß sogar) als Haß auf die
abendländische Kultur ausgelegt werden.
Das
reicht bis hin zu seinem Lieblingsbuch, wie er immer wieder erzählte,
Manzonis "Die Verlobten". Das neben seinen durchaus positiven Seiten vor
allem aber eine fundamentale soziale und psychologische Kritik an allem
und jedem in diesem Kultureuropa hat und ein revolutionäres Buch ist.
(Ja, Manzoni galt selbst in seinen jungen Jahren als "Versager". Das
brachte allen seinen Büchern einen entsprechenden "der überkommenen
Kultur ihr Unrecht beweisenden" Grundzug des Umstürzlerischen.
Entsprechend seine Stellung im entstehenden Italien.) Damit und unter
diesem Blickwinkel wie eine Rechtfertigung des Fortgehens seiner
Vorfahren und eine fortgeführte Anklage gegen die Kultur, die das
"erzwungen" hat, wirkt. Angeblich habe er es immer auf seinem Nachttisch
liegen.
Nun ist er zurückgekommen. Und kann sich an dem rächen, was sein (Familien-/Herkunfts-)Haus "hochmütig" ausgestoßen hat.
***Der VdZ ´gibt zu, daß er diesen Anklagepunkt nur zu einem gewissen Teil sachlich gerechtfertigt findet. Denn an sich hat sich an den Kriterien und Gründen einer Annullierung nichts geändert. Die Möglichkeit für ein beschleunigtes Verfahren, dessen Urteil zukünftig nur in den Händen eines Diözesanbischofs liegt und nur dann zulässig ist, wenn beide Parteien ("Ehepartner") im Konsens über diese Annullierungsgründe stehen, nimmt Bezug auf die Tatsache, daß ein langandauerndes Annullierungsverfahren für beide Seiten ein großes Problem darstellen kann. Denn immerhin werden beide auch älter, während die Möglichkeit sich ordentlich zu verheiraten ausgeschlossen bleibt. Während dieser Zeit müssen beide aber alleine leben, und daß dies von Bedeutung ist, zeigt schon die Tatsache, daß sie überhaupt um Annullierung einkommen. Ungläubige, dem Glauben gleichgültig Gegenüberstehende werden das kaum tun.
Das Argument, daß mit einem abgekürzten Verfahren die "sachliche Kompetenz" untergraben würde, die mit dem nach wie vor gültigen zwei- oder gar dreistufigen Verfahren verbunden sein soll, kann der VdZ aus eigener Erfahrung NICHT als absoluten Maßstab teilen. Er hat das genaue Gegenteil erlebt, in einem Verfahren, das 13 Jahre dauerte. In dieser Zeit war der VdZ zum alten Mann geworden und in seiner ganzen Persönlichkeitstruktur zum notgedrungen "alleine Lebenden" geworden. Das Urteil hat also seine Zukunft massiv mitgestaltet - allein durch seine Dauer, und einem letztlich ungerechten weil fachlich offensichtlich falschen Urteil, gegen das keine Berufung mehr möglich war. Als Vierzigjähriger kann man noch gut ein "neues Leben" und eine (diesmal: echte) Familiengründung ins Auge fassen. Als Dreiundfünfzigjähriger aber (ein Alter, das auch körperlich einen Umbruch darstellt) sieht die Sache schon anders aus.
Auch wenn im langen Verfahren mehrere Richter und Sach- wie Rechtskundige beteiligt sind, kommen hier neue und durchaus sehr persönliche Dynamiken ins Spiel, die im Grunde die erste Instanz (die im Schnellverfahren nunmehr die einzige bleibt) ohnehin zum Entscheider macht. Umgekehrt kann ein Diözesanbischof, der nach der sach- und rechtskundigen Aufbereitung des Falls (das bleibt auch immer unverändert) aus seiner eigenen pastoralen Erfahrung und Menschenkenntnis und außerdem in seiner Position als direkt Verantwortlicher für das Seelenheil seiner Diözesanmitglieder ein durchaus richtigeres Urteil fällen, als es bloße Rechtsrabulistik unter Umständen bewirken würde.
Freilich, ganz von der Hand zu wischen ist aber der Klagspunkt deshalb nicht, weil erstens auch die längere Zeitdauer manchmal wichtig sein kann, um Sinn zu erschließen und die streitenden Parteien (zu denen die Ehepartner in diesem Fall werden) zu gewisser Reife führen.
Und weil zweitens der EINDRUCK entstehen kann (und medial unterköchelt sicher oft entstehen wird), daß es sich hier tatsächlich um eine "kirchliche Scheidung" handelt, wo doch schon bisher die wenigsten Menschen überhaupt verstanden haben oder wissen, was eine Annullierung überhaupt ist (nämlich keine Scheidung, sondern eine Prüfung der Gültigkeit des Eheschlusses). Nimmt man außerdem ins Kalkül, daß so mancher Bischof die neue Praxis eines Schnellverfahrens tatsächlich im Sinne der vorgebrachten Einwände betrachtet - also als Angleichung an die protestantische oder orthodoxe Praxis - dann kann sich darüber eine Allgemeinpraxis herausbilden, die der inkriminierten "katholischen Scheidung" (die es niemals geben kann, das sieht natürlich auch der VdZ so, sie würde dem Wesen der Ehe als Weltengrund widersprechen, wäre also ontologisch Makulatur, praktisch ein Desaster des Heils) schon recht nahe kommt.
Daß das - eine "katholische Scheidung aus falsch verstandener pastoraler Barmherzigkeit" - möglicherweise sogar die Intention von Papst Franziskus war, muß man leider fast aus dem im Anklagetext Vorgebrachten schließen. So daß in gewisser Hinsicht - s.o. - dieser Klagspunkt doch wieder seine Berechtigung hat.
***Der VdZ ´gibt zu, daß er diesen Anklagepunkt nur zu einem gewissen Teil sachlich gerechtfertigt findet. Denn an sich hat sich an den Kriterien und Gründen einer Annullierung nichts geändert. Die Möglichkeit für ein beschleunigtes Verfahren, dessen Urteil zukünftig nur in den Händen eines Diözesanbischofs liegt und nur dann zulässig ist, wenn beide Parteien ("Ehepartner") im Konsens über diese Annullierungsgründe stehen, nimmt Bezug auf die Tatsache, daß ein langandauerndes Annullierungsverfahren für beide Seiten ein großes Problem darstellen kann. Denn immerhin werden beide auch älter, während die Möglichkeit sich ordentlich zu verheiraten ausgeschlossen bleibt. Während dieser Zeit müssen beide aber alleine leben, und daß dies von Bedeutung ist, zeigt schon die Tatsache, daß sie überhaupt um Annullierung einkommen. Ungläubige, dem Glauben gleichgültig Gegenüberstehende werden das kaum tun.
Das Argument, daß mit einem abgekürzten Verfahren die "sachliche Kompetenz" untergraben würde, die mit dem nach wie vor gültigen zwei- oder gar dreistufigen Verfahren verbunden sein soll, kann der VdZ aus eigener Erfahrung NICHT als absoluten Maßstab teilen. Er hat das genaue Gegenteil erlebt, in einem Verfahren, das 13 Jahre dauerte. In dieser Zeit war der VdZ zum alten Mann geworden und in seiner ganzen Persönlichkeitstruktur zum notgedrungen "alleine Lebenden" geworden. Das Urteil hat also seine Zukunft massiv mitgestaltet - allein durch seine Dauer, und einem letztlich ungerechten weil fachlich offensichtlich falschen Urteil, gegen das keine Berufung mehr möglich war. Als Vierzigjähriger kann man noch gut ein "neues Leben" und eine (diesmal: echte) Familiengründung ins Auge fassen. Als Dreiundfünfzigjähriger aber (ein Alter, das auch körperlich einen Umbruch darstellt) sieht die Sache schon anders aus.
Auch wenn im langen Verfahren mehrere Richter und Sach- wie Rechtskundige beteiligt sind, kommen hier neue und durchaus sehr persönliche Dynamiken ins Spiel, die im Grunde die erste Instanz (die im Schnellverfahren nunmehr die einzige bleibt) ohnehin zum Entscheider macht. Umgekehrt kann ein Diözesanbischof, der nach der sach- und rechtskundigen Aufbereitung des Falls (das bleibt auch immer unverändert) aus seiner eigenen pastoralen Erfahrung und Menschenkenntnis und außerdem in seiner Position als direkt Verantwortlicher für das Seelenheil seiner Diözesanmitglieder ein durchaus richtigeres Urteil fällen, als es bloße Rechtsrabulistik unter Umständen bewirken würde.
Freilich, ganz von der Hand zu wischen ist aber der Klagspunkt deshalb nicht, weil erstens auch die längere Zeitdauer manchmal wichtig sein kann, um Sinn zu erschließen und die streitenden Parteien (zu denen die Ehepartner in diesem Fall werden) zu gewisser Reife führen.
Und weil zweitens der EINDRUCK entstehen kann (und medial unterköchelt sicher oft entstehen wird), daß es sich hier tatsächlich um eine "kirchliche Scheidung" handelt, wo doch schon bisher die wenigsten Menschen überhaupt verstanden haben oder wissen, was eine Annullierung überhaupt ist (nämlich keine Scheidung, sondern eine Prüfung der Gültigkeit des Eheschlusses). Nimmt man außerdem ins Kalkül, daß so mancher Bischof die neue Praxis eines Schnellverfahrens tatsächlich im Sinne der vorgebrachten Einwände betrachtet - also als Angleichung an die protestantische oder orthodoxe Praxis - dann kann sich darüber eine Allgemeinpraxis herausbilden, die der inkriminierten "katholischen Scheidung" (die es niemals geben kann, das sieht natürlich auch der VdZ so, sie würde dem Wesen der Ehe als Weltengrund widersprechen, wäre also ontologisch Makulatur, praktisch ein Desaster des Heils) schon recht nahe kommt.
Daß das - eine "katholische Scheidung aus falsch verstandener pastoraler Barmherzigkeit" - möglicherweise sogar die Intention von Papst Franziskus war, muß man leider fast aus dem im Anklagetext Vorgebrachten schließen. So daß in gewisser Hinsicht - s.o. - dieser Klagspunkt doch wieder seine Berechtigung hat.
****Auch
hierüber - und zwar speziell in Zusammenhang mit der angeblich
möglichen subjektiven Gewißheit bei Ehen - wurde in diesem Blog bereits
eingehend gehandelt. Das Gewissen eines Menschen ist in seiner Natur die
Orientierung an außerhalb liegende, objektivierte bzw. objektive
Gesetze. So empfängt der Gläubige seinen Glauben, also das, woran er
glaubt sowie die Gnade dazu, von der Kirche. Nun kann ein Getaufter
natürlich nicht das, was ihm überhaupt die Basis seines Gewissens (als
Bezugspunkt der Gewißheit) gegeben hat, mit "subjektiver Gewißheit"
diese Autorität, die ja die Basis seines Gewissens überhaupt IST, wieder
ablehnen. Das wäre nicht einmal beim Glaubensabfall möglich, und zwar
nicht aus "moralischen" Gründen, sondern aus ontologischer
Unmöglichkeit. Er kann sich (und andere) also nur selbst täuschen. Das
gilt im speziellen bei der Ehe, die, wie die Glaubenskongregation
feststellt (es wurde auch hier so argumentiert), eine von ihrem Wesen
niemals abtrennbare öffentliche Dimension hat.
Anmerkungen aus Teil 4)
*Wäre
es nicht problematisch, dazu überhaupt eine Aussage zu machen, müßte man
nach alter katholisch-philosophischer Anthropologie und Seelenkenntnis
aus dem Verhalten des Papstes insgesamt den Schluß ziehen, daß der Papst
ein schweres persönliches Problem mit der Tugend, aber explizit mit der
Keuschheit hat, die ihn deshalb treibt. Was auch dann der Fall ist,
wenn man eine bestimmte Eigenschaft lediglich willentlich positivistisch
und punktuell "unterdrückt". Diese natürlich mit allem Vorbehalt
angestellte Mutmaßung, die den VdZ bei diesem Papst im Geheimen schon
von Anfang an regelrecht "anflog", die ihn auch beim Studium der
Biographie von Austen Ivereigh immer wieder erfaßte und die wie ein
chthonischer Schlüssel der Stoßrichtungen seiner Regierungsakte wirkt.
Wie sie die Lektüre dieser Anklage so deutlich macht, wird diese (gefährliche) Mutmaßung durch sein Verhalten insgesamt (man denke an die Zuchtlosigkeit seiner Rede, die ja weit mehr erzählt, als er wohl selber ahnt) - Tugenden hängen ja immer zusammen, wiewohl sie eine gewisse Hierarchie haben; aber sie haben eine zentrale "Schaltstelle", eine personale Mitte, aus der eines das andere bedingt; man kann nicht die eine "Spezialtugend" (z. B. die bloße sexuelle Enthaltsamkeit, als die der Zölibat oft mißverstanden wird) stärken, während man die anderen Bereiche "beläßt", das wäre eine puritanische Verirrung - so naheliegend, daß sie fast Gewißheit ist und zahlreiche weitere Schlüsse aufdrängt. Selbst die Weigerung Franziskus', die päpstlichen Gemächer zu beziehen, könnte unter dem Aspekt der angsterfüllten Scheu des Kain vor dem Glanz der Reinheit seines Bruders Abel (quasi: seine Vorgänger) gesehen werden.
Insgesamt wiederum paßt die Emphase, mit der sich Franziskus dem Thema Sexualität widmet, in sein weiter oben dargelegtes Grundverhalten (das nur beim Unfreien eben zum "Schema" wird), das wiederum so perfekt in die Charakteristik der Gegenwart paßt. Wo die Mühe der Tugend und des Guten dadurch vermieden wird, indem man das Nicht-Gute zum Guten erklärt. Oder, wie es der VdZ in einem seiner Stücke einmal eine Figur sagen ließ: "Das Schwache macht das Starke schwach, damit die Schwäche Stärke wird."
Wie sie die Lektüre dieser Anklage so deutlich macht, wird diese (gefährliche) Mutmaßung durch sein Verhalten insgesamt (man denke an die Zuchtlosigkeit seiner Rede, die ja weit mehr erzählt, als er wohl selber ahnt) - Tugenden hängen ja immer zusammen, wiewohl sie eine gewisse Hierarchie haben; aber sie haben eine zentrale "Schaltstelle", eine personale Mitte, aus der eines das andere bedingt; man kann nicht die eine "Spezialtugend" (z. B. die bloße sexuelle Enthaltsamkeit, als die der Zölibat oft mißverstanden wird) stärken, während man die anderen Bereiche "beläßt", das wäre eine puritanische Verirrung - so naheliegend, daß sie fast Gewißheit ist und zahlreiche weitere Schlüsse aufdrängt. Selbst die Weigerung Franziskus', die päpstlichen Gemächer zu beziehen, könnte unter dem Aspekt der angsterfüllten Scheu des Kain vor dem Glanz der Reinheit seines Bruders Abel (quasi: seine Vorgänger) gesehen werden.
Insgesamt wiederum paßt die Emphase, mit der sich Franziskus dem Thema Sexualität widmet, in sein weiter oben dargelegtes Grundverhalten (das nur beim Unfreien eben zum "Schema" wird), das wiederum so perfekt in die Charakteristik der Gegenwart paßt. Wo die Mühe der Tugend und des Guten dadurch vermieden wird, indem man das Nicht-Gute zum Guten erklärt. Oder, wie es der VdZ in einem seiner Stücke einmal eine Figur sagen ließ: "Das Schwache macht das Starke schwach, damit die Schwäche Stärke wird."
**Spätestens
in diesen Passagen der Anklage wird deutlich, wie dämonisch durchtränkt
dieses Pontifikat wirklich abläuft. Denn Dämonie zeigt sich vor allem
und vorzüglich in ... der Äquivokation. Im Mißbrauch der Sprache. Im
Spiel mit dem, was Sprache eigentlich transportiert - dem "Dahinter".
Das nicht sichtbar, nicht greifbar, sein Greifen ein Ergebnis eines
sittlichen Aktes ist. Denn in diesen Passagen wird auch die Anklage im
nominell-wörtlichen Sinn "dünn", wenngleich immer mutiger. Der
Nominalgehalt der Worte reicht nicht, denn "auf eine Weise" verwendet
eben Franziskus die Sprache äußerst geschickt. Teuflisch geschickt.
Wahrscheinlich ist das der Grund, warum die Anklage so dermaßen lang und
wortreich ist. Zwar recht hat, man weiß genau, was gemeint ist - aber
wirklich zu fassen kriegen Sie Franziskus nicht. Oder: nicht immer.
***Da nach katholischem Verständnis es die Brautleute (bzw. die Getauften) selber sind, die sich gegenseitig bzw. gemeinsam das Sakrament der Ehe spenden, ist es auch nicht der (männliche) Diakon, der "das Sakrament der Ehe spendet", sondern die Kirche nimmt eher in der Weise einer "Zeugenschaft", als Repräsentanz der gesamten Menschheit (könnte man sagen) oder der Gemeinde daran teil, wenn sie auch wieder nicht nur "formal" Zeugenschaft hat, auf die manche es reduziert sehen wollen, sondern auf eine Weise an diesem sakramentalen Akt teilhat, weil der Bund der Eheleute sie mit umfaßt sozusagen.
Eine "heimliche" Ehe gibt es also nicht. Beide Seiten - Brautleute und Öffentlichkeit - sind nicht zu trennen, das "Ja" der Gemahle hat nur Sinn INNERHALB einer Gesellschaft, die es im Moment des Aussprechens auch bestätigt. Der Akt selbst ist also multilateral, eher vorstellbar als ein gemeinsamer Geist, der nunmehr zwischen beiden weht und mit dem "Ja" der Eheleute gestiftet wird. Volk und Eheleute, hängt ontologisch gesehen aber zuerst am freien "Ja". Und deshalb muß auch ein Mann in einer Stufe der Priesterweihe (Diakon oder Priester oder Bischof) diese Zeugenschaft darstellen, so daß seine Bekräftigung (mit der Warnung, daß "was Gott verbunden hat der Mensch nicht trennen darf") erst den Eheschluß in dieser Stufe vollendet - als "alter Christus", der zum Partner des Paares wird, das kraft Taufe/Firmung im Heiligen Geist weil "in Christus", der das Abbild des Vaters ist, als Schöpfer diesen Bund MITschließt, sodaß man davon sprechen kann, das "Gott verbindet".
Eine Ehe wird sogar weltlich aber immer auch von der Gemeinde MITgestiftet (z. B. durch Standesbeamte!), auf eine Weise gar überhaupt "gestiftet", weil sich dieses Ding (dieser Personsstand) sonst nicht "in der Welt hält". Die Ehe ist eben "ein Ding in der Welt", muß also im Wort Fleisch ('Weltgestalt') annehmen. (Wenn eine Gemeinde eine Ehe nicht anerkennt, ist sie schwer leidend, "hinkt" auf eine Weise, was die Bedeutung der Ehegesetze eines Landes für die Bestandsfähigkeit einer Ehe, seine Pflicht, die Ehe als "anthropologisches Erstes" zu schützen deutlich macht.)
Das ist nicht unwichtig, wenn man über Scheidung und Wiederverheiratung sowie den Kommunionempfang spricht wie in diesem Text geschieht, weil erst unter diesem Aspekt begreifbar wird, warum das nicht einfach nur "nicht erlaubt", sondern unmöglich und ein Sakrileg ist. Denn die Eheleute schließen Ihren Bund nicht nur untereinander, sondern AUCH als Bund mit der Kirche und IM Heiligen Geist.
Das Anklageschreiben der Amerikaner ist bei allen Meriten doch etwas "moralbetont". Es sind eben Amerikaner, d. h. es fehlt eine gewisse "Ruhe" aus dem kulturellen Insgesamt, das Europa noch immer darstellt, schon gar im Vergleich, und auf gewissen Positivismus (der Moral zu Moralismus macht) verzichten kann. Es kann deshalb sicher nur ein erster und eher formal berechtigter Schritt sein, denn argumentativ bräuchte es eine philosophischere, mehr auf die Vernunft abzielendere Ausrichtung, will es nicht "ins offene Messer" rennen und tatsächlich das sein, was Papst Franziskus gar nicht ganz zu Unrecht als "Rigorismus" bezeichnet.
In Spezialfällen aber (z. B. auf einer Insel, wo kein Priester oder Mensch da ist) können sich die Brautleute das Sakrament auch ohne Zeugen gültig spenden. Diese Regelung der Kirche bestätigt das Argument des ontologischen Vorrangs, siehe oben. Deshalb sind für die Kirche ja auch Naturehen - Ehen zwischen überhaupt ungetauften Heiden - als gültig anzusehen.
Diese Seite der Kirche, die Bekräftigung, die das "Ding Ehe" erst als geistiges (weil ausgesprochenes schöpferisches Wort) Initial - es muß durch den Sexualakt endgültig vollendet werden - wirklich schafft, sieht es die Ostkirche der Orthodoxie, die die Gemeinschaft der Kirche anders gewichtet und in der deshalb der Priester den Brautleuten das Sakrament der Ehe spendet. Von daher läßt sich auch der etwas veränderte Zugang zu einer "Zweitehe" leichter verstehen, der in der Orthodoxie eine Zweitehe möglich erscheinen läßt. Wenn auch nur als Ausnahme, weil im strengen Sinn auch dort das Sakrament nur einmal pro Mensch quasi existieren kann. Aber es wird die Kirche kraft ihrer Binde- und Lösegewalt für in der Lage gesehen, auch ein Eheband wieder zu lösen. Das gibt es in der Katholischen Kirche nur in ganz ganz seltenen und speziellen Fällen (z. B. bei Ehen, die nie vollzogen wurden, denn der Sexualakt ist ebenfalls untrennbarer Bestandteil der Eheschließung selbst; Ähnliches gilt auch bei bestimmten Ehen zwischen Getauften und Ungetauften) als Akt der Gnade, weil nicht sicher ist, ob das Eheband überhaupt gewirklicht wurde und deshalb "der nur virtuell gebliebene Anfang", die "halbe Sache" sozusagen, die nie zur Vollehe wurde, als "gelöst" definiert wird.
****Dieses Argument hat der VdZ schon oft gehört. Aber es weiß nicht so recht, ob es ihn trösten soll. Denn er erinnert sich auch an die besorgte Äußerung Jesu, der da fragt (TROTZ seiner Zusage der Unüberwindbarkeit der Pforten der Kirche durch die Hölle), "ob der Menschensohn, wenn er wiederkommt, noch Glauben finden" werde. Die Umfänglichkeit, die real noch bestehende Gestalt der Kirche, auch ihre kulturelle Präsenz und Kraft, hat für das persönliche Glaubensleben des Einzelnen eine hohe Bedeutung.
***Da nach katholischem Verständnis es die Brautleute (bzw. die Getauften) selber sind, die sich gegenseitig bzw. gemeinsam das Sakrament der Ehe spenden, ist es auch nicht der (männliche) Diakon, der "das Sakrament der Ehe spendet", sondern die Kirche nimmt eher in der Weise einer "Zeugenschaft", als Repräsentanz der gesamten Menschheit (könnte man sagen) oder der Gemeinde daran teil, wenn sie auch wieder nicht nur "formal" Zeugenschaft hat, auf die manche es reduziert sehen wollen, sondern auf eine Weise an diesem sakramentalen Akt teilhat, weil der Bund der Eheleute sie mit umfaßt sozusagen.
Eine "heimliche" Ehe gibt es also nicht. Beide Seiten - Brautleute und Öffentlichkeit - sind nicht zu trennen, das "Ja" der Gemahle hat nur Sinn INNERHALB einer Gesellschaft, die es im Moment des Aussprechens auch bestätigt. Der Akt selbst ist also multilateral, eher vorstellbar als ein gemeinsamer Geist, der nunmehr zwischen beiden weht und mit dem "Ja" der Eheleute gestiftet wird. Volk und Eheleute, hängt ontologisch gesehen aber zuerst am freien "Ja". Und deshalb muß auch ein Mann in einer Stufe der Priesterweihe (Diakon oder Priester oder Bischof) diese Zeugenschaft darstellen, so daß seine Bekräftigung (mit der Warnung, daß "was Gott verbunden hat der Mensch nicht trennen darf") erst den Eheschluß in dieser Stufe vollendet - als "alter Christus", der zum Partner des Paares wird, das kraft Taufe/Firmung im Heiligen Geist weil "in Christus", der das Abbild des Vaters ist, als Schöpfer diesen Bund MITschließt, sodaß man davon sprechen kann, das "Gott verbindet".
Eine Ehe wird sogar weltlich aber immer auch von der Gemeinde MITgestiftet (z. B. durch Standesbeamte!), auf eine Weise gar überhaupt "gestiftet", weil sich dieses Ding (dieser Personsstand) sonst nicht "in der Welt hält". Die Ehe ist eben "ein Ding in der Welt", muß also im Wort Fleisch ('Weltgestalt') annehmen. (Wenn eine Gemeinde eine Ehe nicht anerkennt, ist sie schwer leidend, "hinkt" auf eine Weise, was die Bedeutung der Ehegesetze eines Landes für die Bestandsfähigkeit einer Ehe, seine Pflicht, die Ehe als "anthropologisches Erstes" zu schützen deutlich macht.)
Das ist nicht unwichtig, wenn man über Scheidung und Wiederverheiratung sowie den Kommunionempfang spricht wie in diesem Text geschieht, weil erst unter diesem Aspekt begreifbar wird, warum das nicht einfach nur "nicht erlaubt", sondern unmöglich und ein Sakrileg ist. Denn die Eheleute schließen Ihren Bund nicht nur untereinander, sondern AUCH als Bund mit der Kirche und IM Heiligen Geist.
Das Anklageschreiben der Amerikaner ist bei allen Meriten doch etwas "moralbetont". Es sind eben Amerikaner, d. h. es fehlt eine gewisse "Ruhe" aus dem kulturellen Insgesamt, das Europa noch immer darstellt, schon gar im Vergleich, und auf gewissen Positivismus (der Moral zu Moralismus macht) verzichten kann. Es kann deshalb sicher nur ein erster und eher formal berechtigter Schritt sein, denn argumentativ bräuchte es eine philosophischere, mehr auf die Vernunft abzielendere Ausrichtung, will es nicht "ins offene Messer" rennen und tatsächlich das sein, was Papst Franziskus gar nicht ganz zu Unrecht als "Rigorismus" bezeichnet.
In Spezialfällen aber (z. B. auf einer Insel, wo kein Priester oder Mensch da ist) können sich die Brautleute das Sakrament auch ohne Zeugen gültig spenden. Diese Regelung der Kirche bestätigt das Argument des ontologischen Vorrangs, siehe oben. Deshalb sind für die Kirche ja auch Naturehen - Ehen zwischen überhaupt ungetauften Heiden - als gültig anzusehen.
Diese Seite der Kirche, die Bekräftigung, die das "Ding Ehe" erst als geistiges (weil ausgesprochenes schöpferisches Wort) Initial - es muß durch den Sexualakt endgültig vollendet werden - wirklich schafft, sieht es die Ostkirche der Orthodoxie, die die Gemeinschaft der Kirche anders gewichtet und in der deshalb der Priester den Brautleuten das Sakrament der Ehe spendet. Von daher läßt sich auch der etwas veränderte Zugang zu einer "Zweitehe" leichter verstehen, der in der Orthodoxie eine Zweitehe möglich erscheinen läßt. Wenn auch nur als Ausnahme, weil im strengen Sinn auch dort das Sakrament nur einmal pro Mensch quasi existieren kann. Aber es wird die Kirche kraft ihrer Binde- und Lösegewalt für in der Lage gesehen, auch ein Eheband wieder zu lösen. Das gibt es in der Katholischen Kirche nur in ganz ganz seltenen und speziellen Fällen (z. B. bei Ehen, die nie vollzogen wurden, denn der Sexualakt ist ebenfalls untrennbarer Bestandteil der Eheschließung selbst; Ähnliches gilt auch bei bestimmten Ehen zwischen Getauften und Ungetauften) als Akt der Gnade, weil nicht sicher ist, ob das Eheband überhaupt gewirklicht wurde und deshalb "der nur virtuell gebliebene Anfang", die "halbe Sache" sozusagen, die nie zur Vollehe wurde, als "gelöst" definiert wird.
****Dieses Argument hat der VdZ schon oft gehört. Aber es weiß nicht so recht, ob es ihn trösten soll. Denn er erinnert sich auch an die besorgte Äußerung Jesu, der da fragt (TROTZ seiner Zusage der Unüberwindbarkeit der Pforten der Kirche durch die Hölle), "ob der Menschensohn, wenn er wiederkommt, noch Glauben finden" werde. Die Umfänglichkeit, die real noch bestehende Gestalt der Kirche, auch ihre kulturelle Präsenz und Kraft, hat für das persönliche Glaubensleben des Einzelnen eine hohe Bedeutung.
*240916*