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Montag, 18. Januar 2010

Aber wer wacht über die Hintertüre?

Selbstverständlich verändert der starke Zuzug von Mitgliedern fremder Kulturen auch unsere eigene Rechtsprechung.

Zum einen, weil unser Rechtssystem, das immer noch weitgehend auf der Basis des abendländischen Menschenbildes steht, zwei Faktoren bei der Bemessung von Schuld kennt: da ist einmal die objektive Tat, und da ist anderseits der individuelle (!) persönliche Hintergrund. Erst unter Berücksichtigung dieser gesamten Faktoren kann von Recht und Gerechtigkeit, auch bei Strafen, gesprochen werden.

Und hier fließt selbstverständlich der "subjektive kulturelle Hintergrund" - z. B. bei islamischen Menschen das Rechtsempfinden ihrer Herkunftsländer und -kulturen - mit ein! Wenn wir davon abweichen, höhlen wir unsere eigene, bewährte, in Jahrtausenden gewachsene Rechtsprechung aus!

Also ist es völlig logisch, wenn es z. B. zu einer zunehmenden Urteilspraxis kommt, die die Sharia (als Beispiel) bzw. die familiäre Stellung von Mann, Frau, Kindern berücksichtigt, die in unseren Ländern längst vergangen, "überwunden" sind. Unabhängig davon, was objektiv wünschenswert wäre.

Aber die Aufregung läßt schmunzeln, die Grüne produzieren, wenn, wie jüngst geschehen, die subjektive Situation eines islamischen Mannes, für den die Einreichung der Scheidung durch die Frau eine - subjektiv - weit größere Katastrophe darstellt als für einen (längst kastrierten und zum Weibchen dressierten) österreichischen Mann, sodaß es "verständlich(er)" ist, wenn dieser Türke seine Frau daraufhin niedersticht, als wenn es ein Österreicher täte. Entsprechend (für die Grünen: viel zu) "milde" fiel das Urteil aus!

Aus Großbritannien, in Fragen der Integration durch Kulturrelativierung und -diffusion bereits in vielem horrorartiges Zukunftsbild, hört man, daß die Fälle zunehmen, wo Richter Prügelstrafen bei Kindern nicht als Delikt (das es nach britischem Recht wäre) sehen, wenn die Eltern islamischen Hintergrund haben.

Die Durchdringung unserer Rechtsprechung ist also - zum einen - unaufhaltsam. Weil es dem Verständnis unseres Rechtssystem entspricht, sämtliche Gegebenheiten beim Ermessen subjektiver Schuld klar zu berücksichtigen. Es war immer eine der Dummheuten von heute zu meinen, es gäbe überhaupt (!) die Möglichkeit, Schuld, Delikt und Strafe rein technisch zu "objektivieren".

Zum anderen (um diese Reihe fortzuführen): Man liest, daß diese Einrechnung des migrantischen (bzw. individuellen) Hintergrunds in England ein Fortschritt in der "Ingetration" der Zuwanderer wäre.

Ein herzhaftes Auflachen angesichts der (vorhergesagten) Gegenstürme, die jene Linken und Grünen auslösen, die meinten, Winde müßten gesät werden, um die Traditionen zu verblasen, sei also erlaubt.




*180110*