In ihrer konstituierenden Sitzung beschlossen die - als Rest des Reichsrats der Monarchie quasi übriggebliebenen - deutschsprachigen Abgeordneten des Nationalrates in Wien am 12. November 1918 ein Gesetz, in dem sie den neuen Staat Deutschösterreich gründeten.
1) Deutschösterreich ist eine demokratische Republik. Alle öffentlichen Gewalten werden vom Volk eingesetzt.
2) Deutschösterreich ist ein Bestandteil der Deutschen Republik. Besondere Gesetze regeln die Teilnahme Deutschösterreichs an der Gesetzgebung und Verwaltung der Deutschen Republik sowie die Ausdehnung des Geltungsbereichs von Gesetzen und Einrichtungen der Deutschen Republik auf Deutschösterreich.
Die erste Vorlage für dieses Gesetz hatte noch so ausgesehen:
1.1) Deutschösterreich ist eine demokratische Republik. Alle öffentlichen Gewalten werden vom Volk eingesetzt.
1.2) Deutschösterreich ist ein Bestandteil des Deutschen Reiches.
2) Die konstituierende Nationalversammlung erhebt gegen die gewaltsame Besetzung der Länder Deutschböhmen und Sudetenland, des Kreises Znaim und des Böhmerwaldgaues, der Einschlußgebiete von Brünn, Iglau und Olmütz, ferner der südlichen Grenzgebiete von Steiermark und Kärnten feierlichen Einspruch; sie erklärt diese Länder und Gebiete sowie jenen Teil von Deutsch-Südtirol, der vom Königreich Italien auf Grund des Waffenstillstandsvertrages besetzt ist, kraft des Selbstbestimmungsrechts der Nationen und eigener freier Beitrittserklärungen als unverzichtbare Bestandteile der Republik Deutschösterreich.
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