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Mittwoch, 14. Januar 2015

Häresie der Steuerlast

Ein interessantes Rechenspiel kann jeder auf der Seite www.bruttomat.at durchführen. Man gibt seinen Bruttoverdienst ein, und erhält am Ende einen Rechnungszettel, der ausweist, wieviel vom Einkommen an Steuern und Abgaben anfallen, und wofür diese Beträge vom Staat verwendet werden. Das bezieht sich zwar auf Österreich, wird aber in Ländern wie Deutschland und der Schweiz, die ähnliche öffentliche Strukturen haben, nicht viel anders ausgehen.

So nebenher macht das Rechenexempel das Ausmaß der Verschleierung der Steuereinnahmen unserer Länder deutlich. Sodaß immer noch viele glauben, Steuern wären nur das, was am Lohnzettel als Lohn- oder Einkommenssteuer abgezogen würde. Die Wahrheit ist, daß niemand einer hohen Steuerlast entkommen kann. Aus letztgenanntem, aber eben plakativem Titel stammen nur ein Drittel der Staatseinnahmen. 

Insgesamt muß man davon ausgehen, daß zumindest 55-65 Prozent jedes verfügbaren, "verdienten" Schellini (Euro) in den Staatssäckel wandern, und, von der öffentlichen Hand verwaltet, ausgegeben werden. Nicht berücksichtigt ist dabei eine allfällige Tilgung von Schulden - zusätzliche Staatsausgaben also -, die in unseren Ländern bereits die Summe der Verdienste sämtlicher Bürger in einem Jahr ausmachen. Und die nur deshalb nicht sofort zu bezahlen sind, weil sie der Glaube an die Verbindlichkeit des Tilgungsabsicht durch unveränderten Systembestand als irgendwann rückzahlbar einstuft. Was ständiges Wachstum erfordert, um nicht vom Wesen des Kredits - Rückzahlung durch Konsumverzicht, also Einschränkung - erschlagen zu werden.

Es kann natürlich nicht darum gehen, das Recht des Staates auf Steuern abzulehnen. Wer einen Staat will, muß auch Steuern zustimmen. Die Frage ist nur, welche Aufgaben ein Staat zu leisten hat, und welche er sich mittlerweile anmaßt, die seinem Volk aber die vitale Substanz rauben.  Vielmehr ist er Staat eine Auswirklichung des Höherstrebens eines Staatsvolkes, eine Kulturleistung, vielleicht sogar die höchste, zu der ein Volk, aber vor allem der Mensch, in der Lage ist. Das ist mit "Nutzen" bei weitem nicht ausdefinierbar. Ein Staat, der nur berechenbar "nutzt", ist weit mehr als eine Organisation.

Vielmehr ist er ein Organismus, einer Person vergleichbar, die den Einzelnen, im Rahmen eines vitalen Gefüges, in dem er seinen Platz als Teilorgan einnimmt (das zwar seine Funktion und Recht im Ganzen hat, aber nur so weit, als es sein Eigensein in Stärke führt), zu den größten, jedes Einzeldasein übersteigenden (und doch auf dieses lichtend, veredelnd, entwickelnd rückwirkenden) Möglichkeiten seines Menschseins ausfaltet.

Es gehört zum Wesen alles Lebendigen, sich immer weiter auszudifferenzieren: von der alles noch einbegreifenden Einzelexistenz (wie es etwa eine rein bäuerliche Gesellschaft zeigt) hin zur Aufteilung in Teilorgane. Die am Ganzen durch das organische, sie einbegreifende Ganze teilhaben. Deshalb aber auch einer zentralen und personalisierten Lenkung bedürfen, die jeden Teilplatz zuweist wie schützt - der Regierung, dem (Einzahl!) Regierenden, dem König, in dem sich alles zusammenfaßt. In welchen also das Ganze repräsentativ und in immer höherer Symbolik sichtbar ist (das auch sein muß), an dem alle Teile, in je anderer Konkretisierung, Anteil haben. Das sich also auch in allen Teilen als das, worauf sie sich beziehen, wiederfindet. Denn das Wesen des Gefüges des Lebendigen, ja das Wesen der Schöpfung, der Welt, ist Bild und analoges Wiederbild des Einen, in der graduellen Gestalt des Vielen. Ganzes heißt also Ordnung, und Ordnung - Hierarchie. Zu der zwar alle zustimmen, denn Voraussetzung eines Staates ist der Staatswille seines Volkes. Das aber kein bloßer "Vertrag" ist, aus dem jede Seite die Macht hat, auch wieder zu entlassen. Es ist wie in der Ehe ein unauflösliches Einschreiben des einen in den anderen, ein neues Ganzes.

Dieses Ganze aber lebt eben nicht nur dann, wenn es eine Regierung hat, sondern wenn seine Teile ihre Eigenart leben. Eine Auswucherung des Staates, der sich nicht mehr auf seine Aufgabe bescheidet sondern sein Volk "machen", die Eigenart nach neuen, erfundenen Bildern bestimmen will, sowie die damit notwendige Steuerlast, ist deshalb auch nicht damit rechtfertigbar, daß das Volk per Stimmzettel zustimmt, und sich der Staatsleistungen bedient.

Nicht anders als wenn die Teile den Kopf als ihnen untergegliedert betrachten, der Kopf also ihrem Teilwillen (im Rahmen und unter Bezug auf das Ganze) zu folgen hätte. Gar den Staat als reines "Dienstleistungsunternehmen" mißdeutet.

Oder, umgekehrt (wobei eins ins andere geht), als solches zur Willfährigkeit "angedient" erhält, vielleicht über Wohltaten, die der Einzelne sich nicht mehr zu erwirken hätte, sondern die ihm von nun an als "Recht" zustehen. Gerade der Mißbrauchte stimmt ja seinem Mißbrauch zu - gegen offene Vergewaltigung, die die Wesenseigenart auf eine Weise sogar respektiert, könnte er sich ja wehren. Mißbrauch bedeutet aber eben die Korrumpierung des Urteils, die Umgehung der Abwehr durch ein falsch gewichtetes, "häretisches", Teilziel, das das Wesen des Insgesamt durch Verführung vergessen macht.

Aber dieses meldet sich immer irgendwann zurück, denn wo immer ein Wesen verfehlt wird, wird Leben reduziert, bis zum Tod.

Auch ein Staat hat aber ein Wesen, das menschlicher Willkür nicht zur Verfügung steht. So, wie auch der Mensch sich sein Wesen nicht selbst gegeben hat.




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