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Montag, 18. Juni 2018

Polygamie ist seit 80 Jahren bei uns üblich

Die Würfel sind gefallen. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat einem Syrer, der bei seinem ersten Einbürgerungsverfahren 2010 seine in Syrien bestehende "Zweitehe" verschwiegen hat, diesem das bei einem Revisionsverfahren abgeschlagene Einbürgerungsrecht (!) wieder zugesprochen. Eine Zweitehe sei kein Hinderungsgrund für Einbürgerung. Ein Präzedenzfall, denn nun kann jeder, wirklich jeder dasselbe verlangen. 

Empörung allüberall. Einerseits. Anderseits ist es Zeit klarzustellen, daß wir in Europa seit Napoleons Code Civile und aller spätestens durch die Einführung der zivilrechtlichen Ehe und Scheidung unter Hitler - alles aus subjektiven, pragmatischen Gründen entstanden - faktisch die Situation einer gesetzlich gestatteten Vielweiberei längst haben. Die sogenannte "Wiederverheiratung Geschiedener" (bzw. die Disposition dazu durch die sogenannte Scheidung) ist naturrechtlich Polygamie. Und die dominierenden Religionsgemeinschaften (Römische Katholiken, Protestanten) stehen sogar kurz davor, das nicht nur zu tolerieren ("Amoris laetitia"), sondern ebenfalls einzuführen. Das subjektive Rechtsempfinden der Bürger ist ohnehin schon längst dahingehend weichgeklopft. Der Begriff "Ehe" leer, aussageloses Gequatsche, weil contra naturam vernebelt. Keine Sau weiß noch, was darunter überhaupt erfaßt wird.

Der Syrer hat also nur aufgezeigt, wo wir seit 80 Jahren sowieso stehen. Worüber also regen sich gewisse Seiten auf? Daß jetzt und nur beim Muslimen gegen die Frauenrechte gerichtet ist, was es ohnehin IMMER war? 

Dabei hat die Scharia sogar noch einen Vorteil gegenüber unserer Rechtslage: Sie schließt die Versorgungspflicht den zweiten, dritten, vierten ... Frauen gegenüber nicht aus. Weil sie eine primitive "zivilrechtliche Scheidung" wie bei uns nicht kennt.






*010618*