69 - Man verhüte, daß sich einer im Kloster aus irgendeinem Anlaß herausnimmt, einen andern zu verteidigen oder gleichsam dessen Vormund zu sein, auch wenn beide noch so eng durch Blutsverwandtschaft verbunden sind. Das nehme sich kein Mönch irgendwie heraus, weil daraus schwere Streitigkeiten entstehen können. Übertritt einer diese Vorschrift, werde er besonders streng bestraft.
Aus der Regel des Hl. Benedikt
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