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Montag, 14. September 2015

Man kann es auch übertreiben - (K)Eine Verteidigung (2)

Teil 2) Wenn wollen die Kritiker denn verhöhnen? Sich? 
Oder die von ihrer Praxis Betroffenen?
Garantierte Richtigkeit von Urteilen - Darf man lachen?




Aber die Kritiker irren denn doch zuweilen. Wie jene die meinen, die bisherige Verfahrensweise mit zwei Instanzen wäre "eine Garantie" für die sachliche Richtigkeit des Urteils gewesen. Das klingt, mit Verlaub, wie eine Verhöhnung mancher von ungerechten, schludrigen, schlampigen, offensichtlich falschen Urteilen Betroffener. Und wie ein naiver, unbeholfener Bezug auf eine theoretische Praxis, die die praktische Praxis vielfach (!) widerlegt. Auch bisher waren Nieten, Charakterkrüppel und Trottel unter Kirchenjuristen tätig, meine Herrschaften, was bilden Sie sich denn ein?! Und auch bisher herrschte in sehr (!) vielen Fällen sehr gefärbte (und: vom Bischof gefärbte!) "Objektivität", bitte schön, ein wenig mehr Realismus wäre dringend angefragt! Und daran wird auch diese Reform nichts ändern. Da könnte der VdZ sehr konkret Diözesen nennen ... Aber was soll's, der Bischof ist doch auch in jeder Diözese und schon bisher oberster Richter. Ein kirchenrechtlich ausgebildeter(er) eigener "Diözesanrichter" ist ja nur die Auslagerung dieses genuin bischöflichen Aspekts. Weil das Kirchenrecht ja nicht ein pures "Ding für sich" ist, sondern Ausfluß des inneren Gnadenlebens und der Gnadenstruktur der Kirche, also in jedem Fall - bischöfliche Agenda.

Im Gegenteil, in dieser Auslagerung liegen auch Gefahrenmomente einer Formalisierung des Rechts. Auch das hat der VdZ schon erlebt. Hat darüber schon einmal jemand gesprochen, oder Kritik geäußert? Denn da hat es sich die Kirche nicht selten sogar recht bequem gemacht, und die eigentliche Fundierung ihres Rechtssystems ein wenig ... vergessen.

Wer also so spricht, kennt die bisherige Realität nicht, oder wollte sie nicht kennen, mit all ihren bisherigen praktischen Problemen. Die durch diese Reform keineswegs verändert, aber in gewisser Hinsicht realistischer zur Kenntnis genommen werden.

In der zum Beispiel die zweite Instanz (meist das Metropolitangericht einer Kirchenprovinz) quasi automatisch das Urteil der ersten bestätigen ließ. Das scheint weltweit ziemlich verbreitet gewesen zu sein. Von tieferer Prüfung der erstinstanzlichen Urteile also keine Rede. Wovon reden hier die Kritiker?! Und sei es aus Standessolidarität, in der ein Richter dem anderen nur ungern widerspricht, worin man meinetwegen sogar gewisse objektiv richtige Gründe - Vertrauen in die Rechtssicherheit und -einheitlichkeit in der öffentlichen Wahrnehmung - erblicken mag. Man prüfte bisher so gut wie immer (und das sagen auch erfahrene Kirchenrechtler) nur auf formalrechtliche Richtigkeit, nicht auf inhaltliche Aspekte, um allfällige inhaltliche Unrichtigkeiten aufzudecken.

Der VdZ kennt sogar persönlich Verfahren, die vom ersten Moment an regelrecht "durchgewunken" wurden. Und er kennt persönlich Diözesen, schon bisher also, die solche Anträge regelrecht durchgewinkt haben. Wo bliebe also hier - wenn schon - die dann angebrachte Selbstkritik der Rota-Herren und Kirchenrechtler? Waren bisherige Verfahren wirklich "sicherer", "gerechter"? Das wagt der VdZ stark zu bezweifeln. Wer einigermaßen Erfahrung mit Kirchengerichten hat, wird das nur bestätigen können.  

Das Vertrauen, das Kriterium, soweit wagt sich der VdZ sogar zu äußern, liegt im reinen Tatbestand eines bischöflichen Urteils. Das ist im Gewissen bindend, egal wie es ausfällt. Es ist sogar ein Geheimnis der Kirche, des Heils selbst. Basta. Es liegt aber ganz sicher NICHT im Rechtsprocedere der Kirchenrechtler. Quod dixi - dixi. 

Denn es ist kein Vertrauen in die sachlich-isolierte Gerechtigkeit eines Gerichtsurteils, sondern es ist das Vertrauen in die Schicksalsgemeinschaft einer Anverheiratung mit Jesus Christus! Das macht das eigentliche Spezifikum eines Urteils eines Kirchengerichts aus.

Wer da glaubt, in der Kirche würden "gerechtere", richtigere Urteile als weltliche Gerichte fallen, hat ein Problem. Fast im Gegenteil! (Und wer noch nie die Relativität von Recht und Gerechtigkeit in weltlichen Gerichten erlebt hat, völlig abhängig VOM RICHTER, sollte sich auf noch viel mehr Überraschungen einstellen.) Es sind vielmehr Heilsgeheimnisse ganz anderer Dimension. Nur so kann man damit leben, nur so kann man sie überhaupt auffassen. Ein Gerichtsurteil wurde deshalb nicht von ungefähr zu allen (alten) Zeiten als Gottesurteil angesehen, über dessen "Gerechtigkeit" niemand mehr nachdachte. Denn die Gerchtigkeit liegt in Gott, nicht in Menschen, nicht in "sachlichen Verhältnissen". Lassen wir es vorerst dabei.

Selbst drittinstanzliche Urteile, die dann in jedem Fall an der Rota abzuführen waren, sind nicht gefeit gegen offensichtliche Fehlentscheidungen durch Richter. Die noch dazu unter völliger Arbeitsüberlastung (mit Gründen bis hin zu Sprachproblemen) leiden und Verfahren schon deshalb viele Jahre benötigen. Was zusätzlich auf die Qualität der Urteile geht. Der VdZ weiß, wovon er spricht.

Was zudem bleibt ist ja das Einspruchsrecht jenes der betroffenen "Ehe-"Leute, die mit dem erstinstanzlichen Urteil durch die Diözese hinkünftig NICHT einverstanden sind. Das führt nun aber vielleicht eher dazu, daß die zweite Instanz die Prozeßakten - diesmal wirklich - eingehender zu prüfen hat, weil diese zweite Stufe nun wirklich ein Verfahren ist, auf das es ankommt. 

Auch die Kostenlosigkeit des Verfahrens ist keine neue Erfindung, die die Annullierung zum Massenprodukt machen wird, sondern war schon bisher auf Antrag recht einfach zu erreichen. Und die stärkere Einbindung des Diözesanbischofs kann einen großen Vorteil bringen. Weil nunmehr eine Person richtet, zumindest verantwortlich dafür zeichnet, die in personaler Verantwortung den Betroffenen (wie Gott) gegenüber steht. Welches Bewußtsein man in der Praxis bei "bloßen" Richtern beileibe nicht immer feststellen konnte. Auch das beruht auf Erfahrung.


Morgen Teil 3) Wenn sich Praxis in Dogmatik wandelt - 
Was viele offenbar gar nicht sehen





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