Höre man die erhellende Stellungnahme eines Völkerrechtsexperten im ORF zur Lage der inhaltlichen Verbindlichkeiten in der Frage von Flüchtlingen (etwa in der Unterscheidung zu Vertriebenen; wenn, dann handelt es sich beim überwiegenden Teil der Zuwanderer der letzten Jahre nämlich um solche), zu denen sich unterschiedliche Staaten überstaatlich verpflichtet haben, also dem Völkerrecht.
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