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Sonntag, 22. Mai 2016

Almosen für die Priester

Sehr unerschiedliche Regelungen zur Entlohnung des Klerus finden sich in den Schriften der Kirchenväter. Sie reichen vom berühmten "Zehenten" bis hin zur Arbeits- und Erwerbstätigkeit, fallweise sogar bis hin zu Handelsbefugnissen (allerdings mit Ortsgebundenheit), um sich das täglich Benötigte (und mehr soll es nie sein, der Rest soll immer den Armen und Notleidenden gewidmet sein) zu beschaffen. 

Natürlich mit einem Recht auf Lohn, so wie es jeder hat, der arbeitet. Erst bezog sich dieses nur auf Bischöfe und Propheten, die also ihr ganzes Leben dem Dienst an den Gläubigen widmeten, nach und nach aber auf den gesamten Klerus. Aber nicht selten (man denke an Paulus) finden sich Beispiele, daß die Bischöfe und Preister trotzdem für ihren Unterhalt durch weltliche Arbeit selbst sorgten, um den Gemeinden nicht zur Last zu fallen. Zahlreiche Beispiele zeigen, daß dies für manche sogar Teil ihres geistigen Selbstverstehens war. Es wird aber nie ausdrücklich oder zwingend für alle vorgeschrieben.

Nie soll der Kleriker in den Augen der Kirchenväter mehr besitzen, als er beim Eintritt in seine Berufung besaß, nie soll er sich bereichern. Und ein Hinweis ist ganz besonders interessant: Es wird ausdrücklich gewarnt vor einem Klerus, der sich vom Klerikerstand eine Standeserhöhung (gemessen an seiner Herkunft) verspricht. Solche Kleriker seien "zu meiden wie die Pest," heißt es.
Einerseits hat ja der Christ eine moralische Pflicht, den Kleriker nach Kräften zu alimentieren. Immerhin würde er sich im Heil schädigen, wenn der Priester in seiner Tätigkeit durch Erwerbsdruck eingeschränkt wäre, sodaß der Christ also für jenen leiblich zu sorgen hat, der ihm in seiner geistlichen Arbeit dient. Nie aber soll diese Versorgung über das Notwendige hinausgehen, schreiben die Väter, nie in Überversorgung oder Üppigkeit münden.

Anderseits aber hat diese Alimentation in den Schriften und Berichten der Kirchenväter immer den Charakter eines freien Almosens, selbst wenn es sich "Zehent" nennt. Im eigentlichsten Sinn sogar eines Opfers, das Gott zugewendet wird. Entsprechend manche Regelungen, wie die schon aus der antiken Religionsumgebung bekannten "Erstlingsgaben" von Wein, Getreide, Öl oder Tieren. Immer hat sie damit mit der Erwerbsfähigkeit der Gemeinde zu tun, der der Priester zugewiesen ist.

Immer wieder auftretende übliche Geschenke und Gaben anläßlich von Sakramentenspendungen tauchen auch damals auf, sie ziehen sich ja durch die ganze Kirchengeschichte, werden aber weitgehend und regelmäßig wieder zu unterbinden gesucht, weil der unzulässige Eindruck einer "bezahlten Dienstleistung" (also einer Erwerbstätigkeit mit den Gnadenmitteln) in der Seelsorge kaum zu verhindern ist.




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